Durchsuchungen bei der ISKU Am Morgen des 13. März 2008 drangen Polizeibeamte in die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan e.V. in Hamburg sowie in eine Privatwohnung in Berlin ein. Hintergrund der Aktion ist die Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung und ihrer UnterstützerInnen, die seit dem vom damaligen Innenminister Manfred Kanther 1993 erlassenen "PKK-Verbot" u.a. mit Hilfe des Vereinsgesetzes durchgeführt wird. Das Amtsgericht Hamburg
in Person von Richter Dr. Szebrowski verdächtigt "unbekannte Täter",
gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, in dem auf den Webseiten www.nadir.org/nadir/initiativ/isku
"positiv über die ´kurdische Freiheitsbewegung´ berichtet" wird.
Als Beleg dafür wird im Durchsuchungsbeschluß genannt, dass auf den "tatgegenständlichen
Internetseiten" Bildnisse von Abdullah Öcalan, Embleme der kurdischen
Organisationen KADEK und Kongra-Gel, das Parteistatut des Kongra-Gel sowie
der Aufruf, die Klage gegen die Aufnahme des Kongra-Gel auf die "EU-Terrorliste"
zu unterstützen, zu finden seien. Auch die Veröffentlichung einer Unterschriftenliste
mit dem Titel "Kurden fordern Gerechtigkeit, PKK von der Terrorliste
streichen!" dient laut Richter Szebrowski dazu, den Kongra-Gel "als
friedlich und demokratisch (anzupreisen)" und sei strafbar als Vergehen
"gemäß §20 Abs.1 Ziffer 4, 18 Satz 2 Vereinsgesetz". ÊDÎ BES E - Es Reicht - Enough is Enough - Ya Basta ISKU – Informationsstelle Kurdistan e.V.
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