Amnesty International Willkürliche Festnahme * Iran UA-280/2008 Frau NEGIN SHEIKHOLESLAMI, 34-jährige Menschenrechtsverteidigerin und Journalistin Laut Angaben der Menschenrechtsorganisation "Human Rights Organization of Kurdistan" (HROK) wurde Negin Sheikholeslami, eine Menschenrechtsaktivistin der kurdischen Minderheit im Iran, am 4. Oktober 2008 gegen Mitternacht in ihrer Wohnung in Teheran von Angehörigen der Sicherheitskräfte festgenommen. Sie ist in Gefahr, Opfer von Folter oder anderweitiger Misshandlung zu werden. Außerdem benötigt sie medizinische Versorgung für eine Atemwegserkrankung. Ein Gast, der sich in ihrer Wohnung befand, wurde ebenfalls festgenommen und nach etwa einer Stunde freigelassen. Der Aufenthaltsort von Negin Sheikholeslami war zunächst unbekannt. Am 9. Oktober 2008 wurde ihrem Mann mitgeteilt, dass sie in der Abteilung 209 im Evin-Gefängnis festgehalten wird, die dem Geheimdienstministerium untersteht. Der Grund für ihre Verhaftung wurde ihm nicht mitgeteilt und man informierte ihn darüber, dass sie keinen Besuch empfangen dürfe, bis die Untersuchung ihres Falls abgeschlossen sei. Negin Sheikholeslami gründete 2000 in Sanandaj in der Provinz Kordestān die Nichtregierungsorganisation "Azar Mehr Women's Social and Cultural Society of Kurdistan". Die NGO organisiert Bildungs- und Sportaktivitäten für Frauen in der Stadt Sanandaj und andernorts in der Provinz Kordestān. Darüber hinaus steht sie der HROK nahe, einer Menschenrechtsorganisation, die über Menschenrechtsverletzungen an Kurden im Iran berichtet. Laut Angaben der HROK unterzog sich Negin Sheikholeslami einen Monat vor ihrer Verhaftung einer Herzoperation. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme erholte sie sich noch von dieser Operation. Außerdem leidet sie an einer Atemwegserkrankung und benötigt medizinische Versorgung. Neghin Sheikholeslami wurde
zuvor bereits im Februar 2001 festgenommen, als sie an einer Demonstration
vor dem Büro der Vereinten Nationen in Teheran teilnahm. Zwei Monate später
wurde sie freigelassen. Im Januar 2002 wurde sie erneut festgenommen und
drei Monate später freigelassen. Mehrere bekannte iranisch-kurdische Menschenrechtsverteidiger sind derzeit im Iran inhaftiert, nachdem sie aufgrund vage formulierter Vorwürfe wegen Verstößen gegen die "Sicherheit" angeklagt oder verurteilt wurden, wodurch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verletzt wird. Mohammad Sadiq Kabudvand, der Gründer der HROK, verbüßt in Teheran eine elfjährige Haftstrafe. Zeynab Bayzeydi, eine weitere Aktivistin, die der HROK und der Frauenbewegung nahe steht, wurde im Juli 2008 inhaftiert und zu einer vierjährigen Haftstrafe im inneriranischen Exil verurteilt. Das Urteil gegen sie wurde am 23. August 2008 in einem Berufungsverfahren bestätigt. Ronak Safarzadeh und Hana Abdi, zwei weitere Mitglieder von "Azar Mehr", sind seit Oktober bzw. November 2007 inhaftiert. Hana Abdi wurde zu einer fünfjährigen Haftstrafe im inneriranischen Exil verurteilt. Die Strafe wurde auf 18 Monate Haft in Razan in der Provinz Hamedan reduziert. Das Verfahren gegen Ronak Safarzadeh ist noch anhängig. Die kurdische Bevölkerung des Iran lebt hauptsächlich im Westen und Nordwesten des Landes, in Kordestān und benachbarten Provinzen, die an kurdische Gebiete in der Türkei und dem Irak grenzen. Kurden leiden seit langem unter umfangreichen Diskriminierungen. Kurdische Menschenrechtsverteidiger im Iran, darunter auch Journalisten, sind von willkürlichen Inhaftierungen und Folter bedroht. Mehr Informationen über Menschenrechtsverletzungen
an der kurdischen Minderheit im Iran finden Sie in englischer Sprache
im Amnesty-Bericht Iran: Human rights abuses against the Kurdisch minority
unter http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE13/088/2008/en/ SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE * um Informationen bezüglich
der Gründe für die Inhaftierung von Negin Sheikholeslami und ihres aktuellen
Aufenthaltsortes bitten; APPELLE AN GEHEIMDIENSTMINISTER OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT KOPIEN AN RELIGIONSFÜHRER BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK
IRAN Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. November 2008 keine Appelle mehr zu verschicken. |