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129b-Prozess gegen Ridvan Ö. und Mehmet A. in Stuttgart: Bundesanwaltschaft
fordert mehrjährige Freiheitsstrafen
In dem § 129b-Verfahren
vor dem OLG Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft (BAW) in ihrem Plädoyer
am 21. Juni für Ridvan Ö. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten
und für Mehmet A. eine fünfjährige Haftstrafe gefordert.
Die Anklage beschuldigt die beiden Kurden der Mitgliedschaft in einer
„terroristischen Vereinigung im Ausland“. Sie sollen von März 2010 bis
Juli 2011 bzw. von Oktober 2009 bis Juli 2011 im Bundesgebiet und in Frankreich
als Führungskader der PKK-Jugendorganisation „Komalen Ciwan“ (KC) tätig
gewesen sein und u. a. Spenden gesammelt, Demonstrationen und Schulungen
organisiert sowie Nachwuchs für die Guerilla rekrutiert haben.
Ridvan Ö. ist 17. Juli 2011 am Düsseldorfer Flughafen und Mehmet A. am
gleichen Tag in Freiburg festgenommen worden. Beide befinden sich seitdem
in Untersuchungshaft.
Am 27. und 28. Juni wird die Verteidigung ihre Schlussvorträge halten.
Am 5. Juli haben Ridvan Ö. und Mehmet A. die Gelegenheit zum sogenannten
„letzten Wort“ und am
12. Juli, um 10.00 Uhr, werden die Urteile verkündet.
Diese Verhandlungen
finden jeweils im OLG Stuttgart-City, Olgastraße 2, statt.
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und
Kurden in Deutschland, Köln
23. Juni 2013
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