14. März 2008
Die Repressionsspirale dreht sich weiter:
Durchsuchungen und Festnahmen in Berlin, Hamburg, Hannover und
Linz/Rhein
Am 13. März
wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan
(ISKU) in Hamburg sowie eine Privatwohnung in Berlin durchsucht.
Laut Beschluss des Amtsgerichts vom 7. Dezember 2007 werde auf
der Internetseite der ISKU „positiv“ über die
„kurdische Freiheitsbewegung“ berichtet und das
Programm und Statut von KONGRA-GEL ungekürzt veröffentlicht
mit dem Ziel, „die Zahl seiner Anhänger zu vergrößern“.
Außerdem könne sich „der Leser“ in eine
Unterschriftenliste unter den Aufruf „Kurden fordern Gerechtigkeit
– PKK von der Terrorliste streichen“ eintragen.
Dies rechtfertigt nach Auffassung des Amtsrichters Dr. Szebrowski
ein Ermittlungsverfahren gegen „unbekannte Verantwortliche“
wegen des „Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“.
Auch in diesem Gerichtsbeschluss findet sich die unhaltbare
Behauptung, PKK/KADEK und KONGRA-GEL seien „identisch“
und „lediglich umbenannt“ worden. Deshalb falle
auch KONGRA-GEL unter das PKK-Betätigungsverbot.
Am gleichen
Tag wurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Koblenz auch
die Wohnungen von Kurden in Linz/bei Bonn durchsucht und Aziz
K., Turabi K. und Cenep Y. verhaftet. Sie befinden sich in derzeit
in verschiedenen Gefängnissen in Rheinland-Pfalz. Erkenntnisse
über konkrete Tatvorwürfe gegen die Festgenommenen,
liegen AZADÎ derzeit noch nicht vor. Da die Betroffenen
aktiv die Arbeit des kurdischen Vereins in Bonn unterstützen,
kann von der Annahme ausgegangen werden, dass ihnen genau das
zum Vorwurf gemacht wird.
Auch die
Wohnung des Vorstandsmitglieds Hasret A. vom kurdischen Verein
Mala Gel in Hannover wurde mit der Begründung wegen des
Verdachts der PKK-Betätigung durchsucht. Diese Polizeiaktion
könnte im Zusammenhang stehen mit der am 9. Februar durchgeführten
Razzia des Vereins, bei der 13 Personen vorläufig festgenommen
wurden und Ibrahim G. verhaftet worden war. Letzterer konnte
nach einer Kurzverhandlung am 10. März und Verurteilung
zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe das Gefängnis
wieder verlassen.
Diese jüngsten
Fälle reihen sich ein in eine unendlich lange Liste der
Repression, die sich seit nunmehr 15 Jahren gezielt gegen Kurdinnen
und Kurden, ihre Institutionen sowie Unterstützer/innen
richtet. In keinem anderen europäischen Land wird die Unterdrückungspraxis
gegen die kurdische Bewegung so intensiv ausgeübt wie von
den deutschen Strafverfolgungsbehörden, die letztlich nur
die Ausführenden der politischen Vorgaben sind.
Jetzt heißt
es, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen,
sich solidarisch zu erklären mit den Mitarbeiter/innen
der ISKU und den Kurdinnen und Kurden. Es müssen endlich
Initiativen ergriffen werden, das PKK-Betätigungsverbot
aufzuheben.
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