6. Mai 2005
Prozesseröffnung vor OLG Düsseldorf
gegen die kurdischen Politiker Hasan A. und Vehbi A.
Vorwurf: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129
StGB)
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird am 9.
Mai 2005 das Verfahren gegen die kurdischen Politiker Hasan
A. und Vehbi A. eröffnet. Ihnen wirft die Anklage vor,
in dem Zeitraum 2001, 2003 bzw. 2004 als Mitglieder dem „Funktionärskörper“
der PKK angehört zu haben und als Leiter verschiedener
„PKK-Regionen“ tätig gewesen zu sein. Vehbi
A. wird
vom Generalbundesanwalt (GBA) außerdem beschuldigt,
die gewaltsame Bestrafung eines „ehemaligen, abtrünnigen
PKK-Kaders“ angeordnet zu haben.
Beamte
des Bundeskriminalamtes hatten Hasan A. am 2. Mai 2004 in
Düsseldorf festgenommen und Vehbi A. am 25. Mai 2004
in Unna. Beide befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Dass
die Strafverfolgungsbehörden ihre Verbotspraxis aufrechterhalten
wollen, macht die Aussage des GBA in den Pressemitteilungen
zu den Verhaftungen der beiden Kurden deutlich. Darin wird
ausgeführt, dass sich trotz der weitreichenden strukturellen
Veränderungen, die die
kurdische Bewegung in den vergangenen Jahren vorgenommen hat,
„am Bestand der innerhalb des Funktionärskörpers
bestehenden kriminellen Vereinigung“ nichts geändert
habe. Diese Auffassung deckt sich mit der Stellungnahme des
Bundesinnenministeriums vom Juli 2004, wonach sich das gegen
die PKK verhängte Verbot vom November 1993 „auch
auf den KONGRA-GEL erstreckt“. Dass auch nach zwölf
Jahren die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden aufrechterhalten
wird und die Dialogangebote unbeantwortet bleiben, ist ein
Armutszeugnis deutscher Politiker/innen und bedarf dringend
der Korrektur. Diese starre und unversöhnliche Haltung
gegenüber einem Teil der hier lebenden Bevölkerung
muss endlich aufgebrochen werden.
Der
Prozess beginnt am
Montag, 9. Mai 2005, um 10.15 Uhr, Oberlandesgericht
Kapellweg 36 in Düsseldorf-Hamm