UA-Nr: UA-188/2003-4 DROHENDE FOLTER Weitere Informationen zu UA 188/03 (MDE 24/021/2003, 26. Juni 2003, MDE 24/035/2003, 18. September 2003, MDE 24/049/2004, 29. Juni 2004 und MDE 24/067/2004, 15. Oktober 2004) Mas’oud Hamid, Student freigelassen: Muhammed Mustafa, Khaled Ahmed 'Ali und Sherif Ramadhan wurden Ende Juni 2005 freigelassen, nachdem sie ihre Haftstrafen verbüßt hatten. Der Student Mas’oud Hamid befindet sich jedoch nach wie vor im Gefängnis ’Adra außerhalb der Hauptstadt Damaskus. Angaben zufolge leidet er unter schweren Folgen der Folterungen, die ihm bei Vernehmungen zugefügt wurden. Die syrischen Kurden wurden im Juni beziehungsweise Juli 2003 im Zusammenhang mit einer friedlichen Protestkundgebung am Weltkindertag vor der Zentrale des UN-Kinderhilfswerks UNICEF in Damaskus festgenommen. Die Demonstranten forderten die Wahrung der bürgerlichen und politischen Rechte der kurdischen Bevölkerungsgruppe in Syrien einschließlich des Rechts auf Unterricht in kurdischer Sprache. Die drei jetzt aus der Haft entlassenen Männer wurden am 27. Juni 2004 vom Obersten Staatssicherheitsgericht (SSSC) zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt, wobei das Gericht das Strafmaß allerdings sofort auf zwei Jahre reduzierte. Das Gericht hatte Muhammed Mustafa, Khaled Ahmed 'Ali und Sherif Ramadhan der „Mitgliedschaft in einer geheimen Organisation“ für schuldig befunden sowie des Versuchs, „Teile des syrischen Staatsgebiets abzuspalten und einer ausländischen Macht zu übergeben“. Mas’oud Hamid wurde am 10. Oktober 2004 vom Obersten Staatssicherheitsgericht aufgrund der gleichen Anklagen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die zwei Jahre, die er bereits im Gefängnis vebracht hat, werden auf die Haftstrafe angerechnet. Er wurde offensichtlich festgenommen, nachdem er Fotos der Demonstration auf mehreren Internetseiten verbreitet hatte. Angaben zufolge hat man ihn während der Vernehmung gefoltert. Als Folge leidet er unter starken Kopfschmerzen und Schwindelanfällen. Seine Brille wurde zerbrochen, und als er nach einem Sehtest für eine neue Brille fragte, sagte der Gefängnisarzt, dass er nicht kurzsichtig sei. Sein Gesundheitszustand gab Anlass zur Sorge, soll sich dem Vernehmen nach aber inzwischen verbessert haben. Ihm wird offensichtlich außer einem Schmerzmittel zur Linderung der Kopfschmerzen keine angemessene medizinische Behandlung gewährt. Er erhält aber monatlich Besuch von seiner Familie. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Die weitverbreitete Anwendung von Folter in syrischen Gefängnissen und Hafteinrichtungen ist hinreichend bekannt. Im Laufe der Jahre hat amnesty international mindestens 38 verschiedene von syrischen Sicherheitskräften angewandte Foltermethoden dokumentiert. Muhammed Mustafa, Khaled Ahmed 'Ali, Sherif Ramadhan und Mas’oud Hamid wurden während ihrer Vernehmung von Angehörigen des politischen Sicherheitsdienstes gefoltert. Mindestens einer von ihnen soll auch nach der Vernehmung gefoltert worden sein. Diese Folter diente als Strafe für seine Beschwerde über die Haftbedingungen und für seinen Antrag auf einen Rechtsbeistand, um in seinem Verfahren vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht (SSSC) gegen die Behandlung Beschwerde einzulegen. Zu den Folterungen gehörten die als dulab bekannte Methode (hierbei wird das Opfer in einen großen Reifen gezwängt, der gedreht wird, bis die Person auf dem Kopf steht und dann mit Stöcken und Peitschen geschlagen wird), Schläge auf die Fußsohlen, Stockschläge auf die Handgelenke, wobei es zur Narbenbildung kommt, und Tritte in den Brustkorb. Die Gefangenen werden auch verbalen Angriffen ausgesetzt, die vor allem rassistischen und sexuellen Inhalts sind. Verfahren vor dem SSSC werden den internationalen Standards eines fairen Verfahrens in keinster Weise gerecht. Die Angeklagten haben vor diesem Gericht nur sehr eingeschränkt Zugang zu rechtlichem Beistand, und gegen Urteile des SSSC können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Im Laufe der Jahre hat amnesty international immer wieder kritisiert, dass die Verfahren vor dem SSSC weder als unabhängig noch als unparteiisch bezeichnet werden können. Mutmaßlich unter Zwang oder durch Folter erpresste „Geständnisse“ werden vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht als Beweismittel zugelassen. Vielen Dank
allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben. amnesty international
wird sich zukünftig mit anderen Aktionsformen für Mas’oud
Hamid einsetzen. Sie können abschließend weitere Telefaxe,
E-Mails oder Luftpostbriefe schreiben, in denen Sie APPELLE AN: His Excellency
Bashar al-Assad, President of the Republic, Presidential Palace His Excellency
Major General Ghazi Kan’an, Minister of the Interior, Ministry
of the Interior, Merjeh Circle, Damascus, SYRIEN (Innenminister - korrekte
Anrede: Your Excellency) His Excellency
Muhammad al-Ghafari, Minister of Justice, Ministry of Justice, Al-Nasr
Street, Damascus, SYRIEN (Justizminister - korrekte Anrede: Your Excellency) KOPIEN AN: Kanzlei der
Botschaft der Arabischen Republik Syrien, S.E. Herrn Hussein Omran, Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. August 2005 keine Appelle mehr zu verschicken. FURTHER RECOMMENDED
ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English,
Arabic, French, or your own language:
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amnesty
international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00 |