Stellungnahme
der YPG zum Bericht von Amnesty International
18. Oktober 2015
Stellungnahme der Generalkommandantur der Volksverteidigungseinheiten
An die Presse und die allgemeine
Öffentlichkeit
Der Bericht von Amnesty International,
der am 12. Oktober 2015 unter dem Titel: „Wir konnten nirgendwo hin –
gewaltsame Vertreibung und Zerstörungen in Nordsyrien“, veröffentlicht
wurde, ist widersprüchlich und stellt das Vertrauen zu Amnesty International
in Frage.
Einleitung
1. Grundlegendes Argument der Reaktion
1.1. Der Inhalt des Berichts widerspricht seinem Titel, dies ist Anlass
genug, um sein Haltlosigkeit zu beweisen und die Anklage seiner Verfasser
zu verlangen.
1.2. Die im Bericht genannten Vorwürfe stehen im Widerspruch zum Römischen
Statut des Internationalen Strafgerichtshofes
2. Unterstützende Argumente
2.1. Das Verbreiten unbegründeter Vorwürfe ohne ausreichender Beweise.
2.2. Das Verlassen auf Aussagen von Leuten, die vermeintliche Ereignisse
bezeugen, ohne ihre Darstellung zu überprüfen.
2.3. Einige der im Bericht vorkommenden Augenzeugen sind Mitglieder terroristischer
Organisationen, waren an kriminellen Handlungen beteiligt und sind Teil
des Konflikts.
2.4. Die Stellungnahme der YPG widerspricht dem Inhalt des Berichtes von
Amnesty International.
2.5. Während dieser Bericht von Amnesty International erstellt wurde,
waren dessen Verfasser zu Gast bei politischen Parteien, die sowohl der
YPG, als auch der Selbstverwaltung von Rojava feindlich gegenüber stehen.
Einleitung
Am 12. Oktober 2015 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht
unter dem Titel: „Wir konnten nirgendwo hin – gewaltsame Vertreibung und
Zerstörung in Nordsyrien“, in Bezug auf die dortige Selbstverwaltung,
die auf Kurdisch als Rojava bekannt ist. Laut dem Bericht konnten MitarbeiterInnen
von Amnesty International ihre Untersuchungen in Rojava unabhängig anstellen,
ohne durch Verwaltung oder Sicherheitskräfte bedrängt zu werden, nachdem
sie die notwendigen Befugnisse von den zuständigen Behörden erhalten haben.
Der Bericht von Amnesty International beruht zum einen auf Zeugenaussagen
von lokalen Dorfbewohnern, die angeblich der „gewaltsamen Vertreibung“
ausgesetzt waren und deren Häuser „zerstört“ worden sein sollen und zum
anderen auf Satellitenbilder, die gesammelt wurden. Jedoch enthält der
Bericht trügerische Beweise, die Aussagen der Personen, die durch Amnesty
International befragt wurden, sind falsch und widersprüchlich gegenüber
den Tatsachen und Beweisen, die massenhaft zur Verfügung stehen und für
jeden einfach zugänglich sind. Mit dieser offiziellen Stellungnahme wollen
wir auf einige dieser ungeheuerlichen Lügen eingehen, die die Vertrauenswürdigkeit
in den Bericht und in Amnesty International in Frage stellen.
Seite 5 –
Absatz 1 – Zeile 3
Die Formulierung „gewaltsame Vertreibung“ ist willkürlich benutzt worden
in Anbetracht der Beispiele, in denen die Formulierung gemäß Artikel 7
(d) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes verwendet
wird, der eindeutig sagt, dass „Vertreibung oder zwangsweise Überführung
der Bevölkerung die erzwungene, völkerrechtlich unzulässige Verbringung
der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen
aus dem Gebiet, in dem sie sich rechtmäßig aufhalten“ sind. Im Vergleich
und in den Unterschieden zwischen dem Bericht von Amnesty International
und der Stellungnahme der YPG zeigt sich deutlich, dass die Formulierung
„gewaltsame Vertreibung“ im krassen Gegensatz zu Artikel 7 des Statuts
steht. Dementsprechend ist der im Bericht gestellte Vorwurf der „Kriegsverbrechen“
durch die YPG eine falsche Beschuldigung.
