Bundesverwaltungsgericht: Kurdischer Fernsehsender ROJ-TV kann seine Tätigkeit zunächst fortführen Laut Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24. Februar 2010 kann ROJ-TV
„zunächst“ seine Arbeit fortführen. Gleichzeitig hat das Gericht den Fall
zur Klärung der Frage, ob Deutschland einen EU-weit verbreiteten Sender
nach europäischem Recht überhaupt kontrollieren und verbieten darf, dem
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Am 13. Juni 2008 hatte der
damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Betätigung der
in Dänemark ansässigen Aktiengesellschaften „ROJ TV A/S“ und „Mesopotamia
Broadcast A/S METV“ im „Geltungsbereich des [deutschen] Vereinsgesetzes“
verbieten lassen. Anders in Deutschland: Am 7. Mai 2008 fanden Hausdurchsuchungen in den Räumen der für ROJ-TV produzierenden Firma VIKO in Wuppertal sowie in den Wohnungen der MitarbeiterInnen statt. VIKO wurde geschlossen und das Vermögen beschlagnahmt. Das Innenministerium begründete die Repression und die Verbote mit der Behauptung, der Sender sei das „Sprachrohr“ der PKK, er trage zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“ bei und richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung.“ Genau diese nahezu identischen Beschuldigungen, die die türkischen Behörden gegenüber Dänemark angeführt hatten, waren dem Bundesinnenminister willkommener Anlass, gegen den kurdischen Sender vorzugehen. AZADÎ begrüßt die Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts, zeigt sie doch nur wieder einmal, dass
die Unterdrückungsmaßnahmen gegen kurdische Institutionen – hier der kurdischen
Medien – einzig politisch begründet sind. Seit nahezu 17 Jahren versuchen
alle Bundesregierungen, die kurdische Bewegung bewegungslos und mundtot
zu machen. Statt politischer Auseinandersetzung und Dialogbereitschaft,
stehen Konfrontation, Abgrenzung und Ignoranz auf der Agenda der politisch
Verantwortlichen in Deutschland. Das muss aufhören! AZADÎ e.V. 25. Februar 2010 |