Presseerklärung Europäische Juristinnen und Juristen fordern: Streichung der PKK von EU-Terrorliste Seit 2002 wird die
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) auf Wunsch der türkischen Regierung in
der vom Rat der Europäischen Union regelmäßig aktualisierten Terrorliste
geführt. Als wesentliche Begründung wurden Gewalttaten der PKK in der
Türkei und im Ausland genannt. Im Anschluss an das Verbot der DTP gab es Ende 2009 eine Reihe von Protesten, denen eine Welle von repressiven Maßnahmen und Festnahmen gegen Bürgermeister, Mitglieder der örtlichen Verwaltungen, Menschenrechtsaktivisten und politischen Repräsentanten der kurdischen Bewegung in der Türkei folgten. Die repressiven Maßnahmen und Festnahmen halten bis zum heutigen Tage an. Inzwischen hat die PKK wieder bewaffnete Aktionen gegen türkisches Militär ergriffen. Die politische und
rechtliche Einschätzung der PKK war und ist in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union unterschiedlich und schwankend. So hat zum Beispiel
der deutsche Bundesgerichtshof 2004 entschieden, dass nur die Führungsebene
der PKK als kriminelle Vereinigung einzustufen sei. 2008 hat der Die aktuelle Schärfe des Konflikts verdeutlicht die Notwendigkeit einer politischen Lösung der Kurdenfrage“. Den vielfältigen diesbezüglichen Ankündigungen des türkischen Ministerpräsidenten sind kaum konkrete politische Schritte gefolgt. Die vom Ministerpräsidenten vorbereitete Verfassungsänderung sieht immer noch keine gleichberechtigte Anerkennung des kurdischen Volkes vor. Die Mehrheit des türkischen Parlaments ist noch nicht einmal bereit, das Verfassungsgericht in seiner Kompetenz bei der Verhängung von Parteiverboten einzuschränken. Die Terrorliste des Rates der Europäischen Union ist seinerzeit auf Druck der US-Regierung nach dem Anschlag vom 11. September 2001 beschlossen worden. Sie gehörte zu einer Reihe von Maßnahmen, die einer rechtsstaatlichen Grundlage entbehren. Einerseits ist der Terrorismusbegriff unzureichend bestimmt für einen derart schwerwiegenden Eingriff in persönliche und politische Freiheitsrechte. Zum anderen fehlt ein rechtsstaatliches Verfahren, mit dem sich die betroffenen Personen und Organisationen zur Wehr setzen können. Konkret bezogen auf
die PKK ist die Einordnung als „Terrororganisation“ rechtlich und politisch
falsch. Die Aufnahme der PKK in die Terrorliste der Europäischen Union
trägt dem Umstand nicht angemessen Rechnung, dass die PKK seit 1993 wiederholt
einseitige Waffenstillstände erklärt und umgesetzt hat. Die bewaffneten
Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem türkischen Militär müssen
auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die türkische Regierung
der angekündigten Lösung der Kurdenfrage keine konkreten Schritte folgen
ließ, sondern die Repressionen gegen die kurdische Zivilgesellschaft eher
verschärft und in großem Umfang sogar Kinder verhaftet und verurteilt
wurden. Die Listung der PKK als Terrororganisation ist auch politisch falsch, weil damit letztlich eine politische Lösung der Kurdenfrage erheblich erschwert wird und eher eine Grundlage für weitere Parteiverbote in der Türkei geschaffen wird. Die Europäische Union hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie in der Lage ist über ihre Beitrittskriterien durchaus positiven Einfluss auszuüben auf die politische und rechtliche Entwicklung in der Türkei. Mit der Streichung der PKK von der Terrorliste könnte ein weiterer wichtiger Anstoß geliefert werden für eine politische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei. Die UnterstützerInnen dieser Erklärung fordern daher:
Unterzeichner:
Weitere Unterzeichnungen sind willkommen ! Contact for more information and support of the appeal:
ELDH European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights Association for Democracy and International Law (MAF-DAD), www.mafdad.org |
ISKU | Informationsstelle Kurdistan |