Seite 6 –
Absatz 4 – Zeile 3
„Die mutwillige Zerstörung ziviler Häuser, wie sie in diesem Bericht beschrieben
wird, verstößt gegen das Internationale Menschenrecht, das die Zerstörung
oder Beschlagnahme des Eigentums eines Feindes, wenn nicht durch die zwingende
militärische Lage erforderlich, verbietet.“ Innerhalb der letzten Jahre
haben eine Mehrzahl von Berichten klar gezeigt, dass dieses Gebiet von
bewaffneten Auseinandersetzungen und dem Gebrauch schwerer Waffen durch
alle kriegsführenden Parteien, einschließlich des syrischen Regimes, betroffen
ist, und dass die meisten im Bericht erwähnten Gebiete durch Fass-Bomben
und Scud-Raketen angegriffen wurden, die die Zerstörungen in den nahegelegenen
Dörfern verursacht haben.
Seite 8 –
Absatz 4 – Zeile 6
„Der IS (Islamische Staat) ist für schwerwiegende Verbrechen gegen das
Internationale Menschenrecht verantwortlich, einschließlich für Kriegsverbrechen
in dem unter der autonomen Selbstverwaltung stehenden Gebiet; dies beinhaltet
gezielte Angriffe auf ZivilistInnen, Folter und Ermordung von Gefangenen,
einschließlich ZivilistInnen, Kindern und gefangengenommenen KämpferInnen,
bewusste Verhinderung lebenserhaltender Maßnahmen und massenhafte gewaltsame
Vertreibung“. Dieser Absatz zeigt deutlich, dass das Gebiet von bewaffneten
Auseinandersetzungen betroffen ist und dass der IS für die Zerstörung
der Dörfer und die massenhafte gewaltsame Vertreibung verantwortlich ist.
Seite 10 –
Absatz 1
„Die Einwohner gaben an, dass das Dorf seit Februar 2013 unter der Kontrolle
der Freien Syrischen Armee (FSA), einer bewaffneten Oppositionsgruppe,
stehe. Ein lokaler arabischer Beamter aus der Gegend von Tel Hamees sagte,
dass die YPG im Februar 2013 Zusammenstöße mit der FSA und anderen nichtstaatlichen
bewaffneten Gruppen in der Gegend von Tel Hamees hatte und dass die größte
Auseinandersetzung zwischen FSA und YPG im Februar 2014 im Dorf Husseiniya
stattfand. Der Beamte gab weiter an, dass damals mehrere bewaffnete Gruppen,
einschließlich Ahrar al-Sham, Liwa' 114, Forsan al-Sunna und eine verbündete
Gruppe des IS die YPG zum Rückzug zwangen.“
Unsere Einheiten der YPG haben 2014 das Dorf Husseiniya, das unter der
Kontrolle der Terroristen stand, nicht betreten. Statt dessen haben sich
die Einheiten nach Vollendung ihrer Operation mit dem Namen „Operation
Abschreckung und Zerstreuung“ vom Rand des Dorfes zurückgezogen. Auch
dieser Artikel zeigt deutlich, dass das Gebiet von bewaffneten Auseinandersetzungen
zwischen verschiedenen Gruppen betroffen war – die ausreichend waren,
um jedwedes Dorf zu zerstören.
Seite 11
– Absatz 4 & 5
„Im Januar 2015 übernahm der IS die komplette Kontrolle über das Dorf.
Mehrere Anwohner erklärten, dass niemand der Ortsansässigen Angehöriger
des IS war, jedoch sagte ein Anwohner aus, das tatsächlich drei Männer
aus dem Dorf dem IS angehörten“.
„Mariam, Mutter von sieben Kindern aus dem Dorf, äußerte, dass vier oder
fünf Häuser zerstört wurden, nachdem der IS die Kontrolle über das Dorf
errungen hat“."
Der erste Absatz ist ein klarer Beweis für Beteiligung und Mitgliedschaft
einiger Ortsansässiger im IS und somit an militärischen Operationen gegen
die YPG, damit sind sie legitime Ziele nach Artikel 7 (d) des Römischen
Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes.
Der zweite Absatz zeigt, dass der IS an der Zerstörung von Häusern beteiligt
war. Es gibt keinen Zweifel, dass die Bevölkerung im militärischen Notfall
nicht seelenruhig warten, sondern das Gebiet freiwillig aus Angst um Leib
und Leben räumen würde.
