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International Urgent Action Drohende Hinrichtung * Iran UA-271/2009-4 Herr HABIBOLLAH LATIFI * HINTERGRUNDINFORMATIONEN Habibollah Latifi, der zur kurdischen Minderheit im Iran gehört, soll nach Angaben seines Anwalts am 26. Dezember 2010 hingerichtet werden. Habibollah Latifi war zuvor in einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden. Habibollah Latifi, ein Jurastudent an der Azad-Universität in der im Südwesten des Landes gelegenen Provinz Ilam, ist am 16. Januar 2010 in eine Einzelzelle verlegt worden, was Befürchtungen über eine mögliche Hinrichtung auslöste. Es ist nicht bekannt, wie lange sich Habibollah Latifi in Einzelhaft befand. Sein Anwalt wurde mittlerweile von den iranischen Behörden gemäß iranischem Recht darüber informiert, dass sein Mandant am 26. Dezember im Gefängnis von Sanandaj, Kurdistan, im Westen des Iran hingerichtet werden soll. Todesurteile werden in der Regel bei Tagesanbruch vollstreckt. Ob seine Familie über die anstehende Hinrichtung informiert wurde, ist unbekannt. Habibollah Latifi war am 23.
Oktober 2007 in Sanandaj festgenommen und vom dortigen Revolutionsgericht
am 3. Juli 2008 wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh), einem
vage formulierten Straftatbestand, in einem unfairen Gerichtsverfahren
zum Tode verurteilt worden. Seine Verurteilung steht in Verbindung mit
seiner aktiven Mitgliedschaft in der "Partei für ein Freies Leben
in Kurdistan" (PJAK), einer verbotenen bewaffneten Gruppierung. Sein
Gerichtsverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; weder
seine Familie noch sein Anwalt durften der Verhandlung beiwohnen. Sein
Todesurteil wurde am 18. Februar 2009 vom Berufungsgericht in Sanandaj
bestätigt. Angaben seines Anwalts Saleh Nikbakht zufolge hat Habibollah Latifi alle Anklagen, die vor Gericht gegen ihn erhoben wurden, zurückgewiesen. Er soll akustische Explosionen in der Stadt Sanandaj ausgelöst und diese gefilmt haben. Außerdem soll er versucht haben, einen Justizbeamten zu töten. Im Oktober 2009 kamen Befürchtungen auf, dass Habibollah Latifi und die beiden kurdischen politischen Gefangenen Sherko Moarefi und Ehsan Fattahian unmittelbar in Gefahr wären, hingerichtet zu werden, nachdem ein Richter in der Provinzhauptstadt Sanandaj den Befehl zur Vollstreckung der Hinrichtungen erhalten hatte. Am 11. November 2009 hat man Ehsan Fattahian hingerichtet. Sherko Moarefi hatte man im Oktober 2008 festgenommen und anschließend zum Tode verurteilt. Er befindet sich seither in der Todeszelle im Saqquez-Gefängnis. Mindestens 16 weitere kurdische Männer und zwei Frauen sollen wegen Mitgliedschaft und Mitwirkung in verbotenen kurdischen Organisationen im Todestrakt sitzen. In einigen Fällen wurden Haftstrafen in Todesurteile umgewandelt. Nähere Informationen zu einigen der KurdInnen, die wegen politischer Straftaten zum Tode verurteilt wurden, auch die in dieser UA genannten, finden Sie auf Englisch unter http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/012/2009/en und http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/012/2009/en. Die kurdische Minderheit im Iran lebt vor allem im Westen und Nordwesten des Landes, in der Provinz Kurdistan und in Nachbarprovinzen, die an kurdische Gebiete in der Türkei und im Irak grenzen. Sie ist religiöser, wirtschaftlicher und kultureller Diskriminierung ausgesetzt. Daher stehen kurdische Organisationen wie die Demokratische Partei Kurdistan-Iran (KDPI) und die marxistische Gruppe Komala seit Jahren in bewaffneter Opposition zur Islamischen Republik Iran. Auch die 2004 gegründete "Partei für ein Freies Leben in Kurdistan" (PJAK) verübt weiterhin Anschläge gegen iranische Sicherheitskräfte. Am 19. Oktober sollen sich nach Angaben des größtenteils kurdischen TV-Senders Roj führende PJAK-Mitglieder für eine friedliche Lösung des Kurdenkonflikts im Iran ausgesprochen haben. In der Erklärung wurde insbesondere auf acht Aspekte hingewiesen, darunter die Anerkennung des "Kurdenkonflikts", die Lösung des Konflikts durch Dialog, die Herstellung eines für die Verhandlungen angemessenen Klimas, das Ende militärischer Operationen, die Aufhebung von Freiheitsschranken, eine offizielle Arbeitserlaubnis für politische Organisationen, die offizielle Erlaubnis zur Verwendung der kurdischen Sprache im Bildungssektor und in anderen Lebensbereichen sowie die Freilassung politischer Gefangener. Zu den Bombenanschlägen vom September 2010 nahe Mahabad hat sich keine der kurdischen Gruppierungen bekannt. Verfechter der Rechte der kurdischen Minderheit haben die Anschläge verurteilt. Amnesty International verurteilt ohne Einschränkung Angriffe auf Zivilpersonen, zu denen auch Richter, Geistliche und lokal oder national gewählte BehördenvertreterInnen gehören, denn Angriffe auf Zivilpersonen verstoßen gegen grundlegende Prinzipien des humanitären Völkerrechts. Diese Grundsätze verbieten Angriffe auf Zivilpersonen sowie willkürliche und unverhältnismäßige Angriffe. Solche Gewalttaten sind durch nichts zu rechtfertigen. Im Iran kann bei zahlreichen Straftaten die Todesstrafe verhängt werden, unter anderem auch bei "Feindschaft zu Gott". Dieses Urteil wird oft bei bewaffnetem Widerstand gegen den Staat gefällt, aber auch bei anderen Verstößen gegen die nationale Sicherheit, z. B. Spionage. Am 21. Dezember verabschiedete
die UN-Generalversammlung mit 78 Stimmen, 45 Gegenstimmen und 59 Enthaltungen
eine Resolution, in der die tiefe Besorgnis über die weitverbreiteten
Menschenrechtsverletzungen im Iran ausgedrückt wird. SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN * Ich fordere Sie auf, die
für den 26. Dezember 2010 angesetzte Vollstreckung des Todesurteils von
Habibollah Latifi auszusetzen. APPELLE AN RELIGIONSFÜHRER OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT KOPIEN AN BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK
IRAN Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Februar 2011 keine Appelle mehr zu verschicken. PLEASE WRITE IMMEDIATELY * Calling on the authorities
to commute the death sentence of Habibollah Latifi, imposed for political
offences after an unfair trial; |
ISKU | Informationsstelle Kurdistan |