Zur Urteilsverkündung im Stuttgarter Prozess gegen die kurdischen Jugendlichen Am Donnerstag, den 17.3.2011, wurde in Stuttgart das erste Urteil im Prozess gegen die kurdischen Jugendlichen gesprochen. Die acht über 21-jährigen Angeklagten wurden, nachdem sie alle Angaben zur Tat gemacht sowie sich bei ihren "Opfern" entschuldigt und 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatten, früher als ihre 9 jugendlichen Mitgefangenen abgeurteilt. Sie erhielten alle eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten, von der sie teilweise schon 10 Monate abgesessen haben. Der Vorwurf war auf Grund der Einlassungen von versuchtem Mord auf schwere Körperverletzung zusammen mit schwerem Landfriedensbuch herabgesenkt worden. Die Staatsanwaltschaft hat aber bereits angekündigt in Revision zu gehen, um auch den Vorwurf des versuchten Mordes wieder ins Verfahren einzuführen. Nach dem Ende der Verhandlung versammelten sich die circa 120 Prozessbesucher am Tor des Gerichtsgebäudes, um den Gefangenen zu winken und Parolen zu rufen. Am vorigen Tag war der Kronzeuge Aydin Tekin im Prozess der Jugendlichen geladen. Er verweigerte die Aussage, nachdem er die Erwachsenen schwer belastet und die Ankündigung gemacht hatte umfassende Aussagen zur PKK Struktur in Deutschland zu machen und somit Tür und Tor für neue Prozesse zu öffnen. Zwei der Jugendlichen haben ebenfalls Angaben zur Sache gemacht und ein Geständnis abgelegt. Sie sind nun, da sie zum Tatzeitpunkt minderjährig waren auf freiem Fuß. Es wird allerdings weiter gegen sie verhandelt. Wir werden den Verlauf des
Prozesses auswerten und die Folgen der Aussagen und ihre Auswirkungen
auf den Prozess der unter 21-Jährigen weiter verfolgen. Was jetzt schon
klar ist, ist dass die Aussagen der Erwachsenen auch im Prozess gegen
die Jüngeren eingeführt werden sollen und damit gegen sie verwendet werden.
Es ist noch unklar ob die Aussagen der Erwachsenen noch zu weiteren Prozessen
führen werden. |