Seite 11
& 12 – Letzter Absatz & Absatz 1
„Wir verließen die Gegend, bevor die YPG eintrafen und kehrten Anfang
März 2015 zurück. Als wir zurückkamen, sahen wir unsere zerstörten Häuser.
… Wir wussten nicht, wer dafür verantwortlich war ...“. Diese Aussage
verdeutlicht, dass die sogenannten „Augenzeugenberichte“ auf bloßen Annahmen
beruhen, ohne wirkliche Ereignisse zu bezeugen.
Seite 12
– Absatz 4
„... Wir flohen, als die Auseinandersetzungen begannen ...“
Diese Erklärung zeigt klar, dass die Migration nicht gewaltsam erzwungen
wurde, sondern auf freiwilliger Basis vonstatten ging.
Seite 13
– Letzter Absatz
„... er sagte, dass er glaubt, dass die Zerstörung eine Rache für die
Bombardierungen sein kann.“. Dieser Absatz ist ein weiteres Beispiel,
das zeigt, dass die Aussagen von Augenzeugen auf Vermutungen basieren,
anstatt wirkliche Ereignisse zu bezeugen.
Seite 14
– Absatz 1
„Amnesty International sammelte Informationen über die gewaltsame Vertreibung
der EinwohnerInnen von acht weiteren Städten und Dörfern in der Region,
die unter der Kontrolle der autonomen Selbstverwaltung stehen. Mitarbeiter
von Amnesty International untersuchten vier dieser Städte und Dörfer,
deren EinwohnerInnen vertrieben wurden, um mit einigen von ihnen zu sprechen.“.
Diese Behauptung ist widersprüchlich – mit einigen der EinwohnerInnen
in den Städten und Dörfern zu sprechen, obwohl sie gewaltsam vertrieben
wurden. Auch diese Aussage zeigt, dass sich die untersuchenden Mitarbeiter
von Amnesty International auf Annahmen von Personen, aber nicht auf echte
Aussagen von Augenzeugen verlassen haben.
Seite 14
– Absatz 3 – Zeile 4, 5, 8 & 9
„..., wie sie von Kämpfern, die sie für Mitglieder der YPG hielten, gewaltsam
aus ihren Häusern vertrieben wurden.“.
„Dorfbewohner äußerten Amnesty International gegenüber, dass sie glaubten,
dass sie gemeinsam bestraft wurden, weil einige der Dorfbewohner Mitglieder
des IS waren oder den IS unterstützten.“
Dieser Absatz zeigt auch, dass die sogenannten „Augenzeugen“ die wirklichen
Ereignisse nicht wirklich gesehen haben. Außerdem bezieht sich der Bericht
auf ein Dorf namens al-Maghat, welches so gar nicht existiert, vielmehr
geht es um ein südliches Vorstadtviertel von Suluk, das wiederum ein militärischer
Bereich unter der Kontrolle des IS war. Suluk war deshalb die erste Verteidigungslinie
und militärischer Stützpunkt des IS für Tel Abbyad. Der Großteil der Häuser
von Suluk wurde mit Sprengfallen versehen, bevor der IS sich zurückzog
und die Stadt verließ.
Seite 19
– Absatz 1 – Zeile 6, 7, 8 & 9
„... nach einer Woche kamen gegen Mittag drei rasierte Männer, die arabisch
sprachen. Sie sahen nicht aus, als gehörten sie der YPG an. Sie trugen
grüne Uniformen und befahlen uns, dass wir bis drei Uhr nachmittags verschwinden
sollen, aber wir sagten ihnen das selbe, das wir auch denen davor gesagt
haben.“.
Dieser Absatz veranschaulicht erneut, dass die Vertrauenswürdigkeit der
Aussagen der „Augenzeugen“ in diesem Bericht angezweifelt werden müssen
– „Augenzeugen“, die die Zugehörigkeit der Kämpfer, von denen sie bedroht
wurden und die sie zur Räumung gedrängt haben , nicht einwandfrei zuordnen
können.
Seite 21
– Absatz 3 – Zeile 2, 3 & 4
„Reporter haben berichtet, dass die YPG am 6. Juli 2015 Turkmenen vertrieben
hat und einige der Betroffenen namentlich ausfindig gemacht werden konnten.“.
