50
Sozialstunden für von Polizeirepression betroffenen kurdischen Jugendlichen
Am 19.11.08 fand der erste
Prozess am Amtsgericht Berlin Tiergarten gegen einen Teilnehmer der kurdischen
Jugenddemonstration am 20.04.08 statt. Dem Jugendlichen aus Hamburg wurde
Beleidigung eines Polizisten vorgeworfen.
Der Angeklagte schilderte deutlich, das schon bei der Anreise schikanöse
und provokative Verhalten der Polizei. Er berichtete, dass ihr aus Hamburg
kommender Bus auf ein Polizeikasernengelände eskortiert wurde. Alle InsassInnen
des Busses mussten die Hände auf die Sitze legen und wurde einzeln nach
draußen geführt. Draußen mussten sie sich auf den Boden setzen und wurden
von den PolizistInnen mit Hunden bedroht. Einige von ihnen wurden sofort
in Gewahrsam genommen, vor allem wegen des Mitführens von Symbolen der
kurdischen Freiheitsbewegung.
Nach kurzer Verhandlung und Rücksprache mit dem als Hardliner bekannten
Staatsschutzstaatsanwalt Anselmann wurde das Verfahren gegen 50 Sozialstunden
eingestellt, ein ungewöhnlich scharfes Urteil für einen Beleidigungsprozess.
Auf der Demonstration selbst kam es zu schweren Übergriffen seitens der
Polizei. Die Polizei versucht ihr Verhalten dadurch zu rechtfertigen,
indem sie die Angegriffenen zu TäterInnen stilisiert. Der nächste Prozess
gegen einen Teilnehmer findet am 10.12.08 um 10.00 im Amtsgericht Tiergarten,
Saal 627 statt.
(20.11.2008)
|