17.
März 2005
18.
März: Tag der politischen Gefangenen
Bundesregierung
hält Verbotspraxis gegen Kurdinnen und Kurden aufrecht
Politische
Lösungen und Freiheit für die Gefangenen !
Es gibt sie immer noch: Kurdische politische Gefangene in
Deutschland. AZADI betreut zur Zeit elf von ihnen. Wir befinden
uns im Jahre 12 der Existenz des PKK-Verbots. Die Gefangenen
befänden sich heute in Freiheit, gäbe es nicht eine
anhaltende, auf Konfrontation basierende Strafverfolgungspraxis
gegenüber einem großen Teil der in Deutschland
lebenden, politisch aktiven Kurdinnen und Kurden und deren
Organisationen. Was nicht sein soll und sein darf: Eine politische,
kulturelle und soziale Organisierung von Menschen, die ihre
eigenen Wertevorstellungen entwickeln und Finger in Wunden
legen, für deren Entstehen Deutschland eine Mitverantwortung
zu tragen hat: die Vernichtungspolitik des türkischen
Staates mit deutschen Waffen und deutschem Kapital.
Wenn Kurdinnen und Kurden für ein freies, gerechtes Leben
kämpfen, um Anerkennung, gegen Unterdrückung, Ausbeutung
und politische Verfolgung, gehören sie nicht hinter Gitter
– weder in der Türkei noch in Syrien, noch im Iran
oder in Deutschland. Eine Reihe der hier inhaftierten Kurden
waren aufgrund ihrer politischen Aktivitäten bereits
viele Jahre in türkischen Gefängnissen und mussten
nach ihrer Entlassung vor erneuter Verfolgung ins Exil fliehen.
Zum Beispiel nach Deutschland. Hier werden sie zur Beute der
Jäger von Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft, angeleitet
von ihrem obersten Dienstherrn, Bundesinnenminister Schily.
Für sie gibt es ein Losungswort, das die Türen öffnet
zur Anwendung aller geheimdienstlichen Methoden: PKK/KADEK/KONGRA-GEL.
Ihnen missfällt die Umstrukturierung und der Kurswechsel
der kurdischen Bewegung, auf politischem Wege die Lösung
des kurdischen Konfliktes zu erreichen. Sie fürchten
um ihre Pfründe. Deshalb werden alle Dialogangebote ausgeschlagen,
Friedens- und Demokratisierungsvorschläge ignoriert und
die Unterstützung von Bemühungen verweigert, neue
Wege zu gehen – sei es in der Türkei oder in Deutschland.
Man zieht es vor, am Bild des „terroristischen Kurden“
festzuhalten.
Kurdische
Politiker werden weiterhin verhaftet und angeklagt, weil sie
nach Lesart der Strafverfolgungsbehörden die auswärtigen
Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Mitglieder
einer „kriminellen Vereinigung“ seien sie und
eine Bedrohung der inneren Sicherheit Deutschlands. Richter
und Bundesanwälte beharren auf der Behauptung, die kurdische
Bewegung würde sich eine Rückkehr zu Gewaltstraftaten
in Deutschland vorbehalten. Spekulativ und durch nichts bewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom
Oktober 2004 diese Sichtweise in einem Urteil des Oberlandesgerichts
Celle allerdings missbilligt. Derzeit wird hierüber neu
verhandelt.
Dass
die deutsch-türkische Zusammenarbeit perfekt funktioniert,
hat auch die Verhaftung des stellvertretenden Vorsitzenden
des KONGRA-GEL, Dr. Remzi Kartal, Ende Januar, deutlich gemacht.
Ankara hatte seine Auslieferung mit der Behauptung beantragt,
er sei Mitglied einer „terroristischen“ Vereinigung.
Das OLG Bamberg hat am 1. März mit klaren Worten und
einer niederschmetternden Begründung für die Türkei
deren Ansinnen abgelehnt. Remzi Kartal ist wieder in Freiheit.
Diese
Freiheit fordert AZADI auch für alle politischen Gefangenen.
Die stumpfsinnige und verantwortungslose Repressionslinie
der BRD-Politik muss durchbrochen und beendet werden.