In diesem Teil stützt sich Amnesty International auf einen Fotoreport,
der auf der Siraj Presse Website veröffentlicht wurde, diese gehört der
"Generalkommission der Syrischen Revolution" an, welche mit
der nationalen Koalition der Syrischen Revolution und den Oppositionskräften
zusammenhängt. Der Bericht gibt die Namen einiger Familien an, die angeblich
von der YPG vertrieben wurden. Allerdings wird auch die Personen benannt,
die diese Aussagen dokumentiert hat, Anwar Al Katav, der Kommandant eines
islamischen Bataillons, das an der Vertreibung von KurdInnen und der Plünderung
ihres Hab und Guts in Tel Abbyad und den umliegenden Dörfern beteiligt
war. Er ist zur Zeit ein Angestellter der syrischen Übergangsregierung
in der Türkei.
Seite 24
– Absatz 3 – Zeile 2 & 3
„..., zu diesem Zeitpunkt, als sie das Dorf bereits eine Woche verlassen
hatten, während es zu Auseinandersetzungen zwischen der YPG und den anderen
bewaffneten Gruppen in dem Gebiet kam.“.
Dieser Absatz zeigt noch einmal deutlich, dass es zu bewaffneten Auseinandersetzungen
in dem genannten Gebiet kam, die im Normalfall immer zur Zerstörung von
einfachen oder massiveren Gebäuden durch den Gebrauch von schweren Waffen
und Luftangriffen führen.
Seite 26
– Letzter Absatz – Zeile 1, 2 & 3
„Ahmad, ein Einwohner aus Ras al-Ayn, erzählte Amnesty International,
dass einer seiner drei Söhne Kämpfer in der FSA bei der Farouq Brigade
war, die 2013 begann, die YPG in Ras al-Ayn anzugreifen.“.
Dieser Absatz verdeutlicht, dass einige Ortsansässige an Militäreinsätzen
gegen die YPG beteiligt waren. Damit wurden sie zu einem legitimen Ziel
in einem Kriegsgebiet. Daher sind Verhöre und Festsetzungen von Person,
die verdächtigt werden, dem Feind zu helfen, keine Kriegsverbrechen.
Seite 32
– Absatz 1 – Zeile 3, 4 & 5
„Das Internationale Menschenrecht verbietet die Vertreibung von Bürgern
im Fall eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter
hat, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betreffenden
Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“.
Im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes steht: „...,
sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betreffenden Zivilpersonen
oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“, dies schließt
Ausnahmen zu diesen Regeln ein. Die im Bericht von Amnesty International
angeführten Beweise bezeugen, dass es unvermeidliche „zwingende militärische
Gründe“ gab. Deshalb widerspricht der Amnesty International Bericht den
Beweisen, die er vertritt und ignoriert damit absichtlich die „Ausnahmeklausel“
im Römischen Statut.
Hinsichtlich der Untersuchungen im Bericht von Amnesty International werden
wir einige der Punkte überprüfen, um zu beweisen, dass der Bericht auf
unprofessionelle Weise geschrieben und dabei von bestimmten Parteien gesteuert
wurde, um die autonome Selbstverwaltung und die YPG zu diskreditieren:
1. Das Dorf
Al Hosseinieh
In dem Bericht behauptet Amnesty International, Anfang August diesen Jahres
das Dorf Al Hosseinieh inspiziert zu haben, das in der Nähe der Stadt
Tel Hamis liegt und dass dabei Einwohner aussagten, dass die YPG für die
Zerstörung von 90 Häusern verantwortlich sind. Außerdem gaben 'Ortsansässige',
die von Amnesty International befragt wurden, an, dass Tel Hamis im Februar
2013 unter die Kontrolle einer Oppositionsgruppe, der sogenannten 'Freien
Armee' fiel. Entsprechend 'lokaler arabischer Funktionäre' aus Tel Hamis
kam es am Stadtrand von Tel Hamis im Dezember 2013 zu Auseinandersetzungen
zwischen der YPG und der 'Freien Syrischen Armee' sowie anderen bewaffneten
Gruppen. Die 'lokalen Funktionäre' erklärten weiter, dass die heftigsten
