11.
Oktober 2006
Die
immer gleiche Inszenierung
Halil Dalkilic zu Freiheitsstrafe verurteilt
Wenig überraschend
endete auch dieser Prozess gegen einen Kurden: Das Oberlandesgericht
(OLG) Celle verurteilte heute den Journalisten Halil Dalkilic
zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Die Anklage hatte ihm
vorgeworfen, von Anfang des Jahres 2000 bis zu seiner Verhaftung
im Oktober 2005 als „Rädelsführer der PKK/des
KONGRA-GEL“ für den Bereich „Finanzen und Wirtschaft“
der Organisation in Europa verantwortlich gewesen zu sein. Damit
habe er sich als „führender Funktionär der PKK“
an einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 Strafgesetzbuch)
beteiligt. Diese Ansicht der Bundesanwaltschaft, die für
Halil Dalkilic eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten
gefordert hatte, sind die Richter des Celler OLG weitestgehend
gefolgt.
Ob die Verteidigung gegen dieses Urteil in Revision geht, bleibt
abzuwarten.
Seit Jahren
laufen die Verfahren gegen kurdische Politiker wie stetig wiederholte
Aufführungen des immer gleichen Theaterstücks mit
den immer gleichen Regisseuren und dem allen bekannten Ausgang
des Trauerspiels.
Die Intendanten dieser Bühnen sind an einer Änderung
ihres Spielplans nicht interessiert. Man hat sich eingerichtet
in diesem Theater. Die Rollen bleiben fest verteilt, die Gehälter
krisensicher und die staatliche Unterstützung ist auf lange
Frist gesichert.
Auch dieser
Prozess war geprägt von der Ignoranz gegenüber den
Erklärungen des Angeklagten zu seiner Person, seinem Lebenslauf
und der Motivation seines politischen Handelns vor dem Hintergrund
eines bis heute anhaltenden und ungelösten türkisch-kurdischen
Konfliktes. Bereits während seines Studiums in der Türkei
ist gegen Halil Dalkilic erstmals 1993 Anklage gegen ihn wegen
angeblicher PKK-Mitgliedschaft erhoben worden. Später war
er mehrmals in Haft aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit
u.a. als verantwortlicher Redakteur. In seiner Erklärung
vom 13. Juli 2006 hatte Dalkilic der Anklage vorgeworfen, die
fundamentalen Veränderungen in der kurdischen Freiheitsbewegung
nicht wahrnehmen und gründlich analysieren zu wollen. Man
sei in den 1990-er Jahren stehen geblieben und ziehe einzelne,
Jahre zurückliegende Vorkommnisse als Beleg dafür
heran, dass sich weder die Kurden noch deren Bewegung gewandelt
hätten.
Er jedenfalls wolle seinen Beitrag dazu leisten, „dass
die in Europa und insbesondere in Deutschland lebenden Kurden
Lösungen für ihre Probleme finden und zu einer integrierten
Gesellschaftsgruppe werden.“
Die in Deutschland
unvermindert praktizierte Verbots- und Kriminalisierungspolitik
gegen Kurd(inn)en und ihre Organisationen muss beendet werden.
Intelligente, auf Vernunft und Realität basierende Lösungswege
aus der Konfliktsituation sind gefragt; das Strafrecht ist hierfür
kein Mittel.
Deshalb fordert AZADÎ die Aufhebung des seit 13 Jahren
bestehenden PKK-Verbots, das eine unerträgliche Beeinträchtigung
der Rechtsstaatlichkeit darstellt und eine Ausnahmejustiz für
eine ganze Bevölkerungsgruppe zur Folge hat.
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