17. März 2008
Business
as usual:
Kein Ende der Repression gegen Kurdinnen und Kurden
Der 18.
März ist der „Tag der politischen Gefangenen“.
Er wurde 1922 auf dem IV. Weltkongress der Kommunistischen Internationale
der Internationalen Roten Hilfe gegründet und konnte erstmals
am 18. März 1923 durchgeführt werden. Mit diesem Tag
sollte insbesondere das Bewusstsein für die Situation von
politischen Gefangenen weltweit geschärft werden und die
praktische Solidarität mit diesen Menschen zum Ausdruck
kommen.
Gibt es
politische Gefangene in Deutschland? Das dürfte eine Frage
der Definition sein. AZADÎ ist der Auffassung, dass der
strafrechtlichen Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland
sehr wohl eine politische Motivation zugrunde liegt. Das zeigt
die seit nunmehr 15 Jahren fest verankerte Kriminalisierungspraxis
deutscher Strafverfolgungsbehörden, deren Handeln von den
jeweils amtierenden Bundesregierungen diktiert wird. Seit der
damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther 1993 das PKK-Betätigungsverbot
erlassen hat, ist die kurdische Bewegung der Garant für
die Arbeitsplatzsicherung von Polizeikräften, Richter/innen
oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Auf dem Rücken der Kurdinnen und Kurden wird gleichsam
Innen- und Außenpolitik betrieben, werden Waffen an den
NATO-Partner Türkei geliefert, die bei Militäroperation
in Kurdistan zum Einsatz kommen und haben sich Bemühungen
der kurdischen Bewegung um friedliche Lösungskonzepte deutsch-türkischen
Wirtschaftsinteressen unterzuordnen.
Wenn auch
kaum von der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen, gibt
es sie: kurdische politische Gefangene, die wegen ihrer Aktivitäten
für die Rechte und Freiheit der Kurden vor deutsche Gerichte
gestellt und zu Haftstrafen verurteilt werden. Die aus den gleichen
Gründen bereits viele Jahre in türkischer Haft verbringen
mussten und schwerste Folterungen erlitten haben. Deren Prozesserklärungen
über die politischen Hintergründe des Konflikts und
ihr daraus resultierendes Handeln auf wenig Aufmerksamkeit stößt.
Die sich regelmäßig der Situation ausgesetzt sehen
müssen, dass sie und ihre Arbeit entpolitisiert und durch
die Strafverfolger auf die kriminelle Ebene herabgesetzt werden.
Derzeit
betreut und unterstützt AZADÎ sieben Kurden, die
sich wegen des Vorwurfs der mutmaßlichen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch)
oder wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz in Untersuchungs-,
Straf- oder Auslieferungshaft befinden.
Die deutsche
Politik erweist sich unter dem Deckmantel des „Antiterrorkampfes“
als verlässlicher Partner der türkischen Verleugnungs-
und Zerschlagungsstrategie gegen die kurdische Bewegung und
ihre Anhänger/innen.
Der Giftzahn
PKK-Verbot, umstandslos auf KADEK und KONGRA-GEL ausgeweitet,
muss endlich gezogen werden !
AZADÎ
fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Freiheit
von Meinung und politischer Betätigung für Kurdinnen
und Kurden sowie eine ernst zu nehmende Bereitschaft zu einem
gerechten Dialog.
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