§ 129b-Prozess gegen Ridvan Ö. und Mehmet A. in Stuttgart: Bundesanwaltschaft fordert mehrjährige Freiheitsstrafen

In dem § 129b-Verfahren vor dem OLG Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft (BAW) in ihrem Plädoyer am 21. Juni für Ridvan Ö. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten und für Mehmet A. eine fünfjährige Haftstrafe gefordert.
Die Anklage beschuldigt die beiden Kurden der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“. Sie sollen von März 2010 bis Juli 2011 bzw. von Oktober 2009 bis Juli 2011 im Bundesgebiet und in Frankreich als Führungskader der PKK-Jugendorganisation „Komalen Ciwan“ (KC) tätig gewesen sein und u. a. Spenden gesammelt, Demonstrationen und Schulungen organisiert sowie Nachwuchs für die Guerilla rekrutiert haben.
Ridvan Ö. ist 17. Juli 2011 am Düsseldorfer Flughafen und Mehmet A. am gleichen Tag in Freiburg festgenommen worden. Beide befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Am 27. und 28. Juni wird die Verteidigung ihre Schlussvorträge halten.
Am 5. Juli haben Ridvan Ö. und Mehmet A. die Gelegenheit zum sogenannten „letzten Wort“ und am
12. Juli, um 10.00 Uhr, werden die Urteile verkündet.

Diese Verhandlungen finden jeweils im OLG Stuttgart-City, Olgastraße 2, statt.

AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und
Kurden in Deutschland, Köln
23. Juni 2013