Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Außenminister Guido Westerwelle und den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning - zur Kenntnis an die Ständigen Vertreter bei der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) Sehr geehrte Frau
Bundeskanzlerin, mit großer Besorgnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass dem am Donnerstag, dem 04.08.2011, zum türkischen Generalstabschef ernannten General Necdet Özel, mit sehr eindeutigen Beweisen, ein Kriegsverbrechen nachgewiesen wird. Demzufolge hat Özel persönlich im Mai 1999 einen Giftgaseinsatz gegen kurdische Guerillakämpfer angeordnet. Dies wird in zwei aus Armeekreisen stammenden Filmmitschnitten deutlich belegt (siehe Hintergrund). Menschenrechtsorganisationen und Parlamentsdelegationen berichten zudem, dass sich in der Zeit der Verantwortung des Generals als ehemaliger Oberster Befehlhabender der Jandarma (Gendarmerie) die Menschenrechtsverletzungen - darunter Folter und extralegale Hinrichtungen - durch Kräfte der Jandarma häuften. Auf Grundlage der sehr eindeutigen Beweise für die Verantwortung an dem Einsatz von Giftgas - sowie aufgrund der Tatsache, dass die Türkei, wie auch die Bundesrepublik Deutschland, Vertragsstaat des am 29. April 1997 in Kraft getretenen Abkommens über das Verbot Chemischer Waffen (CWÜ) sind und somit den Überwachungsmechanismen der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) unterliegen - fordern wir Sie hiermit auf, Ihrer Verantwortung nachzukommen und bei der OPCW zu intervenieren. Wir wählen als Form der Aufforderung an die Bundesregierung, die OPCW anzurufen, einen offenen Brief. Denn die jetzige Bundesregierung, wie auch die 1999 im Amt befindliche Bundesregierung, sind in weiteren Fällen konkreter Anhaltspunkte und Indizien über Kriegsverbrechen der Türkischen Armee mit chemischen Kampfstoffen bis heute untätig geblieben. In diesem Zusammenhang waren die Bundesregierungen offensichtlich bemüht, sämtliche Verdachtsmomente ohne Klärung der Sachverhalte und konsistente Argumentation zu entkräften – und ernsthafte Untersuchungen zu verhindern. (siehe Hintergrund) Unserer Ansicht nach ist ein Generalstabschef, der allem Anschein nach ein Kriegsverbrechen begangen hat, ein nicht tragbares Hindernis für eine friedliche Entwicklung und Demokratisierung der Türkei.
In der europäischen
und türkischen Öffentlichkeit wird der Rücktritt des Generalstabschefs
Isik Kosaner sowie der Befehlshaber der Armee, der Marine und der Luftwaffe
am Freitag den 29.Juli 2011 überwiegend als Ende der unverhältnismäßigen
Macht des Militärs und Schritt zur Demokratisierung des Landes gewertet.
Zum neuen Generalstabschef und Befehlshaber der Landstreitkräfte wurde
der bisherige Kommandeur der Jandarma (Militärpolizei), Necdet Özel, ernannt.
Özel ist als kompromisslos bezüglich der kurdischen Frage bekannt. Bereits
am 11. Mai 1999 befehligte er als Brigadegeneral einen Einsatz gegen die
kurdische Guerilla nahe des Dorfes Balikaya bei Silopi in der Provinz
Sirnak. Dabei starben 20 PKK Guerillas in einer Höhle, die mit Gasgranaten
beschossen wurde. Die Soldaten, die auf einer weiteren Sequenz des Mitschnitts am folgenden Tag zu sehen sind, erklären, dass sie „eigentlich noch immer nicht in die Höhle steigen könnten, da der Einfluss des Gases noch andauert.“ Sie bekommen den Befehl dies trotzdem zu tun und erklären, „dass sie in permanenter Gefahr wären, sich zu vergiften.“ Die Guerilla hatte bereits 1999 erklärt, dass auf zwei Arten chemische Kampfstoffe zum Einsatz gekommen seien. Fotos von der Bergung der Leichen zeigen keine Äußerlichen Verletzungen. (3) Ulla Jelpke, damals Bundestagsabgeordnete der PDS, hatte den Vorfall in einer Anfrage an die Bundesregierung thematisiert. Wie bei weiteren Verdachtsfällen 2010, antwortete die Regierung sehr ausweichend und verwies darauf, „dass die Türkei, wie die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaat des am 29. April 1997 in Kraft getretenen Abkommens über das Verbot Chemischer Waffen (CWÜ) sei und somit den Überwachungsmechanismen der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) unterliege.“(4) Ähnlich ging die jetzige Bundesregierung mit einem weiteren Fall im Jahr 2010 um. U.a. DER SPIEGEL hatte berichtet, dass nach Betrachtung aller zugänglichen Fakten nahe der türkisch‐irakischen Grenze, in der Provinz Hakkari, zwischen dem 8. und 15.September 2010 8 Menschen Opfer eines Einsatzes von chemischen Kampfmitteln durch das türkische Militär wurden. Augenzeugen berichteten von dem Vorfall. Sie beschrieben, dass Soldaten gasförmige, allem Anschein nach chemische Kampfstoffe in Form von Geschossen in eine Höhle in der Nähe der türkisch‐irakischen Grenzstadt Cukurca (Provinz Hakkari) einbrachten und wenige Zeit später mehrere Menschen, Mitglieder der Guerilla der PKK, aus dieser Höhle bargen. Einige der bereits leblosen Körper wurden daraufhin zusätzlich von Panzerfahrzeugen überfahren und/oder erschossen. Ein forensisches Gutachten steht in Einklang mit den Aussagen der Augenzeugen. Auch hier wurde seitens der Bundesregierung verantwortliches Handeln, in Form ungenauer und haltloser Zurückweisungen der Fakten, unterlassen. (1) http://www.youtube.com/watch?v=qqPhbs3rNZo&feature=player_embedded UnterzeichnerInnen:
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