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15. Mai 2007
Verfassungsschutzbericht
2006:
PKK/KADEK/KONGRA-GEL weiter „sicherheitsgefährdend“
Azadî: Kriminalisierung muss beendet werden
Obwohl im
heute von Bundesinnenminister Schäuble vorgelegten Verfassungsschutzbericht
2006 anerkannt wird, dass die kurdische Bewegung „bereits
mehrfach einen Gewaltverzicht“ angeboten und zum 1. Oktober
einen Waffenstillstand erklärt habe und dass sich die „etwa
11.500 Anhänger“ des KONGRA-GEL „seit 1999
überwiegend gewaltfrei“ verhalten hätten, wird
das seit 1993 geltende PKK-Betätigungsverbot aufrechterhalten.
Die Aufzählung der zahlreich durchgeführten legalen
„zumeist friedlichen“ Veranstaltungen und Demonstrationen
aus Anlass von Massakern der türkischen Armee an der kurdischen
Zivilbevölkerung, wegen der Haftbedingungen von Abdullah
Öcalan, der Festnahme kurdischer Politiker oder wegen der
anhaltenden Kriminalisierung, wird nicht etwa als Inanspruchnahme
demokratischer Grundrechte gewertet, sondern gilt den „Hütern
der Verfassung“ als eine Gefährdung der inneren Sicherheit.
Insbesondere wird beklagt, dass KONGRA-GEL bei seinen Aktivitäten
„die ständige Forderung“ wiederhole, dass „die
europäischen Regierungen stärkere Beiträge zur
Lösung der Kurdenfrage leisten (müssten)“. Damit
verfolgen die Kurden nicht etwa ein legitimes politisches Anliegen,
sondern betreiben nach Auffassung der Verfassungsschützer
auf diese Weise „Agitation“.
Ferner ist ihnen ein Dorn im Auge, dass die Organisation über
ein „Medienwesen“ verfügt, u.a. über die
Zeitung Özgür Politika (Freie Politik), von der der
damalige Bundesinnenminister Otto Schily glaubte, sie im September
2005 verbieten lassen zu können. Ein Strich durch diese
Rechnung machte ihm allerdings wenige Wochen später das
Bundesverwaltungsgericht. Seit Anfang 2006 erscheint die Zeitung
als Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik).
Die Ignoranz
der deutschen Politik gegenüber den komplexen Problemen,
die den Hintergrund des türkisch-kurdischen Konflikts bilden,
ist unerträglich und scharf zu verurteilen. Nicht der fortdauernde
staatliche Terror gegen die kurdische Bevölkerung und zivilgesellschaftliche
Einrichtungen in der Türkei oder die (para)militärischen
Angriffe trotz anhaltenden Waffenstillstands werden kritisiert,
sondern der Protest dagegen kriminalisiert. Und wer die Kurdinnen
und Kurden bei ihren Forderungen unterstützt, über
ihre Aktivitäten und Probleme informiert, wird –
wie die Tageszeitung junge welt, die Linkspartei/-fraktion,
die Rote Hilfe oder das Gefangeneninfo – in die Kriminalisierung
mit einbezogen. Solidarität mit der kurdischen Bewegung
soll so erschwert oder unmöglich gemacht werden.
Azadî
fordert ein Ende der Repression und die Aufhebung des sog. PKK-Verbots,
das die Grundlage bildet für Ausgrenzung und politische
Verfolgung eines Teils der hier lebenden Bevölkerung. Das
darf nicht zugelassen werden.
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