Zynisches Signal: Vorstände des kurdischen Dachverbands YEK-KOM ausgewiesen Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in der letzten Woche den unbefristeten Aufenthaltsstatus (die Niederlassungserlaubnis) des stellvertretenden Vorsitzenden des Dachverbands der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, Bahaddin Dogan, sowie des Mitglieds des Disziplinarrates des Dachverbandes, Ahmet Zeyrek, annulliert. Grundlage der Entscheidung ist § 54 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes. Vorerst müssen die seit Jahrzehnten im Asyl in der Bundesrepublik lebenden Politiker im Rahmen einer Residenz- und Meldepflicht zweimal in der Woche bei der Polizei Unterschriften leisten. Sie dürfen ihre Wohnorte nicht verlassen. Falls der juristische Widerspruch keinen Erfolg hat, wird beiden, durch den Status einer Duldung eine dauerhafte Residenzpflicht auferlegt. Neben weiteren Nachteilen wird ihnen durch diese Maßnahmen u.a. die Grundlage für ein politisches Engagement und soziale Kontakte entzogen. In § 54 Abs 5 heißt es: "Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat (...)" Die Arbeit des Dachverbandes YEK-KOM ist kultureller und menschenrechtlicher Art. Sie besteht hauptsächlich darin, sich um die sozialen und kulturellen Belange der in Deutschland lebenden KurdInnen zu kümmern und die politische Vertretung der MigrantInnen wahrzunehmen. Die beiden Mitglieder der Leitung von YEK-KOM aufgrund ihres Engagements für die Rechte der KurdInnen und einen Friedensdialog in der Türkei sowie der Teilnahme an Demonstrationen und damit der Unterstützung des Terrorismus zu bezichtigen, ist nicht hinnehmbar. Die Ausweisung von Bahhadin Dogan und Ahmet Zeyrek muss zurückgenommen werden. Die auf Betreiben des Baden-Württembergischen Verfassungsschutzes erteilte Ausweisung der Politiker soll deren legitime politische Arbeit verhindern. Wir kritisieren das Vorgehen des Regierungspräsidiums aufs Schärfste. Gegen Bahaddin Dogan liegt in der Türkei ein Haftbefehl vor. Er hatte vor seiner Flucht beim Menschenrechtsverein IHD gearbeitet. "Das Innenministerium von Baden Württemberg legt mit der Kriminalisierung einer Tätigkeit in legalen Kulturvereinen als `Unterstützung einer terroristischen Vereinigung´ eine ähnliche Logik an den Tag, wie die türkische Regierung, die Tausende zivile kurdische Politiker wegen ihrer Menschenrechts- und Kommunalpolitik als `Terroristen´ inhaftieren lässt. Das ist ein fatales Signal. Politiker sämtlicher Fraktionen des Europaparlaments sowie der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung haben kritisiert, dass diese KCK-Verfahren gegen kurdische Politiker von denjenigen Kräften umgesetzt werden, die eine friedliche Lösung der kurdischen Frage verhindern wollen," so die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Ulla Jelpke. "Es wäre wesentlich sinnvoller seitens der verantwortlichen Politiker und Juristen, die Kampagne des Dachverbandes YEK-KOM zur Anerkennung der kurdischen Identität in der Bundesrepublik zu unterstützen, statt diejenigen zu kriminalisieren, die für eine positive und selbstbewusste Integration der KurdInnen in die Gesellschaft wirken," fordert Barbara Cárdenas, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion in Hessen. Politischen Vertretern des kurdischen Dachverbands YEK-KOM den Aufenthaltsstatus in einer Zeit zu entziehen, in der die türkische Regierung, trotz vorherigen Friedensverhandlungen mit der PKK, die kurdische Frage mit Gewalt eskaliert und die gesamte türkische Gesellschaft nach dem autoritären Vorbild der Zeit nach dem Militärputsch 1980 strukturiert, ist mehr als zynisch. Anstatt die türkische Regierung unter Druck zu setzen, sich an Menschenrechte und das Völkerrecht zu halten und auf einen möglichen Friedensdialog mit der PKK hinzuarbeiten, unterstützen die deutschen Behörden die Politik der Gewalt der Regierung Erdogan durch die zunehmende Kriminalisierung der aktiven kurdischen MigrantInnen in Deutschland. Das ist eine Schande. Heidrun Dittrich, Mitglied
des Bundestags (MdB), Die Linke
Im Verlauf einer Anhörung im Bundestag am Freitag den 30. März ist deutlich geworden, dass die Situation in der Türkei bezüglich der Menschenrechte und der kurdischen Frage sich wieder den 1990er Jahren angleicht. Sämtliche ReferentInnen, darunter Vertreter der Alevitischen Gemeinde, Gewerk-schafterInnen und sozialistische und kurdische ParlamentarierInnen, skizzierten besorgniserregende Menschenrechtsverletzungen und die, hinter vermeintlichen demokratischen Reformen kaschierte, auf Unterdrückung und Gewalt basierende Regierungspolitik der AKP. Seit 2009 wurden 6500 kurdische PolitikerInnen, darunter 6 Abgeordnete, 31 BürgermeisterInnen und mehr als 100 StadträtInnen sowie 110 JournalistInnen inhaftiert. Im Jahr 2011 wurden 1555 Fälle von Folter sowie 1421 Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen angezeigt, jegliche Opposition kriminalisiert. Ende März tötete die türkische Polizei im Verlauf des Newrozfestes den Politiker der prokurdischen Demokratischen Friedenspartei BDP, Haci Zengin, mit einer Tränengasgranate. Der 10. Fall dieser Art seit 2009. Feiernde Menschen und mehrere Abgeordnete, darunter Ahmet Turk wurden mit Tränengasgranaten angegriffen und zum Teil brutal zusammengeschlagen. Ebenfalls in Baden-Württemberg wurde dem kurdischen Politiker Muzzafer Ayata vor kurzem Politik- und Publikationsverbot erteilt. 6 kurdische Aktivisten befinden sich zurzeit aufgrund des §129b in Untersuchungshaft. Legitime politische Arbeit als Terrorismus zu definieren unterstützt im Fall der KurdInnen diejenigen Kräfte in der Türkei, die einen endlosen Krieg führen wollen. Ein Friedensdialog wird auf diese Weise, durch die verfehlte strategisch-wirtschaftlich orientierte Politik der Landesregierung in Baden Württemberg und der Bundesregierung verhindert. |