Eröffnung des § 129b-Prozesses gegen Abdullah S. vor OLG Düsseldorf Vorwurf: Leitung des PKK-Wirtschafts- und Finanzbüros
Wie in allen anderen §129b-Verfahren gegen kurdische Aktivisten, begründet die BAW eine Anklage nach § 129b damit, dass die PKK einen „staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak“ anstrebe und für dieses Ziel „Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten“ verübe. Die Aufgabe der Mitglieder ihrer Europaorganisation „Kurdische Demokratische Gesellschaft“ (CDK) sei es, Geldmittel zu beschaffen und Anhänger für den bewaffneten Kampf zu rekrutieren. Angesichts des Friedensprozesses im türkisch-kurdischen Konflikt, der insbesondere durch den Aufruf des inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan zur Waffenruhe und demokratischen Entwicklung in der Türkei eine historische Bedeutung erlangt hat, sind die laufenden und bevorstehenden Prozesse gegen kurdische Aktivisten in Deutschland ein Anachronismus. Um die weiteren Entwicklungen und Bemühungen um die Lösung der sog. kurdischen Frage nachhaltig zu unterstützen, wäre die Einstellung laufender Verfahren ebenso produktiv wie die Freilassung aller kurdischen politischen Gefangenen. Über die strafrechtliche Verfolgung kurdischer PolitikerInnen in Europa, insbesondere in der Bundesrepublik, sowie das PKK-Betätigungsverbot sollte endlich der „Mantel der Geschichte“ wehen. Dies wäre zweifellos das stärkste Signal der politisch Verantwortlichen in Deutschland, den Friedensprozess zu unterstützen – hier und in der Türkei. Der Prozess wird eröffnet am Mittwoch, den 5.
Juni 2013, 10.30 Uhr, Saal 2 Der zweite Verhandlungstag ist am 6. Juni, um 9.30 Uhr. AZADÎ e.V. 2. Juni 2013
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