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25. November 2008
AZADÎ
und YEK-KOM:
15
Jahre Kurdenverfolgung sind genug – PKK-Verbot muss aufgehoben
werden!
Gleichgültig,
ob schwarz-gelb, rot-grün oder rot-schwarz, auf eines war
Verlass: Keine Bundesregierung hat in den vergangenen 15 Jahren
auch nur ansatzweise Überlegungen angestellt, das Betätigungsverbot
der PKK zu lockern, geschweige denn, es aufzuheben. Das trifft
inzwischen sowohl auf die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag
zu als auch auf die Spitzen der Parteien. Erinnert sei an eine
Zeit, in der es für heute etablierte grüne Parlamentarier/innen
und frühere Aktivist(inn)en selbstverständlich war,
sich für eine freie politische Betätigung von Kurdinnen
und Kurden in Deutschland und eindeutig gegen das Verbot einzusetzen.
Heute sind die Kurdinnen und Kurden – von der Öffentlichkeit
nahezu unbemerkt – immer noch konfrontiert mit den Folgen
des vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU)
am 26. November 1993 erlassenen Verbots. Obwohl die seinerzeit
genannten Verbotsgründe nicht zuletzt aufgrund der tiefgreifenden
Veränderungen der kurdischen Bewegung längst obsolet
geworden sind, haben sich alle Bundesregierungen die Fortsetzung
der Repression auf die Fahnen geschrieben. Für sie war
die Auflösung früherer Strukturen, aus denen grundlegend
neue Organisationen mit neuer Zielsetzung hervorgegangen sind,
einfach die Fortführung des Alten. Als Rechtfertigung für
eine Beibehaltung der Verbotspolitik gilt deshalb die Gleichung
PKK = KADEK = KONGRA-GEL usw. Die im Zuge des sog. Anti-Terror-Kampfes,
unter dem der türkisch-kurdische Konflikt gesehen wird,
beschlossenen Gesetzesverschärfungen und die Tatsache,
dass PKK und KONGRA-GEL auf der EU-Terrorliste geführt
werden, erleichtern die Arbeit des Verfolgungsapparates erheblich.
Vor diesem Hintergrund
werden nach wie vor kurdische Vereine und Privatwohnungen durchsucht,
Vereinsvorsitzende und -mitglieder festgenommen, erkennungsdienstlich
behandelt und Ermittlungen gegen sie eingeleitet. Oder: es werden
Demoteilnehmer/innen wegen des Rufens von Parolen oder Zeigens
von Plakaten mit dem Konterfei von Abdullah Öcalan strafverfolgt.
Ebenso wird das Sammeln von Spenden oder das Spenden selbst
geahndet mit der Begründung, es diene – ähnlich
der Mitgliedschaft in einem kurdischen Verein – der Finanzierung
der kurdischen Guerilla bzw. der Aufrechterhaltung der Organisationsstrukturen.
Wurde dies bislang in der Regel als Verstoß gegen das
Vereinsgesetz verfolgt, versuchen Staatsanwaltschaften vermehrt,
Aktivist(inn)en wegen Unterstützung einer „kriminellen“
Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) anzuklagen. Das verschafft
ihnen die Grundlage für umfassende Abhör- und Observationsmaßnahmen.
Auch mit dem im Juni dieses Jahres verfügten Verbot des
kurdischen Fernsehsenders ROJ TV durch Bundesinnenminister Schäuble
ist Deutschland den wiederholten Forderungen der Türkei
nach Schließung kurdischer Medien entgegengekommen. Eine
politisch motivierte Maßnahme, gegen die Klage beim Bundesverwaltungsgericht
eingereicht wurde, das in Kürze darüber entscheiden
wird.
Auch kurdische Politiker/innen
bleiben im Fokus der Anklagebehörden und werden wegen mutmaßlicher
Funktionärstätigkeit nach § 129 StGB zu in der
Regel mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dass viele
von ihnen wegen ihres politischen Engagements für die Rechte
des kurdischen Volkes schon lange Haftstrafen in der Türkei
verbüßt haben und danach ihre Heimat wegen politischer
Verfolgung verlassen mussten, spielt für deutsche Behörden
keine Rolle. Im Gegenteil: Sie alle verlieren ihren erlangten
Asylstatus und müssen nach der Haftentlassung darum kämpfen,
nicht in die Türkei abgeschoben zu werden.
In den vergangenen 15 Jahren sind allein über 100 Kurdinnen
und Kurden wegen ihrer politischen Betätigung (§ 129/a
StGB) in deutscher Haft gewesen.
AZADÎ und YEK-KOM haben aus Anlass des Jahrestages eine
Broschüre mit dem Titel „15 Jahre PKK-Verbot –
Eine Verfolgungsbilanz“ herausgegeben. Mit der –
unvollständigen –Chronologie der Repression wollen
wir einen Eindruck vermitteln von den Auswirkungen einer Verbotspolitik,
in der auf dem Rücken der Kurden innen- und außenpolitische
Interessen der Bundesrepublik verfolgt werden.
Diese Politik trägt nicht zuletzt dazu bei, den Krieg des
türkischen Staates gegen die kurdische Bewegung und Bevölkerung
zu verlängern. Diese verhängnisvolle Politik muss
beendet werden.
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, die Kurdinnen und Kurden
bei ihrem Kampf für das freie Wort und eine von Repression
befreite politische und kulturelle Betätigung zu unterstützen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Aufhebung des PKK-Verbots
die erste Voraussetzung.
Es ist höchste Zeit.
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