Auslieferung von hungerstreikendem Kurden Metin Aydin aus der Schweiz an die Bundesrepublik im Krankenwagen – Menschenunwürdige Behandlung Metin Aydin sitzt seit einem Jahr in der Schweiz aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft (BAW) in Haft. Dem Kurden mit französischem Pass wird vorgeworfen, leitender Kader der Jugendorganisation der PKK zu sein. Er soll gemäß § 129b in der Bundesrepublik angeklagt werden. Vor 54 Tagen begann er einen Hungerstreik, um seine Auslieferung zu verhindern. Berichten zufolge konnte er sich bereits phasenweise nicht mehr artikulieren. Ab dem 40. Tag eines Hungerstreiks treten erfahrungsgemäß oft schwere Gesundheitsschäden auf – ab dem 50. Tag kann es auch zum Tod kommen. Am Donnerstag lieferten die Schweizer Behörden Metin A., im Krankenwagen an die Bundesrepublik aus. Er wurde in das Krankenhaus der JVA Stuttgart gebracht. Ein derartiger Fall von unwürdigem Umgang mit politischen Gefangenen ist schlicht gewissenlos. Die Schweizer Behörden hätten dem Gesundheitszustand von Metin A. Rechnung tragen und die Auslieferungshaft beenden müssen – die Bundesrepublik hätte auf die Auslieferung verzichten müssen. Wir fordern die sofortige Verlegung von Metin A. in ein öffentliches Krankenhaus seiner Wahl. Die Bundesregierung könnte sich, indem sie dafür wirkt, durch ein derartiges humanistisches und menschenwürdiges Vorgehen von der brutalen und menschenverachtenden Politik der Regierung Erdogan, die einen seit 50 Tagen andauernden Hungerstreik von ca. 700 kurdischen politischen Gefangenen in der Türkei völlig ignoriert und die Gefangenen mit negativen Sanktionen bedroht und drangsaliert, unterscheiden. Ulla Jelpke, Mitglied des Bundestags,
Die Linke
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