|
|||||||
Ich habe soeben die für die Haftbedingungen zuständige Staatsanwaltschaft in Bursa angerufen, der zuständige Staatsanwalt hat versichert, dass es sich bei der Meldung über einen Angina Pectoris-Anfall meines Mandanten, Herrn Öcalan, um eine Falschmeldung handele. Erst gestern seien Ärzte bei Herrn Öcalan gewesen, und sein Gesundheitszustand sei gut. Meine Professionalität gebietet es mir natürlich, sowohl gegenüber derartigen Pressemeldungen als auch gegenüber den Auskünften des Staatsanwalts skeptisch zu sein. Normalerweise würde ich in solch einem Fall den Mandanten aufsuchen, um mich über seine gesundheitliche Situation aus erster Hand zu informieren. Das ist mir in diesem Fall jedoch nicht möglich. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Türkei werden hoffentlich die Möglichkeit haben, diese Angelegenheit genau zu untersuchen. Was werden Sie in dieser Angelegenheit weiter unternehmen? Ich habe bereits versucht, mich mit dem Antifolterkomitee (CPT) in Verbindung zu setzen, das ist mir jedoch noch nicht gelungen. Wir werden dem CPT gegenüber unsere Besorgnis erneut zum Ausdruck bringen. Wie beurteilen sie derartige Meldungen in der Presse? Journalisten müssten mit Informationen, die von derartigen dubiosen Internetseiten kommen, besonders vorsichtig sein. In der letzten Zeit hat man ja gesehen, was durch eine bestimmte Presseberichterstattung alles ausgelöst werden kann. In diesem Fall liegt auf der Hand, was eine derartige Meldung auslösen kann. Es wäre besser gewesen, wenn die Journalisten sich bemüht hätten, diese Meldung zu verifizieren, bevor sie sie verbreiten.
|