„Bleiben Sie weiter
politisch aktiv!“
Das war das Schlusswort des
Richters Dube in der heutigen Gerichtsverhandlung.
Hintergrund dieses Verfahrens
ist die Bundestagsdebatte am 01.09.2014 zur Bestätigung der Regierungsentscheidung
über Waffenlieferungen in die Kriegsregion Nord-Irak.
„Nicht in unserem Namen!“ hatten
vier ezidisch-kurdische und andere Frauen von der Besuchertribüne aus
laut bekundet. Diese 23sekundige Störung des Bundestagsbetriebs hatte
die Anklage, die heute verhandelt wurde, zur Folge.
Jede der vier Angeklagten hat
eine persönliche politische Prozesserklärung vorgetragen. Mechth. E. Betonte:
„Frauen- und Menschenrechte wurden zur Legitimierung von Waffenlieferungen
in ein Kriegsgebiet funktionalisiert.“ Außerdem widersprachen die Frauen
der Entscheidung, Waffen ausgerechnet an die kurdischen Einheiten der
Regionalregierung im Nord-Irak zu schicken. Diese Einheiten hatten Anfang
August 2014 die Bevölkerung von Shengal den Söldnertruppen des Islamischen
Staates (IS) schutzlos überlassen. „Ich musste meiner Traurigkeit über
die Leiden der Eziden und Ezidinnen von Shengal, die kaum auszuhalten
war, mit Wut und Empörung einen Ausdruck geben“, erklärte Nuran D. Das
Recht auf Selbstverteidigung und Selbstverwaltung betonte Günay Y.
Schließlich wurde auch die Enttäuschung darüber, dass an diesem historischen
Tag nicht die faschistischen IS-Banden auf der Anklagebank sitzen, geäußert.
Das Verfahren wurde gegen die
Zahlung von insgesamt 900 € an die Frauenbegegnungsstätte UTAMARA in Kasbach
bei Bonn eingestellt.
Presseerklärung des FrauenRats
Dest Dan e.V. Berlin, 08.05.2015
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