dieser Konfrontationen im Februar 2014 zwischen der YPG und der 'Freien
Syrischen Armee' im Dorf Al Hosseinieh stattfanden – eine Behauptung,
die laut des Berichts von Amnesty International auch von einer Frau namens
Farah unterstützt wird, die aus dem gleichen Dorf stammt. Sie bestätigt,
dass sie während der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der YPG
und der 'Freien Syrischen Armee', die im Februar 2014 zur Zerstörung von
einigen Häusern im Dorf geführt haben, anwesend war. Diese Erklärung ist
erlogen und verdreht die Tatsachen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen
in Tel Hamis und den umliegenden Gebieten zwischen der YPG und den extremistischen
Gruppen begannen am 28. Dezember 2013 und endeten am 6. Januar 2014, während
dieser Zeit konnte das Dorf Al Hosseinieh nicht betreten werden und die
YPG veröffentlichte eine Erklärung, in der die Operation unter dem Namen
„Abschreckung und Zerstreuung“ bekannt gemacht wurde. Wir können daher
davon ausgehen, dass die zwei oben genannten Behauptungen im Bericht von
Amnesty International bezüglich des Dorfes Al Hosseinieh von der Wahrheit
weit entfernt sind. Außerdem fand der Kampf im Februar nicht im Dorf Tel
Hamis, sondern im Dorf Tel Brak statt. Die militärische Operation der
YPG in Tel Brak gegen al Qaeda nahestehende Gruppen wurde damals in einer
Stellungnahme der YPG unter dem Namen „Loyalität den MärtyrerInnen von
Tel Brak und Tel Hamis“ veröffentlicht.
2. Das Dorf
Hammam Al Turkman
In dem Bericht behauptet Amnesty International, das Dorf Hammam Al Turkman
nahe der Stadt Suluk besucht zu haben, wo Mitarbeiter von Amnesty International
Einwohner befragten. Ein Zeuge gab an, dass es in dem Dorf 1400 turkmenische
Familien gäbe, während ein anderer Zeuge behauptete, es seien 1000 turkmenische
Familien. Diese Angaben widersprechen jedoch den tatsächlichen Zahlen.
Im 15000 Seelen Dorf Hammam Al Turkman leben mehr als 1500 turkmenische
Familien – diese Zahlen widersprechen den Angaben der 'Zeugen', die im
Bericht von Amnesty International aufgenommen wurden, dies wiederum zeigt,
dass die 'Zeugen' erfunden sind und nicht aus dem Dorf stammen. Außerdem
fand zwischen den Ältesten des Dorfes Hammam Al Turkman und der militärischen
Führung der YPG am 1. September 2015 ein Treffen in der Stadt Tel Abbyad
statt, bei dem die Ältesten eine Liste mit 79 Personen des Dorfes vorlegten,
die Mitglieder des IS waren und nach ihrer Niederlage aus dem Dorf geflüchtet
sind. Die Ältesten baten die militärische Führung der YPG darum, den IS-Anhängern
aus dem Dorf die Rückkehr in das Dorf zu verwehren. Alle anderen Familien
leben weiterhin im Dorf und jede Nachrichtenagentur oder unabhängige NGO,
einschließlich Amnesty International können das Dorf besuchen und die
EinwohnerInnen treffen, die YPG wird für den Schutz und die Sicherheit
jeder Delegation sorgen.
Der Bericht von Amnesty International wirft der YPG vor, am 6. Juli 2015
die „turkmenische Bevölkerung deportiert" zu haben und beruft sich
dabei auf Pressemeldungen, die von dem 'Reporter' Ghadaf Rajeh auf der
Siraj Press Website veröffentlicht wurden. Diese unseriöse Website ist
für ihre Verbindungen zur Syrischen Koalition bekannt, welche bekannterweise
der autonomen Selbstverwaltung und der YPG feindlich gesinnt ist. Im Gegensatz
zum Amnesty International Bericht, der die YPG beschuldigt, TurkmenInnen
deportiert zu haben, behauptet der Bericht auf der Siraj Press Website,
dass die YPG Araber aus ihren Dörfern deportiert hätte. Diese Widersprüche
werfen Fragen gegen die Mitarbeiter von Amnesty International bezüglich
ihrer Integrität und persönlichen Interessen an falschen Tatsachen auf.
