amnesty international Jahresbericht 2000

Türkei

Amtliche Bezeichnung:
Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Süleyman Demirel
Regierungschef: Bülent Ecevit (löste im Januar Mesut Yilmaz im Amt ab)
Hauptstadt: Ankara
Einwohner: 63,5 Millionen
Amtssprache: Türkisch
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft

Abdullah Öcalan, der Anführer der bewaffneten oppositionellen Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK), wurde im Berichtsjahr verhaftet und unter der Anklage des Hochverrats und des Separatismus vor Gericht gestellt. Im Juni verurteilte man ihn - nach einem unfairen Verfahren - zum Tode, was Befürchtungen wach werden ließ, die Türkei könnte nach einem mittlerweile 15-jährigen faktischen Moratorium Hinrichtungen wieder aufnehmen. Die Aufnahme der Türkei auf die Liste der Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ließ jedoch erneut die Hoffnung aufkommen, dass man weiter auf die Vollstreckung von Todesurteilen verzichten und die Todesstrafe abschaffen werde. Die Proteste gegen Abdullah Öcalans Festnahme führten zu Massenverhaftungen. Aus dem ganzen Land trafen immer wieder Berichte über Folterungen ein, die das Leben mehrerer Menschen gefordert haben sollen. In der geschlossenen Vollzugsanstalt in Ankara wurden im September zehn politische Gefangene unter umstrittenen Umständen von Sicherheitsbeamten getötet. Die Schikanen gegen Menschenrechtsaktivisten dauerten im ganzen Berichtsjahr an. Der Vorsitzende des Türkischen Menschenrechtsvereins (IHD) wurde in Haft genommen. Eine Gesetzesänderung führte zur Freilassung einer Reihe von Schriftstellern und Rundfunkjournalisten und schützte mehrere andere vor der Verhaftung. Nach wie vor wurden aber gewaltlose politische Gefangene in Haft gehalten oder vor Gericht gestellt, weil sie auf friedliche Weise ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten.

Hintergrundinformationen

Seit 1984 kam es im vorwiegend von Kurden bewohnten Südosten der Türkei zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den staatlichen Sicherheitskräften und der PKK, in deren Verlauf sich beide Seiten schwerer Menschenrechtsverstöße schuldig gemacht haben. Im Zuge des Konflikts wurden Schätzungen zufolge etwa 4500 Zivilisten getötet, rund 3000 kurdische Dörfer geräumt oder niedergebrannt und bis zu drei Millionen Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Mitte 1999 bestätigte Abdullah Öcalan noch einmal den von der Kurdischen Arbeiterpartei verkündeten einseitigen Waffenstillstand und drängte die PKK, sich aus türkischem Territorium zurückzuziehen.

Nach dem Sieg seiner Demokratischen Partei der Linken bei den Parlamentswahlen im April bildete Bülent Ecevit eine Koalitionsregierung mit der extrem rechten Partei der Nationalen Bewegung (MHP) und der konservativen Mutterlandspartei (ANAP).

Der pro-kurdischen Demokratiepartei des Volkes (HADEP) und der islamistischen Tugendpartei wurde mit dem Verbot gedroht. In fünf Provinzen galt am Jahresende weiterhin der Ausnahmezustand, in einer sechsten Provinz wurde er erst im Dezember aufgehoben.

Im Dezember erhielt die Türkei den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Konkrete Beitrittsverhandlungen sollen aufgenommen werden, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind, darunter zusätzliche Garantien für die Respektierung der Menschenrechte. Bis dahin soll die Menschenrechtslage in der Türkei beobachtet und innerstaatliche Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Standards hin überprüft werden.

Der Prozess gegen Abdullah Öcalan

Am 15. Februar griffen die türkischen Sicherheitskräfte Abdullah Öcalan in Kenia auf und brachten ihn in die Türkei, wo er unter speziellen Sicherheitsvorkehrungen auf der Insel Imrali im Marmarameer in Haft gehalten wurde. Am 31. Mai wurde vor einem Staatssicherheitsgericht das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet. Die Anklage warf Abdullah Öcalan vor, für den Tod von 29000 Menschen - Zivilisten, Soldaten und PKK-Kämpfer - verantwortlich zu sein, die im Laufe des Konflikts umgekommen waren.

Sowohl während der Untersuchungshaft als auch während des Prozesses selbst waren Verstöße gegen türkisches Recht und gegen internationale Standards für ein faires Verfahren zu verzeichnen. Nach Ansicht von amnesty international wurden mehrere Rechte von Abdullah Öcalan verletzt, beispielsweise die, umgehend einem Richter vorgeführt zu werden, sich entweder selbst zu verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt verteidigen zu lassen und vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht rechtliches Gehör zu finden. Seine Anwälte waren Schikanen, tätlichen Angriffen und Bedrohungen durch wütende Mengen und durch Polizeibeamte ausgesetzt. Der Militärrichter, der den Prozess führte, wurde aufgrund einer Verfassungsänderung, die als Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfolgte, während des laufenden Verfahrens durch einen Zivilrichter ersetzt.

