Überwachung
von AZADÎ durch den Verfassungsschutz war rechtswidrig
Gestern
entschied die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die sich
über zwei Jahre hinziehende nachrichtendienstliche Überwachung des Rechtshilfefonds
AZADÎ e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrig
war.
Im Juli 2009 – fast zehn Jahre später - hatte das BfV den Verein darüber
informiert, dass von Februar 1998 bis Juli 2000 der Postverkehr von AZADÎ
kontrolliert worden und ab September 1999 die Überwachung der Telefonkommunikation
hinzugekommen sei.
Das VG entschied nun, dass es bei der gesetzlichen Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen
durch das Bundesinnenministerium und die parlamentarische G-10-Kommission
gravierende Mängel gegeben habe. Im konkreten Fall war AZADÎ juristisch
nur Nebenbetroffener, weil sich die eigentlichen Überwachungen gegen eine
befreundete Person richteten, die seinerzeit einen Untermietvertrag im
AZADÎ-Büro hatte.
AZADÎ wendet sich in scharfer Form generell gegen die Überwachung linker
Strukturen durch den Verfassungsschutz. Die nun nachträglich als illegal
eingestuften Maßnahmen quasi als Nebenprodukt anderer Ermittlungen wiegen
um so schwerer, da wir als Rechtshilfefonds naturgemäß rechtlich vertrauliche
Gespräche und Briefverkehr mit den von uns unterstützten Personen führen.
Mit dieser Entscheidung - so der von AZADÎ beauftragte Berliner Rechtsanwalt
Sönke Hilbrans - sei das Verwaltungsgericht Berlin seiner eigenen Rechtsprechung
von Anfang März im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen gegen angebliche
Mitglieder der „militanten gruppe“ gefolgt.
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Düsseldorf
23. März 2012
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