Vorabdruck aus dem Azadi-august-info zur Prozesseröffnung gegen ROJ TV
Verfahren gegen kurdischen Fernsehsender ROJ TV in Kopenhagen
eröffnet
Am 15. August 2011 wurde in Kopenhagen das Verfahren gegen den kurdischen
Fernsehsender ROJ TV eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Sender
vor, „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ zu verbreiten, weshalb
gegen ihn eine Geldstrafe zu verhängen und die Sendelizenz zu widerrufen
sei.
Vor Verhandlungsbeginn hatte eine Pressekonferenz stattgefunden, an der
u. a. der BDP-Abgeordnete aus Wan, Nazmi Gür, der schwedische Parlamentarier
der Linkspartei, Hans Linde sowie Vertreter des Kurdischen Nationalkongresses
(KNK) und der Europäischen Föderation der kurdischen Vereine, KON-KURD,
Stellung genommen haben.
Nazmir Gür erklärte, dass mit diesem Prozess versucht werde, die Stimme
der Kurdinnen und Kurden zum Verstummen zu bringen. ROJ TV sei jedoch
auch die Stimme anderer unterdrückter Gruppen des Nahen und Mittleren
Ostens. Hans Linde bekräftigte, dass er aus Solidarität mit den Kurdinnen
und Kurden nach Kopenhagen gekommen sei. Dieser Prozess sei ein Lackmustest
für die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa. Vor dem Gerichtsgebäude
fand zeitgleich eine Demonstration statt.
Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, ist die Staatsanwaltschaft
vor Verfahrensbeginn mehrfach in die Türkei gereist, um den türkischen
Behörden brieflich ihren Dank für die gute Zusammenarbeit zu überbringen.
Die Anwälte von ROJ TV bezeichneten diesen Vorgang daraufhin als Skandal
und forderten das Gericht auf, die Anklage fallen zu lassen, weil sich
die Staatsanwaltschaft unglaubwürdig gemacht habe. Diese Forderung lehnte
das Gericht allerdings ab.
Unter den Prozessbeobachter_innen befanden sich neben zwei Mitgliedern
des türkischen Geheimdienstes MIT auch eine weitere türkische Delegation.
Während der gesamten Verhandlung war es immer wieder zu hitzigen Diskussionen
zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gekommen.
Die weiteren Termine des Verfahrens ab September 2011:
1., 5., 7., 12., 14.,
15., 19., 21. und 29. 9.
Oktober: 3., 5., 10., 11., 13., 24., 25., 27.10.
November: 7., 9.11.
Für die Verhandlung
am 10. Oktober 2011 ruft ROJ TV Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und
juristische Expertinnen und Experten dazu auf, sich an einer internationalen
Beobachterdelegation u. a. aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich,
Italien und Großbritannien zu beteiligen. Danach ist die Durchführung
einer Pressekonferenz geplant.
Chronologie der Ereignisse
Am 31. August 2010 war das dänische Justizministerium der Empfehlung der
Generalstaatsanwaltschaft gefolgt und hatte Anklage gegen ROJ TV A/S,
Mesopotamia Broadcast A/S und METV A/S erhoben und ihnen vorgeworfen,
gegen § 114 des dänischen Strafgesetzbuches (Förderung terroristischer
Aktivitäten) verstoßen zu haben. Generalstaatsanwalt Jorgen Stehen Soerensen
hatte seinerzeit erklärt, der Sender würde für die Aktivitäten der auf
der EU-Terrorliste stehenden PKK werben. Mit dem Verfahren soll die Schließung
von ROJ TV und der Begleitunternehmen angestrebt werden. Am Tag der Anklageerhebung
sind alle Bankkonten der Gesellschaften des Senders eingefroren, deren
Verwaltungssitz durchsucht sowie Computer und andere Unterlagen beschlagnahmt
worden.
Später hatte sich herausgestellt, dass das Einfrieren der Gelder und die
Beschlagnahmungen einer juristischen Grundlage entbehrte. Sowohl das Stadtgericht
(19. Oktober 2010) als auch das Landesgericht (6. Dezember 2010) erklärten
die Übergriffe für rechtswidrig.
