Urgent Action UA-Nr:
UA-095/2005 MUTMASSLICHES "VERSCHWINDENLASSEN" / DROHENDE FOLTER Abdulkadir Bartan wurde Berichten zufolge am 15. April 2005 bei einem Militäreinsatz gegen die bewaffnete Oppositiongsruppe „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) von der türkischen Armee festgenommen. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt, sodass er in Gefahr ist, gefoltert zu werden oder dem „Verschwindelnassen“ zum Opfer zu fallen. Am 19. April 2005 meldete die Familie von Abdulkadir Bartan dem Büro der Menschenrechtsorganisation „Insan Haklari Dernegi“ (IHD) in Diyarbakir, dass sie von Angehörigen der Dorfschützermiliz angesprochen wurde. Die Dorfschützer, die vom Staat bewaffnet und bezahlt werden, um gegen die PKK zu kämpfen, teilten der Familie mit, dass sie am 15. April 2005 an Operationen der türkischen Armee gegen die PKK im Bezirk Besta der Provinz Sirnak unweit der irakischen Grenze teilgenommen hätten. Dabei soll Abdulkadir Bartan von der Armee gefangengenommen worden sein. Stellungnahmen des türkischen Militärs und des Gouverneurs von Sirnak bestätigten, dass in dem Gebiet Militäroperationen gegen die PKK durchgeführt wurden, bei denen etwa 21 PKK-Mitglieder in Schusswechseln getötet wurden. Drei Angehörige der türkischen Armee und ein Dorfschützer sollen ebenfalls getötet worden sein. Entgegen den türkischen Haftbestimmungen wurde die Inhaftierung von Abdulkadir Bartan offenbar nicht registriert und seine Familie nicht von amtlicher Seite darüber informiert. Dies setzt ihn der erhöhten Gefahr aus, misshandelt oder gefoltert zu werden bzw. dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer zu fallen. Ein Anwalt hat im Namen der Familie von Abdulkadir Bartan bei der örtlichen Staatsanwaltschaft um Auskunft über seinen Verbleib gebeten, ohne bislang eine Antwort erhalten zu haben. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Nachdem die PKK im Juni 2004 den 1999 einseitig ausgerufenen Waffenstillstand aufgekündigt hatte, werden regelmäßig Berichte über Zusammenstöße zwischen PKK-Kämpfern und den türkischen Streit- und Sicherheitskräften im Südosten des Landes gemeldet. Die in der am 1. April 2005 in Kraft getretenen türkischen Strafprozessordnung (CMUK) festgelegten Vorschriften schreiben eine prompte und korrekte Registrierung von Häftlingen sowie die Benachrichtigung der Angehörigen vor. Nach dem Gesetz darf nach der Festnahme die Dauer des Gewahrsams durch die Polizei oder Gendarmerie 24 Stunden nicht überschreiten. Waren an mutmaßlichen Straftaten mehrere Personen beteiligt, kann diese Zeit nach schriftlicher Anordnung eines Staatsanwalts um weitere ein bis drei Tage verlängert werden. Die Inhaftierten haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. amnesty international liegen jedoch mehrere Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte die Haftbestimmungen missachtet und die Rechte der Inhaftierten verletzt haben. EMPFOHLENE
AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe,
in denen Sie APPELLE AN: Mr
Abdulkadir Aksu, Ministry of Interior, Içisleri Bakanligi, 06644
Ankara, TÜRKEI Mr
Osman Günes, Valiligi, 73100 Sirnak, TÜRKEI KOPIEN AN: Herrn
Abdullah Gül, Office of the Prime Minister, Basbakanlik, 06573
Ankara, TÜRKEI Botschaft
der Republik Türkei, Rungestraße 9, 10179 Berlin Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juni 2005 keine Appelle mehr zu verschicken. RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language: - expressing concern for the safety of Abdulkadir Bartan, who was reportedly detained on 15 April; - urging that immediate steps be taken to establish his whereabouts, and that the results should be made public without delay; - urging that if he is in custody, he be granted immediate access to legal counsel, his family and any medical attention he may require; - reminding the government of Turkey of its obligations under Article 3 of the European Convention of Human Rights, to which Turkey is a state party, which states: “No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment.” |
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international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00 |