10.
März 2005
Verfahren
gegen Kurden muss nach BGH-Entscheidung neu verhandelt werden
Eröffnung
der Neuverhandlung vor dem OLG Celle am 11. März
Weil die kurdischen Politiker Hasan A. und Ali K. im Zeitraum
von Mai 2000 bis März 2002 als Gebietsverantwortliche
der PKK tätig gewesen sind, waren sie im Oktober 2003
vom Oberlandesgericht (OLG) Celle wegen "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB) zu
je mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Gegen
dieses Urteil hatten die Betroffenen Revision eingelegt.
In
einer Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs
(BGH) wurde das Celler Urteil zwar dahingehend bestätigt,
dass die Führungsebene der PKK (die seit April 2002 nicht
mehr existiert) weiterhin als "kriminelle Vereinigung"
einzustufen sei. Die Gründe hierfür seien die anhaltenden
systematischen Schleusungen von Funktionären mit falschen
Papieren sowie die Anwendung eines internen Strafsystems.
Doch
wurde von den Richtern des Staatsschutzsenats die Behauptung
des OLG Celle missbilligt, die PKK habe sich trotz ihres Kurswechsels
die Möglichkeit einer Rückkehr zu demonstrativen
Gewaltstraftaten in Deutschland vorbehalten, sollte sich die
Lage für die Organisation verschlechtern oder die ihres
früheren Vorsitzenden Abdullah Öcalan, der seit
sechs Jahren als einziger Gefangener auf der Insel Imrali
inhaftiert ist. Diese mögliche Anwendung von Gewalt erfülle
laut OLG-Urteil den Tatbestand der kriminellen Vereinigung.
Dieser Auslegung des §129 Abs. 1 StGB mochten die Richter
des BGH jedoch nicht folgen. Ihrer Auffassung nach könne
eine Vereinigung nur dann als "kriminell" eingestuft
werden, wenn sie "auf die Begehung von Gewalttaten gerichtet"
und "dies ihr verbindlich festgelegtes Ziel" sei.
Ein Zusammenschluss, der seine Ziele mit friedlichen und politischen
Mitteln verfolgt und "sich die Begehung von Straftaten
nur unter bestimmten Bedingungen vorbehält, von denen
nicht abzusehen ist, ob und wann sie eintreten", werde
laut BGH von diesem Tatbestand nicht erfasst.
In
diesem Punkt wurde der Strafausspruch gegen die beiden kurdischen
Politiker aufgehoben und das Verfahren an einen anderen Senat
des OLG Celle zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter
empfehlen zudem, in einer neuen Verhandlung Feststellungen
dahingehend zu treffen, "ob die Absage der PKK an demonstrative
Gewalttaten im Rahmen des Friedenskurses ernst gemeint oder
nur taktisch motiviert" gewesen ist. Dies sei in dem
Celler Urteil nicht hinreichend bewertet worden.
Die
Neuverhandlung vor dem 2. Strafsenat des OLG Celle beginnt
am Freitag, den 11. März 2005, um 10.00 Uhr, Saal 94,
Kanzleistraße 4
Das
Verfahren ist vorerst bis zum 29. April terminiert.