Seit Gründung des Fernsehsenders am 1. März 2004 sendet ROJ TV mit einer
dänischen Lizenz. Genauso lange übt die türkische Regierung Druck auf
Dänemark aus, um eine Aufhebung dieser Genehmigung zu erreichen.
ROJ TV und die Verbote
des deutschen Innenministers
Wenn es um Repression gegen Kurdinnen und Kurden geht, sind deutsche Strafverfolgungsbehörden
selbstredend mit von der Partie. So sind am 7. Mai 2008 die Studioräume
der für ROJ TV tätigen Produktionsfirma VIKO in Wuppertal durchsucht,
das Vermögen beschlagnahmt und letztlich deren Schließung angeordnet worden.
In dem Verbotsbescheid wurde behauptet, dass der Sender den bewaffneten
Kampf glorifiziere, sich gegen die Türkei richte und gegen den „Gedanken
der Völkerverständigung“ verstoße. Am darauf folgenden Monat, am 13. Juni
2008, verfügte das Bundesinnenministerium das Verbot von ROJ TV sowie
der in Dänemark ansässigen Gesellschaften mit der Begründung, der Sender
betätige sich für die in Deutschland verbotene PKK als deren „Sprachrohr“,
„um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu versorgen“. Des weiteren
trage er zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der
Organisation“ bei und gefährde das „friedliche Zusammenleben von Deutschen
und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet“. Außerdem
seien durch den Sender „sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik“
berührt.
Aufgrund zweier Eilanträge der dänischen Betreiberfirma von ROJ TV, beschloss
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. 5. 2009 (BverwG 6 VR 3.08
und 4.08), dass der Sender in Deutschland vorerst wieder sein Programm
ausstrahlen dürfe. Die Richter mochten die vom Innenministerium behauptete
Dringlichkeit des Verbots nicht teilen, u.a., weil der Sender um Verbotszeitpunkt
immerhin schon vier Jahre lang unbeanstandet seine Programme ausstrahle.
Außerdem sei fraglich, ob Deutschland überhaupt einen Sender, der EU-weit
verbreitet sei, verbieten könne. Nach EU-Recht sei für eine Kontrolle
der „Sendestaat“ und nicht der „Empfangsstaat“ zuständig.
Konzertierte Aktion
gegen ROJ TV
Dass die Repression gegen das kurdische Medium eine koordinierte Angelegenheit
war und ist,
bewies das Vorgehen der belgischen Behörden. Polizei erstürmte am 4. März
2010 die Studios von ROJ TV in der Nähe von Brüssel und verwüsteten oder
beschlagnahmten hierbei die technischen Geräte, um eine weitere Produktion
von Fernsehsendungen zu erschweren bzw. zu verhindern. Dennoch ermöglichten
die Mitarbeiter_innen des Senders die weitere Ausstrahlung von Programmen,
wenn auch in einer veralteten Qualität.
ROJ TV und der neue
NATO-Generalsekretär
Nicht zuletzt sei in diesem „Spiel“ die Personalie Anders Fogh Rasmussen
erwähnt. Als der ehemalige Ministerpräsident Dänemarks 2009 für das Amt
als NATO-Generalsekretär kandidierte, stieß seine Bewerbung bei der türkischen
Regierung auf massive Ablehnung, und zwar nicht nur wegen der im Jahre
2005 in einer dänischen Zeitung erschienenen Mohammed-Karikatur, die Rasmussen
mit Verweis auf die Pressefreiheit gegen türkische Angriffe verteidigt
hatte. Aus dem gleichen Grunde hatte er sich auch geweigert, dem Druck
der Türkei auf Entzug der Sendelizenz von ROJ TV nachzugeben. Erst nach
intensiven Einwirkungen auf die türkische Regierung, zuletzt durch US-Präsident
Barack Obama himself, konnte der türkische Präsidenten Abdullah Gül umgestimmt
werden. Dafür aber musste Rasmussen in Sachen ROJ TV Zugeständnisse machen
- was geschah. Ab August 2009 dann hieß der neue NATO-Generalsekretär
Anders Fogh Rasmussen.
(ROJ-TV/ANF, 1.,15.8./Azadî)
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