Zusammenfassung
Der Bericht von Amnesty International wirft der YPG viele Gewalthandlungen
bis hin zu „Kriegsverbrechen“ vor. Jedoch ist der Bericht weit von der
Realität entfernt und nimmt die komplexe Wirklichkeit des Krieges nicht
war. Die Verfasser des Berichts erwähnen mit keinem Wort die Gräueltaten,
die durch den IS und seine Verbündeten begannen wurden, nachdem sie eine
Niederlage in der Region einstecken mussten. Daher ist der Bericht von
Amnesty International beeinflusst, unprofessionell, politisch gefärbt
und entspricht damit nicht dem Zweck der Organisation.
Der Bericht trägt außerdem zur Vertiefung der ethnischen Spannungen bei,
da er den andauernden Konflikt als Konfessionskrieg zwischen KurdInnen
und AraberInnen darstellt. Das ist eine gefährliche und unmoralische Aussage,
die die Vertrauenswürdigkeit von Amnesty International und seiner MitarbeiterInnen
aufs Spiel setzt. Die Realität ist eine ganz andere und die Region erfreut
sich eines friedlichen Zusammenlebens verschiedener ethnischer und religiöser
Gruppen.
Die Gegend, auf die sich der Bericht bezieht und die zerstört wurde, ist
eine Gegend, in der bestätigte intensive Gefechte zwischen der YPG und
dem IS stattfanden, wobei schwere Waffen verwendet und Straßenkämpfe geführt
wurden. Es handelt sich um die selbe Gegend, die zuvor von verschiedenen
militanten Gruppen wie beispielsweise der Jabhat Al Nusra, mehreren Einheiten
der 'Freien Syrischen Armee' und dem IS kontrolliert wurde. Diese aufeinander
folgenden Gruppierungen wandten terroristische Strategien an, wie z.B.
eingegrabene improvisierte Sprengkörper, Minen, Autobomben, Selbstmordattentäter
und Häuser mit Sprengfallen. Es ist militärisch gesehen allgemein bekannt,
dass diese Taktiken die tödlichsten und gefährlichsten terroristischen
Kampfmethoden in Bezug auf das Ausmaß der Zerstörung und die Schwere der
Auswirkung auf das Leben von ZivilistInnen darstellen. Gegenwärtig gibt
es ungefähr 16.000 Landminen in der Gegend zwischen Tel Hamis und Tel
Abbyad. Unsere Spezialeinheiten haben ein Viertel davon entfernt und es
gibt immer noch hunderte von Landminen in der Nähe von Dörfern und Farmen,
da wir nicht über ausreichende Mittel verfügen, um mehr zu entfernen.
Wir haben wiederholt die internationale Gemeinschaft und Institutionen
dazu aufgerufen, uns dabei zu helfen, diese Landminen zu entfernen, um
es den ZivilistInnen zu ermöglichen, sicher in ihre Dörfer zurückzukehren.
Burkan Al Furat (Euphrates
Volcano), einer gemeinsame Operationszentrale bestehend aus der YPG, Gruppierungen
der 'Freien Syrischen Armee' und anderen verbündeten lokalen Kräften,
war es mit Hilfe der internationalen Luftwaffenkoalition möglich, zwischen
Februar 2015 und Juli 2015 mehr als 1.500 Dörfer zwischen Tel Hamis (Ost)
und Sarrin (West) vom IS-Terror zu befreien. Die Menschen in diesen Dörfern
und den 'arabischen Ortschaften' leben friedlich in ihren Häusern. Unter
dem IS wurden die DorfeinwohnerInnen entweder verschleppt, als menschliche
Schutzschilde verwendet oder getötet. Ebenso wurden Häuser im Dorf geplündert,
zerstört, mit Ölbehältern befüllt und angezündet, um Rauchwände zu erzeugen,
die die Koalitionskampfjets sowie unsere KämpferInnen in die Irre führen
sollten, bevor sie sich in eine Gegend zurückziehen konnten, in die sie
vertrieben wurden – völlige Zerstörung hinter sich lassend. Leider beschuldigt
der Bericht unsere Einheiten und macht sie für die stattgefundenen Zerstörungen
in Tel Hamis und Tel Abbyad verantwortlich. Den AutorInnen des Berichts
war es nicht möglich, sich ein Gesamtbild zu machen und sie waren beeinflusst
von Berichten Einzelner, wie z.B. dem von Anwar Al Kataf, der beschuldigt
wird, unschuldige ZivilistInnen vertrieben und getötet zu haben sowie
Mitglied des IS zu sein. Diese Einzelnen sowie die Organisationen hinter
ihnen, die syrische Koalition eingeschlossen, sind der YPG und der Selbstverwaltung
in Rojava feindlich gesinnt.
