30. Januar 2008
Europäischer
Gerichtshof verhandelt über Eintragung von
KONGRA-GEL auf der EU-Terrorliste
Am 31. Januar
wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über
die Frage verhandeln, ob es rechtens ist, dass die kurdischen
Organisationen PKK und KONGRA-GEL in der EU-Terrorliste geführt
werden. Der Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar,
hatte gegen die Listung Beschwerde eingereicht.
Die deutschen
Behörden nutzen seit Jahren die Existenz dieser EU-Liste
für ihr verschärftes strafrechtliches Vorgehen gegen
Kurdinnen und Kurden aus. Mit dem Verweis darauf, dass PKK/KONGRA-GEL
dort als „Terrororganisationen“ eingestuft sind,
werden nicht nur härtere Strafen gegen Aktivist(inn)en
verhängt, sondern auch Vereins- und Wohnungsdurchsuchungen,
Beschlagnahmungen, Festnahmen oder erkennungsdienstliche Behandlungen
begründet. Negative Auswirkungen hat die Listung außerdem
auf Asylverfahren von Kurdinnen und Kurden und in Fällen,
in denen sie sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen.
Mit dem seit 1993 bestehenden Betätigungsverbot von PKK
und den aus ihr hervorgegangenen Organisationen wie KADEK oder
KONGRA-GEL sowie der strafrechtlichen Verfolgung nach dem Vereinsgesetz,
dient die EU-Liste den Behörden als ein willkommenes zusätzliches
Repressionsinstrument zur Einschüchterung und Zerschlagung
kurdischer Strukturen.
Vor wenigen
Tagen erst hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats
nahezu einstimmig gefordert, dass sowohl die UNO als auch die
EU die Praxis der „Schwarzen Listen“ überprüfen
müssten. Die Parlamentarier warfen ihnen Willkür bei
der Eintragung von verdächtigen Personen und Organisationen
vor und trafen die Feststellung, dass hierbei gegen elementare
rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen werde. Der Berichterstatter
des Europarats, Dick Marty, vertrat die Auffassung, dass diese
Listen internationales Recht wie die Europäische Menschenrechtskonvention
verletze.
Der Vorsitzende
von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, bezeichnet die Listung der
Organisation als rechtswidrig. Diese Entscheidung sei weniger
aus juristischen, sondern primär aus politischen Interessen
der EU-Mitgliedsländer zur Unterstützung der Türkei,
getroffen worden. Er vertraue darauf, dass der EU-Gerichtshof
die Aufnahme der kurdischen Befreiungsbewegung als falsch bewerte.
KONGRA-GEL werde für eine Streichung von der Liste mit
allen juristischen Mitteln kämpfen.
Seit Jahren
fordert AZADî nicht nur die Aufhebung des PKK/KADEK/KONGRA-GEL-Verbots,
sondern auch die Annullierung dieser Willkürlisten sowie
die Abschaffung des Terrorismusparagrafen 129 a/b Strafgesetzbuch.
Sie alle lösen nicht ein einziges Problem, sondern befördern
im Gegenteil nur neue Konflikte. |