Festnahme eines vermeintlichen PKK-Mitglieds ist ein falsches und fatales SignalEs ist ein fatales Signal, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) ein mutmaßliches Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans PKK zu einem Zeitpunkt in der Bundesrepublik verhaften ließ, an dem PKK-Einheiten im Mittleren Osten in der direkten Auseinandersetzung mit den Terrorbanden des Islamischen Staates IS kämpfen und zehntausende Flüchtlinge gerettet haben. Der 45-Jährige Mehmet D. wurde bereits vergangenen Freitag verhaftet. Er sei dringend verdächtig, sich unter dem Codenamen Kahraman als Mitglied an der "ausländischen terroristischen Vereinigung PKK gemäß § 129b beteiligt zu haben". Er wurde am 29. August 2014 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Mehmet D. soll von Januar bis Sommer 2013 Verantwortlicher der PKK für die Regionen Duisburg, Köln Bielefeld und Dortmund und danach für die Region Nord (Bremen, Hamburg, Kiel, Berlin und Sachsen) gewesen sein. Während seitens PolitikerInnen aller Fraktionen und in Medien, wie u.a. der FAZ, Frontal 21, Spiegel Online oder der Tageszeitung (taz), mit größtenteils vernünftigen Argumenten über eine Aufhebung des PKK-Verbots in der Bundesrepublik und die Streichung der kurdischen Organisation von der ohnehin fragwürdigen EU-Terrorliste diskutiert wird, hält die BAW an alten Feindbildern und unhaltbaren Vorwürfen fest. In bisherigen Prozessen nach § 129b gegen vermeintliche Gebietsverantwortliche wurden Vorwürfe wie der Transport von Grillwagen von einem Ort zum Anderen , der Aufruf zu Demonstrationen oder die Konfliktlösung innerkurdischer Streitigkeiten als Beweise zu Ungunsten der Angeklagten ausgelegt. Auch ein Experten zufolge vollkommen abwegiges Konstrukt wurde immer wieder bemüht, um die Beschuldigen zu verurteilen: Die unabhängige Stadtguerilla TAK - die im Westen der Türkei vor einigen Jahren Anschläge verübte - sei eine Untergruppe der PKK, heißt es in den bisherigen Urteilen. Beweise dafür wurden in den Verfahren nicht präsentiert. "Die Festnahme des vermeintlichen PKK-Verantwortlichen Mehmet D. ist zu diesem Zeitpunkt ein besonders fatales Signal. Die syrisch-kurdische Partei der Demokratischen Einheit PYD und die PKK sind diejenigen Kräfte, die die Eziden und weitere Bevölkerungsgruppen im Nordirak und Syrien am effektivsten vor den Massakern der Gruppe Islamischer Staat (IS) schützen. Anstatt die PKK weiter zu kriminalisieren, muss sofort deren Verbot in Deutschland aufgehoben und die PKK von der EU-Terrorliste gestrichen werden", fordert Ulla Jelpke, Mitglied des Bundestags, DIE LINKE. "Ich frage mich, was zehntausende Flüchtlinge aus Sengal denken, wenn sie von dieser Verhaftung erfahren. Menschen zu verhaften, die vermeintlich der PKK angehören, die sich den mordenden Dschihadisten im Mittleren Osten erfolgreich entgegenstellt und zehntausenden EzidInnen und ChristInnen das Leben rettet, während die IS in Europa weiter offen auftreten und Mitläufer für ihren menschenfeindlichen Krieg rekrutieren kann, ist schon besonders zynisch," kommentiert Martin Dolzer, Soziologe und Menschenrechtler. „Ein Umdenken bezüglich
der Bewertung der PKK ist jetzt notwendig. Seit Jahren orientiert die
Organisation auf Frieden und eine demokratische Entwicklung des Mittleren
Ostens. Die Vorurteile der BAW sind unhaltbar, die Festnahme von Mehmet
D. ist absolut kontraproduktiv. Sämtliche gemäß § 129b inhaftierten Kurdinnen
und Kurden sollten sofort freigelassen, die PKK entkriminalisiert und
von der ohnehin fragwürdigen EU-Terrorliste gestrichen werden“, betont
der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko, DIE LINKE. Andrej Hunko, Mitglied
des Bundestags und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, DIE
LINKE |