AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

17. März 2005

18. März: Tag der politischen Gefangenen

Bundesregierung hält Verbotspraxis gegen Kurdinnen und Kurden aufrecht

Politische Lösungen und Freiheit für die Gefangenen !

Es gibt sie immer noch: Kurdische politische Gefangene in Deutschland. AZADI betreut zur Zeit elf von ihnen. Wir befinden uns im Jahre 12 der Existenz des PKK-Verbots. Die Gefangenen befänden sich heute in Freiheit, gäbe es nicht eine anhaltende, auf Konfrontation basierende Strafverfolgungspraxis gegenüber einem großen Teil der in Deutschland lebenden, politisch aktiven Kurdinnen und Kurden und deren Organisationen. Was nicht sein soll und sein darf: Eine politische, kulturelle und soziale Organisierung von Menschen, die ihre eigenen Wertevorstellungen entwickeln und Finger in Wunden legen, für deren Entstehen Deutschland eine Mitverantwortung zu tragen hat: die Vernichtungspolitik des türkischen Staates mit deutschen Waffen und deutschem Kapital.

Wenn Kurdinnen und Kurden für ein freies, gerechtes Leben kämpfen, um Anerkennung, gegen Unterdrückung, Ausbeutung und politische Verfolgung, gehören sie nicht hinter Gitter – weder in der Türkei noch in Syrien, noch im Iran oder in Deutschland. Eine Reihe der hier inhaftierten Kurden waren aufgrund ihrer politischen Aktivitäten bereits viele Jahre in türkischen Gefängnissen und mussten nach ihrer Entlassung vor erneuter Verfolgung ins Exil fliehen. Zum Beispiel nach Deutschland. Hier werden sie zur Beute der Jäger von Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft, angeleitet von ihrem obersten Dienstherrn, Bundesinnenminister Schily.
Für sie gibt es ein Losungswort, das die Türen öffnet zur Anwendung aller geheimdienstlichen Methoden: PKK/KADEK/KONGRA-GEL. Ihnen missfällt die Umstrukturierung und der Kurswechsel der kurdischen Bewegung, auf politischem Wege die Lösung des kurdischen Konfliktes zu erreichen. Sie fürchten um ihre Pfründe. Deshalb werden alle Dialogangebote ausgeschlagen, Friedens- und Demokratisierungsvorschläge ignoriert und die Unterstützung von Bemühungen verweigert, neue Wege zu gehen – sei es in der Türkei oder in Deutschland. Man zieht es vor, am Bild des „terroristischen Kurden“ festzuhalten.

Kurdische Politiker werden weiterhin verhaftet und angeklagt, weil sie nach Lesart der Strafverfolgungsbehörden die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Mitglieder einer „kriminellen Vereinigung“ seien sie und eine Bedrohung der inneren Sicherheit Deutschlands. Richter und Bundesanwälte beharren auf der Behauptung, die kurdische Bewegung würde sich eine Rückkehr zu Gewaltstraftaten in Deutschland vorbehalten. Spekulativ und durch nichts bewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom Oktober 2004 diese Sichtweise in einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle allerdings missbilligt. Derzeit wird hierüber neu verhandelt.

Dass die deutsch-türkische Zusammenarbeit perfekt funktioniert, hat auch die Verhaftung des stellvertretenden Vorsitzenden des KONGRA-GEL, Dr. Remzi Kartal, Ende Januar, deutlich gemacht. Ankara hatte seine Auslieferung mit der Behauptung beantragt, er sei Mitglied einer „terroristischen“ Vereinigung. Das OLG Bamberg hat am 1. März mit klaren Worten und einer niederschmetternden Begründung für die Türkei deren Ansinnen abgelehnt. Remzi Kartal ist wieder in Freiheit.

Diese Freiheit fordert AZADI auch für alle politischen Gefangenen. Die stumpfsinnige und verantwortungslose Repressionslinie der BRD-Politik muss durchbrochen und beendet werden.


 
AZADI  Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln 
Tel.:0221-9234497 Fax: 0221-0234499 e-mail: azadi@t-online.de 
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG mit Ökobank (BLZ 43 060 967) Kontonummer 8 035 782 600