Presseerklärung

Europäische Juristinnen und Juristen fordern: Streichung der PKK von EU-Terrorliste

Seit 2002 wird die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) auf Wunsch der türkischen Regierung in der vom Rat der Europäischen Union regelmäßig aktualisierten Terrorliste geführt. Als wesentliche Begründung wurden Gewalttaten der PKK in der Türkei und im Ausland genannt.
Im Dezember 2009 wurde die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) vom türkischen Verfassungsgericht verboten. Die DTP hatte sich für eine nationale Anerkennung der Kurden und eine friedliche Lösung der Kurdenfrage eingesetzt. Damit wurde den etwa 20 Millionen Kurden in der Türkei die Möglichkeit genommen, sich für ihre Rechte und Interessen auf friedlichem Weg einzusetzen.

Im Anschluss an das Verbot der DTP gab es Ende 2009 eine Reihe von Protesten, denen eine Welle von repressiven Maßnahmen und Festnahmen gegen Bürgermeister, Mitglieder der örtlichen Verwaltungen, Menschenrechtsaktivisten und politischen Repräsentanten der kurdischen Bewegung in der Türkei folgten. Die repressiven Maßnahmen und Festnahmen halten bis zum heutigen Tage an. Inzwischen hat die PKK wieder bewaffnete Aktionen gegen türkisches Militär ergriffen.

Die politische und rechtliche Einschätzung der PKK war und ist in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterschiedlich und schwankend. So hat zum Beispiel der deutsche Bundesgerichtshof 2004 entschieden, dass nur die Führungsebene der PKK als kriminelle Vereinigung einzustufen sei. 2008 hat der
Europäische Gerichtshof (erste Instanz) in Luxemburg die Aufnahme der PKK in die Terrorliste der EU aus formalen Gründen für nichtig erklärt, weil sie nicht begründet worden sei und damit gegen europäisches Recht verstoße. Der Rat der Europäischen Union meint den Verfahrensfehler inzwischen behoben zu haben und führt die PKK weiterhin auf der Terrorliste. In einem jüngst beendetem Verfahren hat auch die große Kammer des EuGH die Rechtswidrigkeit der EU Terrorliste zumindest bis zum Jahre 2007 festgestellt, weil den Betroffenen keine Begründung mitgeteilt wurde und eine angemessene gerichtliche Kontrollmöglichkeit
fehle (C-550/09, 29.6.2010). Selbst innerhalb der EU gibt es nur wenige Länder – wie die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und Frankreich -, die dem Wunsch der türkischen Regierung gefolgt sind, eine Betätigung der PKK zu untersagen.

Die aktuelle Schärfe des Konflikts verdeutlicht die Notwendigkeit einer politischen Lösung der Kurdenfrage“. Den vielfältigen diesbezüglichen Ankündigungen des türkischen Ministerpräsidenten sind kaum konkrete politische Schritte gefolgt. Die vom Ministerpräsidenten vorbereitete Verfassungsänderung sieht immer noch keine gleichberechtigte Anerkennung des kurdischen Volkes vor. Die Mehrheit des türkischen Parlaments ist noch nicht einmal bereit, das Verfassungsgericht in seiner Kompetenz bei der Verhängung von Parteiverboten einzuschränken.

Die Terrorliste des Rates der Europäischen Union ist seinerzeit auf Druck der US-Regierung nach dem Anschlag vom 11. September 2001 beschlossen worden. Sie gehörte zu einer Reihe von Maßnahmen, die einer rechtsstaatlichen Grundlage entbehren. Einerseits ist der Terrorismusbegriff unzureichend bestimmt für einen derart schwerwiegenden Eingriff in persönliche und politische Freiheitsrechte. Zum anderen fehlt ein rechtsstaatliches Verfahren, mit dem sich die betroffenen Personen und Organisationen zur Wehr setzen können.

Konkret bezogen auf die PKK ist die Einordnung als „Terrororganisation“ rechtlich und politisch falsch. Die Aufnahme der PKK in die Terrorliste der Europäischen Union trägt dem Umstand nicht angemessen Rechnung, dass die PKK seit 1993 wiederholt einseitige Waffenstillstände erklärt und umgesetzt hat. Die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem türkischen Militär müssen auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die türkische Regierung der angekündigten Lösung der Kurdenfrage keine konkreten Schritte folgen ließ, sondern die Repressionen gegen die kurdische Zivilgesellschaft eher verschärft und in großem Umfang sogar Kinder verhaftet und verurteilt wurden.
Mit der Aufnahme der PKK in die Terrorliste wird von der EU auch – ungeachtet der seit Jahrzehnten gegenüber den Kurden in der Türkei von der Regierung verübten politische und kulturelle Unterdrückung, Vertreibung, Folterung und Ermordung - das international anerkannte Recht auf Widerstand geleugnet. Damit werden vom Rat der Europäischen Union selbst die Ergebnisse des von der Europäischen Kommission jährlich veröffentlichten Fortschrittsberichts ignoriert, in welchem die schweren Menschenrechtsverstöße gegen die kurdische Bevölkerung regelmäßig gerügt werden.

Die Listung der PKK als Terrororganisation ist auch politisch falsch, weil damit letztlich eine politische Lösung der Kurdenfrage erheblich erschwert wird und eher eine Grundlage für weitere Parteiverbote in der Türkei geschaffen wird.

Die Europäische Union hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie in der Lage ist über ihre Beitrittskriterien durchaus positiven Einfluss auszuüben auf die politische und rechtliche Entwicklung in der Türkei. Mit der Streichung der PKK von der Terrorliste könnte ein weiterer wichtiger Anstoß geliefert werden für eine politische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei.

Die UnterstützerInnen dieser Erklärung fordern daher:

  • die Streichung der PKK von der Terrorliste der Europäischen Union
  • die aktive Unterstützung einer friedlichen Lösung der Kurdenfrage und der kurdischen Zivilgesellschaft durch die Europäische Union
  • keine Auslieferung von kurdischen politischen Flüchtlingen an den Verfolgerstaat Türkei
  • keine Einschränkung des Asylrechts aus Gründen der Mitgliedschaft in kurdischen Organisationen
  • die generelle Aufhebung der EU Terrorliste

Unterzeichner:

  • European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights (ELDH), with lawyers in 16
    European Countries, www.eldh.eu
  • European Democratic Lawyers (EDL-AED), with lawyers in 6 European countries, www.aeud.org
  • International Association of Democratic Lawyers (IADL), www.iadllaw.org
  • Association for Democracy and International Law (MAF-DAD), www.mafdad.org
  • Progress Lawyers Network, www.progresslaw.net
  • Union of Bulgarian Jurists, www.sub.bg
  • Haldane Society of Socialist Lawyers, www.haldane.org
  • Association Française des Juristes Démocrates
  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., www.vdj.de
  • Alternative Intervention of Athens Lawyers [AIAL], www.epda.gr
  • Giuristi Democratici, www.giuristidemocratici.it
  • Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz [DJS], www.djs-jds.ch
  • Progressive Lawyers Organisation [ÇHD], www.cagdashukukculardernegi.org
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwältevereinb (RAV), www.rav.de
  • Droit et solidarité, www.droitsolidarite.free.fr

Weitere Unterzeichnungen sind willkommen !

Contact for more information and support of the appeal:

  • European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights (ELDH), with lawyers in 16
    European Countries, secretary-general@eldh.eu or signatures@eldh.eu, 0049-211-444 001
  • Association for Democracy and International Law (MAF-DAD),
    info@mafdad.org, 0049-221-355 33 22 30

ELDH European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights

Association for Democracy and International Law (MAF-DAD), www.mafdad.org

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