Nachdem das Gebiet vom IS befreit
wurde, übernahm die YPG die Kontrolle und versuchte, die unmittelbaren
Bedürfnisse der EinwohnerInnen zu stillen und die mittelbaren Hilfen so
schnell wie möglich, teilweise sogar vor der Ankunft internationaler humanitärer
Organisationen, zu sichern. Es ist wichtig festzuhalten, dass die Menge
an KämpferInnen mit arabischem oder einem anderen ethnischen Hintergrund
mittlerweile ein Viertel der YPG ausmacht, dies ist ein klarer Widerspruch
zum im Bericht genannten Vorwurf über die „gewaltsame Vertreibung“ bestimmter
ethnischer Gruppen. Die Verfasser des Amnesty International Berichts befragten
und hörten die Aussagen von Personen, die aus ihren Dörfern flohen, weil
sie Mitglieder der Terrororganisation IS waren, sie für die begangenen
Gräueltaten verantwortlich sind und somit Blut syrischer Menschen an ihren
Händen klebt. Zweifelslos waren ihre Beobachtungen und Aussagen sowohl
beeinflusst, als auch objektiv, was die Vertrauenswürdigkeit des Amnesty
International Berichts in Frage stellt.
Seit dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs sind die Gebiete, die durch
die YPG vom Terrorismus befreit wurden, die sichersten und stabilsten
im ganzen Land. Die Realität des anhaltenden Krieges ist eine grausame.
Syrien ist Austragungsort eines Stellvertreterkrieges geworden, indem
jede Gruppe die Interessen der jeweiligen Regionalmacht umsetzt. In diesen
Verhältnissen die Sicherheit und Stabilität sowie den Schutz der BürgerInnen
zu erhalten ist äußerst schwierig und verlangt viel Aufwand und Unterstützung.
Ungeachtet der Tatsache, dass in den Gebieten, die unter der autonomen
Selbstverwaltung und der Kontrolle der YPG stehen, die Ressourcen und
Mittel knapp und begrenzt sind, haben wir es geschafft, die Ausmaße der
Zerstörung und Verluste im Vergleich zu anderen Teilen des Landes gering
zu halten. Dies ist den enormen Opfern unserer Kämpferinnen und Kämpfer
zum Schutz der BürgerInnen zu verdanken.
Fazit
Amnesty International ist eine weltweite Zivilorganisation, die Licht
auf viele Menschenrechtsprobleme dieser Welt geworfen hat. Sie spielt
eine Hauptrolle im Aufdecken von Tatsachen und weltweiten Menschenrechtsverletzungen.
Leider sind die Verfasser des Amnesty International Berichts gescheitert,
der breiten Öffentlichkeit die Realität zu eröffnen. Stattdessen haben
sie viele Fachbegriffe benutzt und einen Titel gewählt, der den wirklichen
Inhalt des Berichts nicht widerspiegelt, sondern uns dazu bringt, die
Vertrauenswürdigkeit des Berichts und die Wahrheit der angeführten Beweise
in Frage zu stellen.
Wir versichern der Öffentlichkeit, dass eine Organisation wie die YPG
oder eine ihrer Verbündeten, deren Mitglieder fest an die Gleichheit der
Ethnien und Religionen und an den Kampf gegen den internationalen Terrorismus
glauben, um Frieden und Sicherheit zu schaffen, niemals Missbräuche oder
Verletzungen durch ihre KämpferInnen dulden oder verzeihen würden, unabhängig
von ihrer Position oder ihrem Rang. Wir betonen noch einmal die Offenheit
der YPG-Einheiten im Umgang mit lokalen und internationalen NGOs, humanitären
und Menschenrechtsorganisationen, einschließlich Amnesty International,
die wir bitten, ihren Bericht zu überprüfen und die Wirklichkeit auf Grund
ihrer Grundsätze darzulegen.
Generalkommandantur der Volksverteidigungseinheiten
Freitag, der 16. Oktober 2015
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