Eröffnung des § 129b-Prozesses gegen Abdullah S. vor OLG Düsseldorf

Vorwurf: Leitung des PKK-Wirtschafts- und Finanzbüros


Am 5. Juni wird das Hauptverfahren gegen Abdullah S. vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der „ausländischen terroristischen Vereinigung“ PKK (§ 129b Abs. 1 in Verbindung mit § 129a Abs. 1 StGB) eröffnet. Die Anklage wirft ihm vor, als mutmaßlicher Kader ab Juni 2003 ein Jahr lang den PKK-Sektor Mitte geleitet zu haben. Hier sei er u. a. für Spendensammlungen, Organisierung von Veranstaltungen und den Verkauf von Propagandamaterial für die PKK verantwortlich gewesen. Zudem soll er bestimmt haben, welche Personen aus seinem Zuständigkeitsbereich an Seminaren und Versammlungen teilnehmen oder sich an Demonstrationen beteiligen.
Laut Bundesanwaltschaft (BAW) habe sich Abdullah S. von Mai 2005 bis Juni 2007 im Nordirak aufgehalten und soll nach seiner Rückkehr bis März 2010 das „Wirtschafts- und Finanzbüro“ (EMB) der PKK in Europa geleitet haben. Sein Aufgabenbereich sei insbesondere die Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Sektoren sowie die Weiterleitung der Gelder an das EMB gewesen sein.
Abdullah S. wurde am 27. April 2012 in Köln verhaftet; seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Wie in allen anderen §129b-Verfahren gegen kurdische Aktivisten, begründet die BAW eine Anklage nach § 129b damit, dass die PKK einen „staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak“ anstrebe und für dieses Ziel „Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten“ verübe. Die Aufgabe der Mitglieder ihrer Europaorganisation „Kurdische Demokratische Gesellschaft“ (CDK) sei es, Geldmittel zu beschaffen und Anhänger für den bewaffneten Kampf zu rekrutieren.

Angesichts des Friedensprozesses im türkisch-kurdischen Konflikt, der insbesondere durch den Aufruf des inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan zur Waffenruhe und demokratischen Entwicklung in der Türkei eine historische Bedeutung erlangt hat, sind die laufenden und bevorstehenden Prozesse gegen kurdische Aktivisten in Deutschland ein Anachronismus. Um die weiteren Entwicklungen und Bemühungen um die Lösung der sog. kurdischen Frage nachhaltig zu unterstützen, wäre die Einstellung laufender Verfahren ebenso produktiv wie die Freilassung aller kurdischen politischen Gefangenen. Über die strafrechtliche Verfolgung kurdischer PolitikerInnen in Europa, insbesondere in der Bundesrepublik, sowie das PKK-Betätigungsverbot sollte endlich der „Mantel der Geschichte“ wehen. Dies wäre zweifellos das stärkste Signal der politisch Verantwortlichen in Deutschland, den Friedensprozess zu unterstützen – hier und in der Türkei.

Der Prozess wird eröffnet

am Mittwoch, den 5. Juni 2013, 10.30 Uhr, Saal 2
Oberlandesgericht, Kapellweg 36 in Düsseldorf-Hamm

Der zweite Verhandlungstag ist am 6. Juni, um 9.30 Uhr.

AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
in Deutschland

2. Juni 2013