Hamburg, den
5. September 2005
Innenminister
greift in Pressefreiheit ein
Otto Schily
als Handlanger der türkischen Regierung
Am 05.09.2005 wurden in mehreren
Städten der Bundesrepublik, Frankfurt am Main sowie Düsseldorf
und Köln, die Mezopotamische Nachrichtenagentur, der Musikverlag
MIR und der Mezopotamia Verlag, von insgesamt 300 Polizeibediensteten
erstürmt und Journalistinnen und Journalisten verhaftet, sowie umfangreich
Computer und Aktenbeschlagnahmt.
Zu diesen Polizeiüberfällen
auf kurdische Kultur- und Presseeinrichtungen in Deutschland, am Morgen
des 05.09.2005, erklärte der Völker- und Verfassungsrechtler
Prof. Dr. Norman Paech (Spitzenkandidat Die Linke.) am gleichen Tag:
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„Die Erstürmungen, Verhaftungen und Beschlagnahmungen stellen
einen nicht zu vertretenen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- und
Pressefreiheit dar. Die betroffenen Kultur- und Medieneinrichtungen der
in der Türkei unter Verfolgung lebenden Kurdinnen und Kurden, haben
das Recht auf ihre Lage aufmerksam zu machen und sich gegen die Unterdrückung
öffentlich zur Wehr zu setzen. Der Widerstand gegen und die kritische
Berichterstattung über die Lage der Kurdinnen und Kurden, kann in
keinem Falle die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sein,
wie dies die Bundesanwaltschaft den betroffenen Einrichtungen vorwirft.
Tatsächlich dient das Vorgehen der Staatsorgane nur der Regierung
in Ankara, der die kritische Berichterstattung z.B. der Zeitung `Özgür
Politika´ mehr als ein Ärgernis ist. Bundesinnenminister Schily
und die Bundesanwaltschaft, brechen damit nicht nur die Verfassung sondern
machen sich damit zum Handlanger der türkischen Regierung.“
Rückfragen:
Horst Bethge (040/6015212),
Norbert Hackbusch (040/37032601),
Martin Wittmaack (0176 / 60022592)
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