AZADÎ RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

31. Mai 2006


Prozesseröffnung gegen den kurdischen Politiker Halil D. vor dem OLG Celle

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle wird am 2. Juni 2006 das Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker Halil D. eröffnet. Die Anklage wirft ihm vor, von Anfang des Jahres 2000 bis zu seiner Verhaftung als mutmaßlicher „Rädelsführer der PKK/KONGRA-GEL“ tätig gewesen zu sein. Er habe als „hauptamtlicher Kader“ für das „Finanz- und Wirtschaftsbüro“ (EMB) des KONGRA-GEL die Verantwortung getragen und sei somit für sämtliche finanziellen Angelegenheiten der Organisation in Europa zuständig gewesen. Dies verdächtige ihn, sich „im führenden Funktionärskörper der PKK“ an einer bestehenden kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben, weshalb der Kurde nunmehr nach §129 Strafgesetzbuch (StGB) angeklagt wird.

Halil D. wurde am 18. Oktober 2005 auf der Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Darmstadt fest- und in Untersuchungshaft genommen.

Nachdem der Bundesanwaltschaft (BAW) zunehmend die einst tragenden drei Säulen der Anklage gegen kurdische Politiker abhanden kommen, sie aber an der Fortsetzung der Strafverfolgungspraxis festhalten will, scheinen die Chefankläger einen neuen Anklagepunkt ersonnen zu haben – den Arbeitsbereich „Finanzen“. Hierüber und möglicherweise mit Hilfe anderweitiger Paragrafen des Strafgesetzbuches soll versucht werden, das Maß an Strafandrohung zu erhöhen und den Verfolgungsdruck auf politisch aktive Kurdinnen und Kurden zu verstärken.
Obwohl die im kürzlich erschienenen Verfassungsschutzbericht 2005 aufgelisteten kurdischen Veranstaltungen und Aktivitäten in Deutschland (und im benachbarten Ausland) keinerlei Hinweise auf unfriedliche Verläufe aufweisen, beharrt die Politik auf ihrer unversöhnlichen Haltung gegenüber einem Großteil der hier lebenden kurdischen Bevölkerung.
Die Aufrechterhaltung der Verbotspraxis in Deutschland und die Sprach- und Kritiklosigkeit der politisch Verantwortlichen gegenüber den seit Monaten durchgeführten massiven militärischen Operationen, Razzien und Angriffe der türkischen Sicherheitskräfte auf die kurdische Bevölkerung und ihre Zivilorganisationen, unterstützt und bestätigt deren Vorgehen. Die Aufhebung des seit 13 Jahren bestehenden PKK-Verbots und eine Bereitschaft zum Dialog wäre das richtige Signal auf dem Weg zur Lösung eines politischen Konflikts. Das Strafrecht eignet sich hierzu nicht.

Der Prozess in Celle beginnt am

Freitag, den 2. Juni 2006, um 9.00 Uhr, in Saal 94, Kanzleistraße 4


 
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