6.
Febr. 2006
Urteil des OLG Düsseldorf im Verfahren gegen
Hasan Ay und Vehbi Azak
Das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilte am 3.
Februar 2006 die kurdischen Politiker Hasan Ay und Vehbi Azak
wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“
(§ 129 Strafgesetzbuch) zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren
und 4 Monaten bzw. 2 Jahren. Der
Haftbefehl von Vehbi A. wurde nach Urteilsverkündung
aufgehoben. Ihm hatte die Bundesanwaltschaft (BAW) in ihrer
Anklageschrift ferner vorgeworfen, am 10. Februar 2004 an
einer gemeinschaftlich in Bremen begangenen gefährlichen
Körperverletzung beteiligt gewesen zu sein. Auch die
Nebenklage hatte versucht, diesen Vorwurf durch zeugenschaftliche
Vernehmungen, u.a. von Angehörigen der in Bremen ansässigen
Familie Cürükkaya, zu erhärten. Doch sah das
Gericht eine Beteiligung von Vehbi Azak an dieser von der
Anklage als „Bestrafung“ klassifizierte Aktion
als nicht erwiesen an. In einer persönlichen Erklärung
vom 12. bzw. 13. Januar 2006 räumten die beiden Politiker
ein, als Funktionäre für den KONGRA-GEL politisch
verantwortlich tätig gewesen zu sein, weil sich dieser
„die Demokratisierung von Staat und Gesellschaft zum
Ziel“ gesetzt habe - „gegen Nationalismus und
religiösen Fanatismus“.
Den
beiden Kurden konnte ferner nicht zur Last gelegt werden,
selbst Straftaten im Rahmen von so genannten „heimatgerichteten
Aktivitäten“ wie das Schleusen von Kadern oder
Fälschen von Dokumenten begangen zu haben. Doch im Rahmen
einer Anklage nach §129 StGB genügt es, Kenntnis
hiervon zu haben. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte für
Hasan Ay eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und für Vehbi
Azak 2 Jahre und 9 Monate beantragt.
Hasan
Ay war am 2. Mai 2004 in Düsseldorf und Vehbi Azak am
25. Mai 2004 in Unna festgenommen worden. Der Prozess gegen
Beide wurde am 9. Mai 2005 eröffnet.
Zu begrüßen ist das Urteil insoweit, als die Richter
den Versuchen der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage nicht
gefolgt sind, einen der Angeklagten in eine Straftat zu verwickeln.
Doch die Grundlage derartiger Prozesse, das Verbot der politischen
Betätigung von PKK/KONGRA-GEL, muss endlich beseitigt
werden. Auch dieses Verfahren hat gezeigt, dass politische
Konflikte nicht von Gerichten und Staatsanwälten gelöst
werden können. Hier ist eine aufmerksame demokratische
Öffentlichkeit gefragt und ein ernsthaftes, lösungsorientiertes
Handeln der politisch Verantwortlichen. Beides lässt
allerdings zu wünschen übrig.