Überwachung von AZADÎ durch den Verfassungsschutz war rechtswidrig

Gestern entschied die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die sich über zwei Jahre hinziehende nachrichtendienstliche Überwachung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrig war.
Im Juli 2009 – fast zehn Jahre später - hatte das BfV den Verein darüber informiert, dass von Februar 1998 bis Juli 2000 der Postverkehr von AZADÎ kontrolliert worden und ab September 1999 die Überwachung der Telefonkommunikation hinzugekommen sei.
Das VG entschied nun, dass es bei der gesetzlichen Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen durch das Bundesinnenministerium und die parlamentarische G-10-Kommission gravierende Mängel gegeben habe. Im konkreten Fall war AZADÎ juristisch nur Nebenbetroffener, weil sich die eigentlichen Überwachungen gegen eine befreundete Person richteten, die seinerzeit einen Untermietvertrag im AZADÎ-Büro hatte.
AZADÎ wendet sich in scharfer Form generell gegen die Überwachung linker Strukturen durch den Verfassungsschutz. Die nun nachträglich als illegal eingestuften Maßnahmen quasi als Nebenprodukt anderer Ermittlungen wiegen um so schwerer, da wir als Rechtshilfefonds naturgemäß rechtlich vertrauliche Gespräche und Briefverkehr mit den von uns unterstützten Personen führen.
Mit dieser Entscheidung - so der von AZADÎ beauftragte Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans - sei das Verwaltungsgericht Berlin seiner eigenen Rechtsprechung von Anfang März im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen gegen angebliche Mitglieder der „militanten gruppe“ gefolgt.

AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Düsseldorf

23. März 2012