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24. Juni 2008
Bundesinnenministerium verbietet Produktion kurdischer
TV-Sendungen in
Deutschland
Die Durchsuchungen
der Studioräume der Firma VIKO in Wuppertal am 7. Mai waren
wie befürchtet nur das Vorgeplänkel für die Absicht
des Bundesinnenministeriums, die Ausstrahlung von Sendungen
des kurdischen TV-Senders ROJ TV zu verbieten. Dies ist nun
eingetreten.
Laut Verfügung vom 13. Juni, gerichtet an die Verantwortlichen
der in Dänemark ansässigen Firmen Mesopotamia Broadcast
A/S METV und ROJ TV sowie VIKO in Wuppertal, lässt der
Innenminister letztere als „Teilorganisation von ROJ TV“
auflösen. Mesopotamia Broadcast A/S darf sich danach „im
Geltungsbereich des Vereinsgesetzes nicht mehr durch den Fernsehsender
ROJ TV A/S betätigen“. Es wird behauptet, die Tätigkeit
des Fernsehsenders laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich
„gegen den Gedanken der Völkerverständigung“.
Zudem wird behauptet, der TV-Sender betätige sich für
die in Deutschland seit 1993 verbotene PKK „(heute KONGRA-GEL)“
und sei somit deren „Sprachrohr, um ihre Anhängerschaft
in Europa mit Nachrichten zu versorgen.“ Zudem diene die
Tätigkeit zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen
Zusammenhalts der Organisation“. VIKO wiederum sei „Teilorganisation“
von ROJ TV.
Das Verbot
wird mit der unverfrorenen und durch nichts bewiesenen Behauptung
gerechtfertigt, der kurdische Sender beeinträchtige und
gefährde „das friedliche Zusammenleben von Deutschen
und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen
im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung
und sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“
Weiter wird polemisiert, dass die aufgrund der Sendungen „Gewaltanwendung
als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange“ hervorgerufen
werde und Vereinigungen „innerhalb und außerhalb
des Bundesgebietes“ unterstützt, die „Anschläge
gegen Personen und Sachen veranlassen, befürworten und
androhen.“ Verboten wird die Bildung von Ersatzorganisationen
der TV-Produktionsfirma VIKO, vorhandenes Vermögen zugunsten
des Bundes beschlagnahmt und eingezogen.
Mit diesem
Verbot erweist sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
als der verlängerte Arm und willfährige Vollstrecker
der türkischen Regierung, der schon seit Jahren die kurdischen
Medien ein Dorn im Auge sind. Hat sich bislang die dänische
Regierung geweigert, dem türkischen Druck auf Entzug der
Lizenz von ROJ TV nachzugeben, demonstriert Deutschland wieder
einmal, dass es im kurdisch-türkischen Konflikt auf der
Seite der Unterdrücker steht. Ausgerechnet diese Bundesregierung
glaubt, dem kurdischen Sender vorwerfen zu können, seine
Tätigkeit richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Wie das Friedensforschungsinstituts SIPRI Anfang Juni in seinem
Jahrbuch feststellte, nimmt Deutschland den sechsten Platz der
weltweiten Militärausgaben (23,7 Milliarden Euro) ein und
die Türkei gehört neben Griechenland und Südafrika
zu den wichtigsten Abnehmern deutscher Waffen. Die Bundesregierung
befindet sich wie der NATO-Partner Türkei auf Kriegskurs
gegen die Kurden – die einen mit Waffen, die anderen mit
dem Polizei- und Strafrecht.
Wehren wir uns gemeinsam gegen diese Vernichtungs- und Zerschlagungsstrategie.
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