Deutschland-Türkei: Hand in Hand gegen Kurden? Versammlungsfreiheit auch für Kurdinnen und Kurden! Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstagnachmittag das polizeiliche Verbot der für den 26. November in Berlin geplanten Großdemonstration "PKK-Verbot aufheben - Demokratie stärken" bestätigt. Im Dezember berät der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine Petition zur Aufhebung des PKK-Verbots. Erst im Sommer haben über 50.000 Menschen erneut diese Forderung im Rahmen der Kampagne zur "Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland" unterzeichnet. Mit unserer Demonstration zum 18. Jahrestag des PKK-Verbots wollen wir noch einmal unsere Stimme für diese Forderung erheben. Für die von uns langfristig geplante und nunmehr verbotene Demonstration läuft eine bundesweite Mobilisierung. Busse und Bühnen wurden bereits angemietet. Es wurden bis zu Zehntausend TeilnehmerInnen erwartet. Unterstützt wurde die Demonstration von einem Dutzend Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE, deren Demonstrationsrecht so ebenfalls ausgehebelt wird. Als Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland Yek-Kom werden wir auf juristischem Wege weiter für unser Grundrecht eintreten. Nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Mit diesem Verbot unseres Grundrechts
auf Demonstrationsfreiheit positioniert sich die Bundesrepublik Deutschland
auf der Linie der AKP-Regierung der Türkei, die am selben Tag in einer
beispiellosen Aktion rund 50 RechtsanwältInnen sowie Dutzende JournalistInnen
und politische AktivistInnen unter fingierten Terrorvorwürfen hat festnehmen
lassen. Wir fordern den Berliner Innensenator und die Polizeiführung auf, unverzüglich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sicherzustellen - auch für Kurdinnen und Kurden. YEK-KOM |