20. März 2007
Prozesseröffnung
gegen Riza E. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf
Zufall?
Ausgerechnet zum Beginn von NEWROZ, des für Kurdinnen und
Kurden so bedeutsamen Neujahrsfestes am 21. März, wird
das Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker und Journalisten
Riza E. vor dem OLG Düsseldorf eröffnet.
Die Anklage wirft ihm vor, „von August 2004 bis März
2006“ als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK) für den „Sektor Mitte“ (u. a. Köln,
Bonn, Düsseldorf, Dortmund/Düsseldorf) tätig
gewesen zu sein. Er habe damit als Verantwortlicher „typische
Leitungsaufgaben“ erfüllt und sich als „Rädelsführer“
an einer in Deutschland als „kriminell“ eingestuften
Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) beteiligt. Seine Aktivitäten
hätten der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der Parteistrukturen
sowie der Durchsetzung ihrer Ziele gedient.
Riza E., war in der
Türkei für verschiedene Zeitungen journalistisch tätig
und hat u.a. die prokurdische Zeitung „Özgür
Halk“ (Freies Volk) herausgegeben. Wegen seines publizistischen
Engagements hinsichtlich der „kurdischen Frage“
wurde Riza E. 1992 zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe
verurteilt, von der er zwei Monate verbüßte. Danach
folgten wegen „Separatismus-Propaganda“ mehrfache
Verurteilungen zu Geldstrafen. Deshalb und weil er sich von
Konterguerilla-Kräften bedroht sah, floh der Kurde 1993
nach Deutschland und beantragte politisches Asyl, das ihm wenige
Monate später gewährt worden war.
Der 38-Jährige
wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofes (BGH) am 9. August 2006 in Duisburg festgenommen.
Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Die gegen Riza E.
gerichteten Vorwürfe fallen in die Zeit nach Auflösung
der PKK und Gründung des „Freiheits- und Demokratiekongresses“
(KADEK) im Jahre 2002 und des „Volkskongresses Kurdistans“
(KONGRA-GEL) im November 2003. Trotz einer grundlegenden Neuorientierung
mit der klaren Schwerpunktsetzung auf innerorganisatorische
Demokratisierung, ausschließlich politische Konfliktlösung,
eine auf zivilgesellschaftliche Strukturen basierende Zukunftskonzeption,
weigert sich die deutsche Politik konsequent, diese Veränderungen
wahrzunehmen und anzuerkennen. Stattdessen weitete sie das PKK-Verbot
auf KADEK und KONGRA-GEL aus, ohne sich der besonderen Mühe
einer ernsthaften Analyse der Entwicklungen in den letzten Jahren
zu unterziehen. Es ist höchste Zeit, das nachzuholen, damit
Prozesse dieser Art und die Kriminalisierung von Kurden und
ihren Aktivitäten endlich der Vergangenheit angehören
können.
Die Eröffnung
der Hauptverhandlung findet statt am 21. März 2007, um
10.30 Uhr, Saal 2, OLG Düsseldorf, Kapellweg 36
Die Prozesstermine
sind vorerst bis 17. Juli festgelegt.
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