Pressemitteilung

§129 b Verfahren vor dem OLG Hamburg -

Terrorzuschreibung gegenüber kurdischen AktivistInnen ist keine Lösung

Am Montag den 13. August beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg ein Verfahren nach § 129b StGB gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ihsan Kitay.

Bereits seit dem 12. Oktober 2011 saß der kurdische Aktivist Ali Ihsan Kitay in Hamburg wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129b in Isolationshaft. Straftaten in Deutschland werden ihm und mittlerweile fünf weiteren aufgrund §129b inhaftierten Kurden, nicht vorgeworfen. Zur Last gelegt wird den Betroffenen, leitende Funktionen innerhalb von PKK Strukturen eingenommen zu haben. Ali Ihsan Kitay saß bereits mehr als 20 Jahre in der Türkei im Gefängnis und wurde dort mehrfach gefoltert.

Der §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Es wird der Exekutive, in diesem Fall dem Bundesministerium für Justiz, überlassen zu entscheiden, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist - oder ob sie legitimen Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung gelten darf. Diese Entscheidung ist von politischen und geostrategischen Interessenlagen abhängig.

“Die Gewaltenteilung ist sinnvoller Weise, zum Schutz der Menschen vor Willkür, in der Verfassung verankert. Der § 129 b widerspricht diesem Anliegen und dieser Norm. Er sollte sofort abgeschafft werden”, kritisiert die Bundestagsabgeordnete Heidrun Dittrich.

Der Bundesgerichtshofs entschied am 28. Oktober 2010, dass zukünftig der Paragraph 129b des Strafgesetzbuches »Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland« gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen angewandt werden soll.

„Während die kurdische Seite und die Demokratische Friedenspartei BDP sich seit Jahren für Frieden und eine Demokratisierung des Landes einsetzen, brach die Regierung Erdogan Friedensgespräche ab und ließ seit 2009 im Rahmen der KCK Verfahren mehr als 8000 kurdische PolitikerInnen und AktivistInnen, darunter auch sechs ParlamentarierInnen, dreiunddreißig BürgermeisterInnen und mehr als hundert Stadträtin inhaftieren. In Anbetracht der Situation in der Türkei sollte die Exekutive der Bundesrepublik die Rechte der KurdInnen hier stärken anstatt diejenigen, die sich für Menschenrechte und Frieden einsetzen, zu kriminalisieren“, erklärt Dittrich weiter.

Um die Demokratisierung in der Türkei und positive Entwicklungen im Mittleren Osten zu bewirken, müssen die dortigen Realitäten und die Ziele der politischen Akteure richtig eingeschätzt werden. Da die kurdische Bewegung sich seit langer zeit für die Demokratisierung und Völkerverständigung sowie die Stabilisierung der Region einsetzt, wäre richtig das PKK Verbot in der BRD aufzuheben und die vom § 129 b betroffenen Kurden sofort freizulassen.

Heidrun Dittrich, Mitglied des Bundestags, Die Linke

Marion Padua, Stadträtin, Linke Liste Nürnberg

Yilmaz Kaba, Landesvorstand Die Linke Niedersachsen

Hamide Akbayir, Die Linke NRW