Solidaritäts-
und Förderverein Pressemitteilung Solidaritäts- und Förderverein „Gesundheitszentrum Kobanê“ klagt unterlassene humanitäre Hilfeleistung durch die Bundesregierung an8.12.15 Der Solidaritäts- und Fördervereins „Gesundheitszentrum Kobanê“, vertreten durch den Vorsitzenden, Rechtsanwalt Frank Jasenski, Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen hat gegen das Auswärtige Amt am 5. Dezember über die Anwaltskanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. (Aktenzeichen: 33L355/15) Gegenstand des Eilantrages gegen die Bundesregierung und das Auswärtige Amt in Berlin ist die unterlassene humanitäre Hilfeleistung. Sieben humanitären Helfer sitzen
seit drei Wochen im Irak fest, weil ihnen der Grenzübertritt zur Einreise
nach Rojava/Nordsyrien verweigert wird. Sie wollen dort die Abschlussarbeiten
und die Inbetriebnahme eines Gesundheits- und Sozialzentrums in Kobanê
unterstützen, das dringend gebraucht wird. Das ist ein eklatanter Verstoß
gegen die völkerrechtliche Verpflichtung, die auch auf EU-Ebene im „Europäischen
Konsens über die humanitäre Hilfe“ (Amtsblatt der EU 2008/C/25/01) ihren
Niederschlag gefunden hat. Dazu heißt es in Teil I 1. (Abschnitt 8): Aus alledem resultiert die völkerrechtliche Verpflichtung, die Regierung der Autonomen Region Kurdistan-Irak um die Genehmigung des Grenzübertritts für das humanitäre Hilfspersonal des Antragstellers zu ersuchen und hierzu die erforderlichen diplomatischen Schritte durch die deutsche Bundesregierung zu ergreifen. Für weitere Auskünfte steht der Vereinsvorsitzende zur Verfügung. |