Zwei kurdische Aktivisten am Flughafen Düsseldorf festgenommen BAW beschuldigt sie nach § 129b StGB Am 17. Juli wurde der kurdische Aktivist Ridvan Ö. auf dem Düsseldorfer Flughafen und tags darauf Mehmet A. in Freiburg festgenommen. Beide befinden sich nach Eröffnung des Haftbefehls in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt
sie der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung
PKK“ (§§ 129a/129b StGB). Ridvan Ö. soll die Jugendorganisation „Komalen
Ciwan“ geleitet haben und Mehmet A. als „hochrangiger Jugendkader in Deutschland
und Frankreich“ tätig gewesen sein. Die Anwendung des § 129b StGB auf
Kurdinnen und Kurden ist ein Novum. Während der türkische Staat
nach dem erfolgreichen Abschneiden des linken prokurdischen Unabhängigen
Blocks aus Linken und der kurdischen Friedens- und Demokratiepartei BDP
bei den Parlamentswahlen am 12. Juni sechs gewählten Abgeordneten das
Mandat entzogen hat und legale Strukturen der kurdischen Bewegung angegriffen
wurden, sind aufgrund heftiger militärischer Operationen des Militärs
allein in den vergangenen drei Monaten über vierzig kurdische FreiheitskämpferInnen
trotz Waffenstillstands umgebracht worden. Ministerpräsident Tayyip Erdogan
hatte bereits vor den Wahlen erklärt, dass für ihn die kurdische Frage
erledigt sei. Stattdessen setzt er auf Krieg. Statt diese gefährliche Eskalation gegen die kurdische Bevölkerung, deren Institutionen und Einrichtungen zu verurteilen, unterstützen Bundesregierung und mithin die deutschen Strafverfolgungsbehörden das Vorgehen des türkischen Staates. Während Außenminister Westerwelle jüngst in Brüssel vollmundig das Verhalten der syrischen Regierung gegen Demonstrierende und Oppositionelle verurteilte und es für inakzeptabel erklärte, bleibt er bei den Angriffen gegen die Kurden stumm. Während die Bundesregierung die libyschen „Rebellen“ und deren Übergangsregierung in Bengasi mit 7,5 Millionen Euro für ihren Aufstand belohnt, wird das militärische Vorgehen der türkischen Armee gegen die um Freiheit, Demokratie und Autonomie kämpfenden Kurdinnen und Kurden unterstützt, auch mit deutschen Waffen. Diese Haltung findet sich in der Begründung der Bundesanwaltschaft (BAW) wieder, die ihre Position den politischen Vorgaben der deutschen und türkischen Regierung anpasst, um Kurdinnen und Kurden als Mitglieder in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ strafverfolgen zu können. So behauptet sie, dass die PKK „einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak“ anstrebe. Das Bundesjustizministerium hat inzwischen eine zur Strafverfolgung nach § 129 b StGB erforderliche Einzelermächtigung erteilt und das erste Verfahren, in diesem Fall gegen den kurdischen Politiker Vakuf M., wird Ende August vor dem OLG Frankfurt/M. stattfinden. AZADÎ verurteilt scharf die Politik der Bundesregierung, die für ihre ureigensten ökonomischen Interessen und übergeordneten NATO-Strategien zu den Verbrechen des türkischen Staates nicht nur schweigt, sondern deren Vorgehen unterstützt.
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