Urgent Action UA-Nr:
UA-020/2005-1 DROHENDE ABSCHIEBUNG Weitere Informationen zu UA 20/05 (ASA 22/001/2005, 21. Januar 2005) türkische
Kurden: Die Aufenthaltsgenehmigung der Familie Kazankiran für Japan ist bis zum 24. Februar 2005 verlängert worden, während Erdal Dogan und sein Familie offenbar bis zum 21. Februar bleiben dürfen. Laut Angaben der japanischen Behörden sollen die Mitglieder der Familie Kazankiran in ein Drittland überstellt werden. Auch das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) setzt sich für diese Lösung ein. Der Asylantrag von Erdal Dogan wird noch geprüft, und die Entscheidung darüber wird Ende Februar 2005 erwartet. Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnten er und seine Familie in die Türkei abgeschoben werden. Vertreter der japanischen Botschaft haben mit Hilfe der örtlichen Polizei in der Türkei Angehörige der Familie befragt. Wenn Erdal Dogan und seine Familie gegen ihren Willen in die Türkei zurückgebracht werden, sind sie dort in Gefahr, ohne Anklageerhebung inhaftiert und gefoltert zu werden. Aktionen von Menschenrechtsverteidigern und die Appelle der Teilnehmer am Eilaktionsnetz von amnesty international haben das öffentliche Interesse auf diese Fälle gelenkt und könnten dazu beigetragen haben, dass die japanische Regierung die Familie nun besser behandelt. Eine Gruppe von Lehrern einer weiterführenden Schule in Japan hat 63.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, in der gefordert wird, die Familien Dogan und Kazankiran als Flüchtlinge anzuerkennen. Die Unterschriften wurden der Einwanderungsbehörde übergeben. Nach einem Gespräch mit der Familie Kazankiran hat das Regionalbüro der Einwanderungsbehörde in Tokio die Aufenthaltsgenehmigung für die Familie am 24. Januar 2005 verlängert. Obwohl Minister der japanischen Regierung sich normalerweise nicht öffentlich zu Asylangelegenheiten äußern, hat der Justizminister gegenüber Journalisten am 25. Januar 2005 erklärt, dass die Entscheidung im Fall der Familie Kazankiran aus humanitären Gründen erfolgt sei. Am selben Tag entschloss sich der Minister zu dem ungewöhnlichen Schritt, eine schriftliche Stellungnahme an den UNHCR zu veröffentlichen. In einem Schreiben an das japanische Büro des UN-Flüchtlingshilfswerks hatte der Justizminister sich gegen die Kritik an der Abschiebung der vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannten Ahmet Kazankiran und Ramazan Kazankiran verwahrt. Am darauffolgenden Tag verteidigte der Ministerpräsident in einer Rede vor dem Oberhaus des japanischen Parlaments die Abschiebung der beiden Männer, wies aber auch darauf hin, dass die übrigen Mitglieder der Familie vom UNHCR in ein Drittland umgesiedelt würden. Seit ihrer Rückkehr in die Türkei sind Ahmet und Ramazan Kazankiran nicht von den Behörden verfolgt worden. Ramazan Kazankiran ist zum Wehrdienst eingezogen worden. Die Familie in Japan konnte die Männer kontaktieren – wenn auch mit einigen Schwierigkeiten. Vielen
Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben. Schreiben
Sie bitte abschließend Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen
Sie: APPELLE AN: Mr
Noono Chieko, Minister of Justice, Ministry of Justice, 1-1-1 Kasumigaseki,
Chiyoda-ku, Tokyo 100-8977, JAPAN (Justizminister – korrekte englische
Anrede: Dear Minister) Mr
Machimura Nobutaka, Minister of Foreign Affairs, Ministry of Foreign
Affairs, 2-2-1 Kasumigaseki, Chiyoda-ku, Tokyo 100-8919, JAPAN (Außenminister
– korrekte englische Anrede: Dear Minister) KOPIEN AN: Asahi
Shimbun, 5-3-2 Tsukiji, Chuo-ku, Tokyo 104-8011, JAPAN (überregionale
Tageszeitung) Yomiuri
Shimbun , 1-7-1 Ohtemachi, Chiyoda-ku, Tokyo 100-0004, JAPAN Kanzlei
der Botschaft von Japan Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. März 2005 keine Appelle mehr zu verschicken. Many thanks to all who took action on this case. If possible, please send a final round of appeals, in English or your own language: - welcoming the decision to extend the permission to remain in Japan that has been granted to Erdal Dogan, his family and the five members of the Kazankiran family; - reminding the authorities that Japan is a party to the UN Refugee Convention and the Convention Against Torture, which prohibit the return of any person to a country where they would be at risk of torture; - urging the authorities not to return Erdal Dogan and the other Turkish Kurds to Turkey, where they would be at risk of torture and other serious human rights violations. |
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amnesty
international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00 |