6. Februar: Eröffnung des § 129b-Verfahrens gegen Vezir T. vor dem Kammergericht Berlin Am 6. Februar 2013 wird vor
dem Kammergericht Berlin das Hauptverfahren gegen den kurdischen Aktivisten
Vezir T. eröffnet. Der Kurde ist bereits im Mai 2000 wegen politischer Betätigung nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt und im März 2001 entlassen worden. Die Reststrafe – er befand sich seit dem 4. Februar 1999 in Haft - wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Zuge von Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen mehrere
Kurden, fanden im Juli 2009 zahlreiche Vereins- und Wohnungsdurchsuchungen
in verschiedenen Bundesländern statt, unter anderem auch bei Vezir T.
Dessen Verfahren wurde zwar eingestellt, dann aber mit seiner Verhaftung
am 8. Dezember 2011 verschärft – nämlich nach § 129b StGB – wieder aufgenommen.
Die Begründung der Bundesanwaltschaft
für die Verfolgung nach § 129b lautet unisono in allen Anklagefällen,
dass die PKK einen „staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete“
anstrebe, über „militärisch strukturierte Guerillaeinheiten“ verfüge und
„Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten“ verübe. In Deutschland
und „anderen Ländern Westeuropas“ sei es Aufgabe der Mitglieder, „Finanzmittel
für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf
zu rekrutieren“. Derzeit läuft ein § 129b-Verfahren gegen Ali Ihsan Kitay vor dem OLG Hamburg, gegen Ridvan Ö. und Mehmet A. vor dem OLG Stuttgart und eines gegen Sedat K. vor dem OLG Düsseldorf. Ein weiteres Verfahren, gegen Abdullah S.,wurde noch nicht eröffnet. Die politische und strafrechtliche Verfolgung von Kurdinnen und Kurden ist unerträglich, insbesondere vor dem Hintergrund der politisch motivierten Tötung von Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9. Januar 2013 in Paris. Wir fordern ein Ende dieser Kriminalisierungspraxis, die Einstellung aller Prozesse und Freilassung der politischen Gefangenen. Der Prozess findet statt am 6. Februar 2013, 9.oo Uhr AZADÎ e.V. Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland Köln
|