16. Januar 2007
…Und
das Repressionskarussell dreht sich weiter:
Anklageerhebungen und Urteil gegen kurdische Politiker
Nach den
Vereins- und Wohnungsrazzien der vergangenen Woche in verschiedenen
Bundesländern, in deren Verlauf es auch zur Verhaftung
eines kurdischen Aktivisten gekommen war, dreht sich das Karussell
der Repression gegen Kurden weiter.
Das Oberlandesgericht
Frankfurt/M. verurteilte gestern Hasan K., der aufgrund eines
Haftbefehls des Bundesgerichtshofs im Juni 2006 von Österreich
an Deutschland ausgeliefert worden war, zu einer Freiheitsstrafe
nach § 129a Strafgesetzbuch von zwei Jahren und drei Monaten.
Nach Auffassung des Gerichts soll er zwischen Mai 1993 und April
1994 für die seinerzeit noch als „terroristisch“
eingestufte PKK tätig gewesen sein und in der Region Nordwest
Anschläge gegen türkische Einrichtungen angeordnet
haben. Dem Kurden konnte allerdings nicht nachgewiesen werden,
dass er persönlich an Anschlagsaktionen beteiligt gewesen
war oder entsprechende Anweisungen erteilt hat. Aus Gründen
der Verjährung wurde der Vorwurf der Betätigung innerhalb
einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB)
fallengelassen. Von Beginn an hatte Hasan K. die Vorwürfe
der Bundesanwaltschaft bestritten und betont, dass er in Deutschland
zu keinem Zeitpunkt in einer Befehlsstruktur eingebunden gewesen
sei. Weder habe er Anordnungen entgegengenommen noch habe er
solche weitergeben müssen.
„Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit den vielfältigen
Urteilen, die bisher gegen kurdische Aktivitäten von 1993
und 1994 ergangen und festgeschrieben worden sind. Es wurden
keine neuen Beweise aufgenommen, sondern durch gebetsmühlenhaftes
Verlesen dieser alten Urteile Fakten geschaffen. Dass die tatsächlich
zum großen Teil auf Aussagen fragwürdiger Kronzeugen
basieren, ist eine Tatsache. Auch in diesem Fall hegte das Gericht
keinerlei Zweifel an derartigen Aussagen,“ erklärte
die Verteidigerin von Hasan K., Brigitte Kiechle.
Die Auslieferungs- und Untersuchungshaft wird auf das Strafmaß
angerechnet. Geprüft wird ferner, ob Hasan K. Revision
gegen dieses Urteil einlegt.
Laut gestriger
Mitteilung der Bundesanwaltschaft (BAW), wurde gegen die kurdischen
Politiker und Journalisten, Riza E. und Muzaffer A., Anklage
wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung
erhoben. Sie sollen von 2004 bis 2006 als Funktionäre der
PKK/des KONGRA-GEL tätig gewesen sein. Beide waren im August
des vergangenen Jahres verhaftet worden und befinden sich seither
in Untersuchungshaft. Muzaffer A. hat wegen seiner politischen
und journalistischen Arbeit bereits 20 Jahre in türkischen
Gefängnissen verbracht und sich nach seiner Flucht in Deutschland
für die seinerzeit noch bestehende legale Partei DEHAP
engagiert. Auch Riza E. war als kurdischer Journalist der politischen
Verfolgung türkischer Behörden ausgesetzt und wurde
mehrmals zu Haftstrafen verurteilt.
Dies macht
deutlich, dass der deutsche Staat hartnäckig, routiniert
und geschäftsmäßig das repressive Geschäft
gegen Kurden fortsetzt und so der Türkei in ihrer Verfolgungs-
und Verleugnungspraxis den Rücken stärkt.
AZADÎ ruft dazu auf, die Stimme zu erheben gegen dieses
undemokratische und Feindbilder manifestierende Verhalten. Die
Verbotspolitik muss beendet werden.
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