Köln,
20. Januar 2005
INTERNATIONAL
INITIATIVE BRIEFINGS:
Öcalans
Isolationshaft ist ständige Folter
Seit dem 16. Februar 2005 befindet sich eine deutsch-südafrikanische
Menschenrechtsdelegation zu Gesprächen in der Türkei, um
die Isolationshaftbedingungen von Abdullah Öcalan zu untersuchen.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Öcalananwälten
und dem türkischen Menschenrechtsverein (IHD), die am 19. Januar
2005 in den Räumlichkeiten des IHD in Istanbul stattfand, nahm
der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech zu den Absichten
der Delegation Stellung. Aufgrund der widersprüchlichen Meldungen
über den Gesundheitszustand von Abdullah Öcalan und seiner
Haftbedingungen, welche in den letzten Jahren in der internationalen
Presse verbreitet worden seien, habe man beschlossen, sich vor Ort
ein objektives Bild über die Lage zu machen. Zwar habe man nicht
die Erlaubnis erhalten, so Paech, Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel
Imrali zu besuchen. Jedoch habe man in Gesprächen mit den Öcalananwälten,
mit Menschenrechtsgruppen und politischen Parteien einen ersten Eindruck
gewinnen können. Laut Paech kommen die Haftbedingungen, denen
sich der Kurdenführer ausgesetzt sieht, durchaus einer ständigen
Folter gleich. Dies stelle eine Verletzung der Menschenrechte dar,
die keinesfalls hingenommen werden dürfe. Des Weiteren dürfe
der Fall Öcalan nicht losgelöst von der kurdischen Frage
gesehen werden. Hierüber habe man auch in den bereits geführten
Unterredungen gesprochen.
Die Teilnehmer der Delegation werden nach weiteren Gesprächen
am 21. Januar 2005 in ihren Heimatländern zurück erwartet.
Dort möchte man die Ergebnisse der Reise auswerten und in Kürze
in einem ausführlichen Untersuchungsbericht der Öffentlichkeit
vorstellen.
Teilnehmer der Delegation:
· Essa Moosa, Richter am Obersten Gerichtshof, Südafrika
· Jacobens Johannen Moses, Nationaler Verband der Demokratischen
Anwälte, Südafrika
· Prof. Dr. Norman Paech, Professor für Völkerrecht,
Deutschland
· RA Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte,
Deutschland,
· RA Rainer Ahues, Republikanischer Anwaltsverein, Deutschland
· RA Heide Schneider-Sonnemann, Deutschland
Quelle: DIHA, 19. Januar 2005