18.
März: Tag der politischen Gefangenen
Für
die Freiheit der Gefangenen - gegen die anhaltende Verbotspraxis
– für eine freie politische Betätigung
Auch
im 13. Jahr des Betätigungsverbots für die PKK sind
weit und breit keine Bemühungen der politisch Verantwortlichen
sichtbar, die Kriminalisierungs- und Strafverfolgungspolitik
gegenüber einem großen Teil der in der Bundesrepublik
lebenden kurdischen Bevölkerung zu beenden. Vielmehr
dient die fortdauernde Repression offensichtlich dem Ziel,
eine unabhängige emanzipative Bewegung zu zerschlagen
und die Organisierung von Menschen für ihre berechtigten
politischen, kulturellen und sozialen Anliegen zu verhindern.
Die Ausweitung des
Verbots auf KADEK oder heute KONGRA-GEL zementiert diese Haltung.
So sehen sich Kurden aufgrund ihrer politischen Aktivitäten
nach wie vor mit der Anklage wegen angeblicher „Mitgliedschaft“
oder „Rädelsführerschaft“ in einer „kriminellen
Vereinigung“ (§129 Strafgesetzbuch) konfrontiert.
Diese hat in der Regel Freiheitsstrafen mit anschließender
mehrjähriger Bewährungszeit, der Aberkennung des
Asylstatus und drohender Abschiebung nach der Haftentlassung
zur Folge.
Es gehört zum Charakter dieses undemokratischen aus der
Wilhelminischen Zeit stammenden §129, dass zu einer Verurteilung
die Begehung konkreter Straftaten nicht erforderlich ist.
Zudem können die Strafverfolgungsbehörden den Umfang
und die Ranghöhe dieser postulierten „kriminellen
Vereinigung“ ändern, um sie je nach Interessenslage
an das gewünschte Ausmaß der Strafverfolgung anzupassen.
Durchsuchungen
kurdischer Vereine und Privatwohnungen von Vorstands- oder
Vereinsmitgliedern, Beschlagnahmungen von Publikationen und
Arbeitsmaterialien, vorübergehende Festnahmen und erkennungsdienstliche
Behandlungen gehören immer noch zum Alltag zahlreicher
Kurdinnen und Kurden. Begründet werden diese Unterdrückungsmaßnahmen
mit angeblichen Verstößen gegen das Vereinsgesetz,
worunter die Strafverfolgungsbehörden u.a. das Spenden
und Spendensammeln für PKK/KONGRA-GEL zählen. Diese
würden dazu beigetragen, die „Struktur der Organisation
und deren Kampf aufrechtzuerhalten“.
Außerdem ist seit Monaten verstärkt festzustellen,
dass Kurdinnen und Kurden mit Hinweis auf ihre politische
und kulturelle Betätigung in der kurdischen Demokratiebewegung
eine Einbürgerung verweigert oder das Asyl widerrufen
wird. Dies führt nicht selten dazu, dass Betroffene aufgrund
ihrer Unterstützung der Freiheitsbewegung in der Türkei
hier zwar politisches Asyl erhielten, aber aus dem gleichen
Grund die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
abgelehnt wird.
Die
kurdische Bewegung hat durch ihre jahrelangen Bemühungen
um eine friedlich-politische Lösung der Konflikte erhebliche
Vorleistungen erbracht. Jetzt sind andere gefragt.
AZADÎ fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen,
die Einstellung aller politischen Verfahren gegen Kurdinnen
und Kurden sowie eine längst überfällige Beendigung
der Kriminalisierungs- und Strafverfolgungspraxis zugunsten
einer freien politischen Betätigung.
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