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Pressemitteilung:

Hamburg, den 5. September 2005

Innenminister greift in Pressefreiheit ein

Otto Schily als Handlanger der türkischen Regierung

Am 05.09.2005 wurden in mehreren Städten der Bundesrepublik, Frankfurt am Main sowie Düsseldorf und Köln, die Mezopotamische Nachrichtenagentur, der Musikverlag MIR und der Mezopotamia Verlag, von insgesamt 300 Polizeibediensteten erstürmt und Journalistinnen und Journalisten verhaftet, sowie umfangreich Computer und Aktenbeschlagnahmt.

Zu diesen Polizeiüberfällen auf kurdische Kultur- und Presseeinrichtungen in Deutschland, am Morgen des 05.09.2005, erklärte der Völker- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Norman Paech (Spitzenkandidat Die Linke.) am gleichen Tag:
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„Die Erstürmungen, Verhaftungen und Beschlagnahmungen stellen einen nicht zu vertretenen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit dar. Die betroffenen Kultur- und Medieneinrichtungen der in der Türkei unter Verfolgung lebenden Kurdinnen und Kurden, haben das Recht auf ihre Lage aufmerksam zu machen und sich gegen die Unterdrückung öffentlich zur Wehr zu setzen. Der Widerstand gegen und die kritische Berichterstattung über die Lage der Kurdinnen und Kurden, kann in keinem Falle die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sein, wie dies die Bundesanwaltschaft den betroffenen Einrichtungen vorwirft. Tatsächlich dient das Vorgehen der Staatsorgane nur der Regierung in Ankara, der die kritische Berichterstattung z.B. der Zeitung `Özgür Politika´ mehr als ein Ärgernis ist. Bundesinnenminister Schily und die Bundesanwaltschaft, brechen damit nicht nur die Verfassung sondern machen sich damit zum Handlanger der türkischen Regierung.“

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