23. Mai 2007
Prozesseröffnung
gegen kurdischen Politiker und Journalisten Muzaffer A.
Am 24. Mai
wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. der Prozess gegen
den kurdischen Politiker und Journalisten Muzaffer A. wegen
angeblicher „Rädelsführerschaft in einer kriminellen
Vereinigung“ (§129 Strafgesetzbuch) eröffnet.
Die Anklage
wirft ihm vor, dass er vom Juli 2005 bis zum Tag seiner Festnahme
– am 8. August 2006 – für den „PKK-Sektor
Süd“ in einer Führungsfunktion für die
PKK bzw. den Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) tätig
gewesen sei. Laut Bundesanwaltschaft (BAW) soll er in dieser
Eigenschaft u.a. daran beteiligt gewesen sein, Kadern und Aktivist(inn)en
die illegale Einreise in die Bundesrepublik ermöglicht,
Anweisungen an nachgeordnete Gebietsverantwortliche erteilt
sowie „organisatorische, finanzielle und propagandistische
Angelegenheiten“ koordiniert zu haben.
Muzaffer
A., der im Januar 2002 in die Bundesrepublik eingereist war,
verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Eine zeitlang fungierte der Kurde als Europa-Vertreter der pro-kurdischen
HADEP/DEHAP in Deutschland . Parallel setzte er sich auch journalistisch
– so u.a. für die Tageszeitung Özgür Politika
– in zahlreichen Beiträgen, Analysen und Kommentaren
für einen Dialog und eine friedlich-politische Lösung
des Kurden-Konfliktes ein.
Aufgrund
seiner politischen Arbeit verbrachte Muzaffer A. bereits über
20 Jahre in verschiedenen Gefängnissen der Türkei.
Nach der
Verlesung der Anklageschrift durch die Vertreter der Bundesanwaltschaft
in der morgigen Eröffnung der Hauptverhandlung, wird sich
auch der Angeklagte in einer Erklärung zu Wort melden.
Der Prozess
findet statt
am 24. Mai
2007, um 10.oo Uhr,
im Gerichtsgebäude E, Saal II, Hammelsgasse 1 in
Frankfurt/Main.
Die weiteren
Verhandlungen werden jeweils an Dienstagen und Donnerstagen
– vorerst bis zum 5. Juli – um 10.oo Uhr, durchgeführt.
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