Stellungnahme
zur Ermordung des Journalisten Hrant Dink veröffentlicht von RAV-Geschäftsstelle
am 26-01-2007 Am 19.01.07 wurde in Istanbul/ Türkei der bekannte armenischstämmige Journalist Hrant Dink vor dem Gebäude der von ihm gegründeten Zeitschrift „Agos“ erschossen. Seit Jahren setzte Hrant Dink sich dafür ein, dass die türkische Gesellschaft und der türkische Staat sich mit dem Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges auseinandersetzen. Die Ermordung des Journalisten Hrant Dink in der Türkei und das deutsche Asylrecht Am 19.01.07 wurde in Istanbul/ Türkei der bekannte armenischstämmige
Journalist Hrant Dink vor dem Gebäude der von ihm gegründeten Zeitschrift
„Agos“ erschossen. Zu diesem Vorfall wurde viel geschrieben und das Attentat
führte international zu Empörung. Der türkische Ministerpräsident Erdogan
sah sich sogar gezwungen, von einem „feigen Anschlag auf die Türkei“ zu
sprechen und schlug ein Staatsbegräbnis und die offizielle Einhüllung
des Sarges in die türkische Fahne für den Getöteten vor, was jedoch seine
Familie ablehnte. Laut Auskunft seines Anwaltes, Erdal Dogan, war Hrant Dink erstzunehmenden Bedrohungen u.a. durch den pensionierten General Veli Kücük ausgesetzt, dessen Name in Zusammenhang mit etlichen, unaufgeklärten Morden an politischen Oppositionellen in der Türkei steht und welchem nachgesagt wird, er sei einer der Gründer der „JITEM“. Hrant Dink selber hatte überlegt, zusammen mit seiner Familie das Land aufgrund der Drohungen zu verlassen, wie aus einem Artikel, welchen er einen Tag vor seinem Tod verfasste und welcher am 20.01.07 in der Tageszeitung „Radikal“ veröffentlicht wurde, deutlich wird. Wären Hrant Dink und seine Familie tatsächlich rechtzeitig aus der Türkei geflohen und hätten sie in der Bundesrepublik Deutschland um politisches Asyl nachgesucht, wäre ihnen dies in Anbetracht der momentanen Asyl-Praxis verweigert worden. Denn sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die Lageberichte Türkei des Auswärtigen Amtes gehen davon aus, dass sich die politische und menschenrechtliche Situation in der Türkei auf Grund der so genannten Reformen erheblich und unumkehrbar verändert hätten. Im Falle Hrant Dinks wäre er vermutlich darauf verwiesen worden, Schutz bei Polizei und Staatsanwaltschaften der Türkei zu suchen. Die Bundesrepublik Deutschland ist aus Opportunitätsgründen nicht mehr gewillt, politische Flüchtlinge aus der Türkei als solche anzuerkennen. Es ist mittlerweile nahezu unmöglich geworden, politisches Asyl zu erhalten, kommt der oder die Schutzsuchende aus der Türkei. Im Gegenteil: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat vor dem Hintergrund der angeblichen Demokratisierung der Türkei Hunderte Asylwiderrufsverfahren eingeleitet. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland dazu übergegangen, Interpolhaftbefehle der Türkei selbst gegen anerkannte politische Flüchtlinge und Asylberechtigte in Deutschland zu vollstrecken. Diese Entwicklung im Bereich des Flüchtlingsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland ist in Anbetracht der tatsächlichen Situation in der Türkei inakzeptabel. Wir fordern das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, in Zukunft eine realistischere Einschätzung der Lage in der Türkei vorzunehmen und nicht auf Kosten politischer Flüchtlinge „Beitrittspolitik“ zu betreiben. Berlin 23.01.07 Für den RAV
|