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Urgent Action

UA-Nr: UA-265/2007
AI-Index: EUR 44/018/2007
Datum: 19.10.2007

HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT / DROHENDE FOLTER

Türkei: İhsan Tekeş, mutmaßliches Mitglied der “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK)

İhsan Tekeş, ein mutmaßliches Mitglied der bewaffneten Oppositionsgruppe “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK), wurde Berichte zufolge am 19. September 2007 von Angehörigen der türkischen Armee festgenommen. Da nicht bekannt ist, wo er festgehalten wird, steht zu befürchten, dass er misshandelt und gefoltert werden könnte.

Laut einer Meldung des Satellitenfernsehsenders „Roj TV“ vom 27. September 2007 soll İhsan Tekeş bei einer Militäroperation gegen die PKK am Berg Kato im Südosten der Türkei gelegenen Bezirk Beytüşşebap getötet worden sein. Die Mutter von İhsan Tekeş, Remziye Tekeş, wollte daraufhin ihren Sohn in einer Einrichtung der Staatsanwaltschaft in Beytüşşebap identifizieren, stellte aber fest, dass sich ihr Sohn nicht unter den Toten befand.

Am 9. Oktober 2007 hieß es in weiteren Medienberichten, dass İhsan Tekeş von der türkischen Armee gefangen genommen worden sei. Auf der Internetseite des türkischen Generalstabs wurde ebenfalls gemeldet, dass am 19. September 2007 im Zuge der Militäroperationen ein PKK-Kämpfer festgenommen worden sei. Ein Angehöriger der Dorfschützer, einer Miliz, die vom Staat bewaffnet und bezahlt wird, um gegen die PKK zu kämpfen, erklärte gegenüber der Mutter, er habe an der Militäroperation teilgenommen und könne bestätigen, dass ihr Sohn lebend von der Armee gefangen genommen wurde.

Trotz schriftlicher Anfragen sowohl beim Büro der Staatsanwaltschaft in Diyarbakır als auch in Beytüşşebap erhielt Remziye Tekeş jedoch keine Informationen über die Inhaftierung ihres Sohnes. Laut den in der Türkei geltenden Vorschriften für die Inhaftierung von Personen müssen die Angehörigen einer festgenommenen Person sofort benachrichtigt werden. Da im Fall von İhsan Tekeş offenbar gegen diese Vorschriften verstoßen wurde, ist er in Gefahr, dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer zu fallen, gefoltert oder extralegal hingerichtet zu werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nachdem die PKK im Juni 2004 den 1999 einseitig ausgerufenen Waffenstillstand aufgekündigt hatte, werden regelmäßig Berichte über Zusammenstöße zwischen PKK-Kämpfern und den türkischen Streit- und Sicherheitskräften im Südosten des Landes gemeldet.

Die in der am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen türkischen Strafprozessordnung (CMUK) festgelegten Vorschriften schreiben eine prompte und korrekte Registrierung von Häftlingen sowie die Benachrichtigung der Angehörigen vor. Nach dem Gesetz darf nach der Festnahme die Dauer des Gewahrsams durch die Polizei oder Gendarmerie 24 Stunden nicht überschreiten. Wird dem Straftatverdächtigen eine terroristische Straftat zur Last gelegt, kann der Gewahrsam 48 Stunden dauern. Waren an mutmaßlichen Straftaten mehrere Personen beteiligt, kann diese Zeit nach schriftlicher Anordnung eines Staatsanwalts um weitere ein bis höchstens drei Tage verlängert werden. Die Inhaftierten haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. amnesty international liegen jedoch mehrere Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte die Haftbestimmungen missachtet und die Rechte der Inhaftierten verletzt haben.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

* sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge İhsan Tekeş am 19. September 2007 von der türkischen Armee festgenommen wurde, aber seitdem keine behördliche Bestätigung seines Haftorts und Schicksals erfolgt ist;

* die Behörden auffordern, umgehend die Familie von İhsan Tekeş über seinen Haftort zu informieren;

* fordern, dass die Umstände seines mutmaßlichen „Verschwindenlassens“ sowie die unterlassene Benachrichtigung seiner Familie, welche einen Verstoß gegen die türkische Strafprozessordnung darstellt, zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht werden;

* fordern, dass İhsan Tekeş entweder einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt oder andernfalls sofort freigelassen wird;

* um die Zusicherung bitten, dass er weder misshandelt noch gefoltert wird, und fordern, dass er Zugang zu einem Rechtsbeistand, seiner Familie und erforderlichenfalls auch zu medizinischer Versorgung erhält.

APPELLE AN:

Mr Selahattin Aparı, Şırnak Valiliği, Merkez Şırnak , 73100, TÜRKEI
(Gouverneur von Şırnak – korrekte englische Anrede: Dear Governor)
Telefax: (00 90) 486 216 1188
E-Mail: bilgi@sirnak.gov.tr

Mr Besir Atalay, Ministry of Interior
Içişleri Bakanlığı, 06644 Ankara,, TÜRKEI
(Innenminister – korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 418 1795
E-Mail: besir.atalay@icisleri.gov.tr

KOPIEN AN:

Mr Ali Babacan, Minister of Foreign Affairs, Ministry of Foreign Affairs
Disisleri Bakanligi, 06100 Ankara, TÜRKEI
(Außenminister – korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 90) 312 287 8811

Botschaft der Republik Türkei, Rungestraße 9, 10179 Berlin
S. E. Herrn Mehmet Ali Irtemcelik
Telefax: 030-2759 0915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. November 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:

- expressing concern that İhsan Tekeş is reported to have been detained by the Turkish army on 19 September, but that there has been no official confirmation of his fate or whereabouts;

- calling on the authorities immediately to inform the family of İhsan Tekeş of the place of his detention

- urging the authorities to investigate the circumstances of his apparent enforced disappearance, including the failure to notify his family, in violation of the Turkish Criminal Procedure Code;

- calling for İhsan Tekeş to be charged with a recognizably criminal offence or released immediately;

- calling for assurances that he is not subjected to torture or other ill-treatment, and urging that he be given immediate access to a lawyer, relatives and any medical treatment he may require.