AZADÎ RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

16. Januar 2007

…Und das Repressionskarussell dreht sich weiter:
Anklageerhebungen und Urteil gegen kurdische Politiker

Nach den Vereins- und Wohnungsrazzien der vergangenen Woche in verschiedenen Bundesländern, in deren Verlauf es auch zur Verhaftung eines kurdischen Aktivisten gekommen war, dreht sich das Karussell der Repression gegen Kurden weiter.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. verurteilte gestern Hasan K., der aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs im Juni 2006 von Österreich an Deutschland ausgeliefert worden war, zu einer Freiheitsstrafe nach § 129a Strafgesetzbuch von zwei Jahren und drei Monaten. Nach Auffassung des Gerichts soll er zwischen Mai 1993 und April 1994 für die seinerzeit noch als „terroristisch“ eingestufte PKK tätig gewesen sein und in der Region Nordwest Anschläge gegen türkische Einrichtungen angeordnet haben. Dem Kurden konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, dass er persönlich an Anschlagsaktionen beteiligt gewesen war oder entsprechende Anweisungen erteilt hat. Aus Gründen der Verjährung wurde der Vorwurf der Betätigung innerhalb einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB) fallengelassen. Von Beginn an hatte Hasan K. die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft bestritten und betont, dass er in Deutschland zu keinem Zeitpunkt in einer Befehlsstruktur eingebunden gewesen sei. Weder habe er Anordnungen entgegengenommen noch habe er solche weitergeben müssen.
„Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit den vielfältigen Urteilen, die bisher gegen kurdische Aktivitäten von 1993 und 1994 ergangen und festgeschrieben worden sind. Es wurden keine neuen Beweise aufgenommen, sondern durch gebetsmühlenhaftes Verlesen dieser alten Urteile Fakten geschaffen. Dass die tatsächlich zum großen Teil auf Aussagen fragwürdiger Kronzeugen basieren, ist eine Tatsache. Auch in diesem Fall hegte das Gericht keinerlei Zweifel an derartigen Aussagen,“ erklärte die Verteidigerin von Hasan K., Brigitte Kiechle.
Die Auslieferungs- und Untersuchungshaft wird auf das Strafmaß angerechnet. Geprüft wird ferner, ob Hasan K. Revision gegen dieses Urteil einlegt.

Laut gestriger Mitteilung der Bundesanwaltschaft (BAW), wurde gegen die kurdischen Politiker und Journalisten, Riza E. und Muzaffer A., Anklage wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung erhoben. Sie sollen von 2004 bis 2006 als Funktionäre der PKK/des KONGRA-GEL tätig gewesen sein. Beide waren im August des vergangenen Jahres verhaftet worden und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Muzaffer A. hat wegen seiner politischen und journalistischen Arbeit bereits 20 Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht und sich nach seiner Flucht in Deutschland für die seinerzeit noch bestehende legale Partei DEHAP engagiert. Auch Riza E. war als kurdischer Journalist der politischen Verfolgung türkischer Behörden ausgesetzt und wurde mehrmals zu Haftstrafen verurteilt.

Dies macht deutlich, dass der deutsche Staat hartnäckig, routiniert und geschäftsmäßig das repressive Geschäft gegen Kurden fortsetzt und so der Türkei in ihrer Verfolgungs- und Verleugnungspraxis den Rücken stärkt.
AZADÎ ruft dazu auf, die Stimme zu erheben gegen dieses undemokratische und Feindbilder manifestierende Verhalten. Die Verbotspolitik muss beendet werden.


 
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