An
die Öffentlichkeit
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Kriminalisierung
der Kurden in Deutschland geht weiter
Eine Untersuchung
der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, hat verdeutlicht,
dass bundesweit MitarbeiterInnen der Verfassungsschutz-Behörden systematisch
und mit rechtlich fragwürdigen sowie teilweise offensichtlich rechtswidrigen
Methoden kurdische Jugendliche auf eine Zusammenarbeit ansprechen. Sie
werden bedrängt, kurdische Organisations- und Vereinsstrukturen sowie
Personen auszuspionieren.
Der YEK-KOM Vorstand hat deshalb Gespräche mit mehreren Mitgliedsvereinen
geführt, in denen ausführlich von vielen derartigen Fällen berichtet worden
ist. Danach gehen die Verfassungsschutzbehörden vor allem in Hessen, aber
auch NRW, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Bremen und
Hamburg oft mit rechtwidrigen Mitteln vor, um Kurdinnen und Kurden gegen
ihre eigene Community zu einer "Mitarbeit" zu bewegen: Kurdische
Jugendliche werden beispielsweise zu Hause oder auf der Arbeitsstelle
von VS-Personen aufgesucht und in zahlreichen Fällen versprochen, dass
sie bei einer Mitarbeit eine zuvor beantragte deutsche Staatsangehörigkeit,
Niederlassungserlaubnis oder regelmäßig "große Summen Geld"
erhalten würden. Bei Ablehnung werden dagegen oftmals längere Wartezeiten
auf beantragte, existenziell wichtige Dokumente angedroht, eine Ablehnung
des beantragten Status oder weitere negative Konsequenzen, wie existenzbedrohende
Sanktionen gegen die Angesprochenen oder deren Familien.
Diese erniedrigenden Anwerbungsversuche verletzen die Würde des Menschen,
die im ersten Artikel des Grundgesetzes garantiert wird. Durch solche
Vorgehensweisen wird auch die Integrität der Jugendlichen massiv verletzt.
Sie werden so in aussichtslose und existenzgefährdende Situationen gedrängt.
Durch ihr Verhalten in Bezug auf die NSU-Terrororganisation haben die
Verfassungsschutz-Behörden ohnehin ihre Legitimation gegenüber der Gesellschaft
eingebüßt, da sie trotz besseres Wissens u.a. über die Ermordung von mindestens
neun Menschen - darunter zwei KurdInnen - durch die neonazistische Organisation
geschwiegen haben. Die Gefahr für die demokratische Grundordnung geht
in der Bundesrepublik nicht von den hier aufgewachsenen kurdischen Jugendlichen
aus, die sich demokratisch in Vereinen organisieren und sich dort für
Demokratie und Menschenrechte sowie die Anerkennung der kurdischen Identität
engagieren, sondern von den offensichtlich rechts- und verfassungswidrigen
Methoden der Verfassungsschutzbehörden.
Wenn seitens des Staates Bedarf an Informationen über die KurdInnen in
Deutschland besteht, schlagen wir einen eigentlich selbstverständlichen
Weg vor: Staatliche Einrichtungen oder deren VertreterInnen wenden sich
an die kurdischen MigrantInnenselbstorganisationen, stellen ihre Anfragen
oder führen mit ihnen Gespräche. Auf lokaler Ebene gibt es Vereine mit
tausenden Mitgliedern auf Bundesebene unseren Dachverband, an die sich
Bundes- und Ländereinrichtungen sowie Kommunen wenden können. Auch eine
Aufnahme von YEK-KOM-VertreterInnen in die Integrationsbeiräte auf Bundes-
und Landesebene wären in dieser Hinsicht sinnvoll.
Viele hier lebende Kurdinnen und Kurden haben ihre Heimat verlassen müssen,
weil sie vom türkischen Staat und seinem Geheimdienst massiv unter Druck
gesetzt worden sind, als so genannte Dorfschützer gegen die eigene Bevölkerung
- auch bewaffnet - vorzugehen.
Deshalb ist es unserer Meinung nach inakzeptabel und mit Blick auf Demokratie
und Grundrechte besorgniserregend, dass auch der bundesdeutsche Inlandsgeheimdienst
versucht, die kurdische Bevölkerung mit fragwürdigen Methoden zu spalten,
einzuschüchtern und dazu zu bringen, die eigene Community zu denunzieren.
Wir behalten uns vor, künftig alle Versuche der Verfassungsschutzbehörden,
Kurdinnen und Kurden als Spitzel anzuwerben, öffentlich zu machen.
YEK KOM Föderation
der kurdischen Vereine in Deutschland e.V.
Graf Adolf Str. 70a, 40210 Düsseldorf, Tel:+49(0)2111711452, Fax:+49(0)2111711453,
E-mail:yekkom@gmx.net
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