Am 29. Juni befand das Gericht Abdullah Öcalan nach Artikel 125 des Strafgesetzbuches des »Hochverrats und Separatismus« für schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Im November wurde das Todesurteil in der Berufungsinstanz bestätigt, was Befürchtungen wach werden ließ, die Türkei könnte nach einem mittlerweile fünfzehnjährigen faktischen Moratorium Hinrichtungen wieder aufnehmen. Mindestens 48 weitere Todesurteile waren ebenfalls in der Berufung bestätigt worden und könnten bei entsprechender Zustimmung des Parlaments vollstreckt werden. Ende 1999 deuteten aber einige Anzeichen darauf hin, dass die Türkei möglicherweise die Todesstrafe abschaffen würde.

Folter und Straflosigkeit

Die Folter war nach wie vor weitverbreitet. Nach der Festnahme von Abdullah Öcalan stieg die Zahl der Berichte über Folterungen - vor allem im Gewahrsam der Polizei und der Gendarmerie - im Vergleich zu den beiden Vorjahren an. Meist fanden Folterungen in den ersten Tagen der Haft statt.

Gefangene, die der Rechtsprechung der Staatssicherheitsgerichte unterliegen, dürfen bis zu vier Tage ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden. In der Praxis wurde diese zeitliche Beschränkung jedoch häufig missachtet. Auch die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Verfahren zur Registrierung festgenommener Personen und zur Benachrichtigung ihrer Angehörigen wurden oftmals nicht eingehalten, was der Folter und dem »Verschwindenlassen« Vorschub leistete.

Zu den angewandten Foltermethoden gehörten schwere Schläge, das Nackt-Ausziehen und das Verbinden der Augen, das Abspritzen mit einem starken, eiskalten Wasserstrahl, das Aufhängen an den hinter dem Rücken zusammengebundenen Armen oder Handgelenken, Elektroschocks, Schläge auf die Fußsohlen, Todesdrohungen und sexuelle Nötigung bis hin zur Vergewaltigung. Zu den Opfern zählten Kinder, Frauen, alte Menschen, Dorfbewohner, politisch aktive und sozial benachteiligte Menschen.

Berichten zufolge kamen mehrere Menschen durch Folterungen zu Tode, darunter mindestens ein nicht politischer Gefangener namens Alpaslan Yelden. Im Zusammenhang mit seinem Tod in Izmir wurden gegen zehn Polizisten Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet.

Am 5. März wurde der Gewerkschafter Süleyman Yeter zusammen mit vier weiteren Personen zur Anti-Terror-Einheit des Polizeipräsidiums Istanbul gebracht. Am nächsten Morgen erzählte Süleyman Yeter einem anderen Häftling, man habe ihn nackt ausgezogen, schwer geschlagen, ihn mit kaltem Wasser abgespritzt und gezwungen, sich auf Eis zu legen. Seine Arme konnte er nicht bewegen. Am 7. März wurde offiziell bestätigt, dass Süleyman Yeter im Gewahrsam der Polizei gestorben war. Angaben seiner Anwälte zufolge wies seine Leiche Spuren von Folterungen auf. Kurz vor seiner Verhaftung im März 1999 war Süleyman Yeter aufgefordert worden, die Polizisten zu identifizieren, die unter dem Vorwurf, Anfang 1977 ihn und 14 weitere Häftlinge gefoltert zu haben, vor Gericht standen. Ende November wurden im Zusammenhang mit Süleyman Yeters Tod drei Polizeibeamte vor Gericht gestellt.

Anfang März wurden zwei junge kurdische Frauen, die 16-jährige N.C.S. und die 19-jährige Fatma Deniz Polatta, in der Anti-Terror-Einheit des Polizeipräsidiums Iskenderun inhaftiert und Berichten zufolge mehrere Tage lang gefoltert. Man verband ihnen die Augen und zog sie nackt aus. N.C.S. wurde beschimpft und sexuell belästigt, Fatma Deniz Polatta Opfer einer analen Vergewaltigung. Obwohl beide Frauen Anzeige erstatteten, leitete die Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren gegen die Polizisten ein.

Straflosigkeit

Im April veröffentlichte amnesty international als Teil ihrer Kampagne gegen die Straflosigkeit von Folterern in der Türkei einen Bericht mit detaillierten Angaben zu mehreren Fällen, in denen die Behörden Beschwerden über gravierende Menschenrechtsverletzungen nicht nachgegangen waren. Oft konnten die Opfer ihre Folterer nicht identifizieren, weil man ihnen beim Verhör fast ausnahmslos die Augen verbunden hatte. Medizinische Beweise für Folterungen wurden häufig unterdrückt. Amtsärzte, die Berichte fälschten, wurden befördert, während man Ärzte, die gewissenhaft ihre Pflicht erfüllten, vor Gericht stellte oder in Haft nahm.

Die Staatsanwälte ermittelten nur widerwillig gegen Angehörige der Sicherheitskräfte, und die Richter führten keine Untersuchungen zur Aufklärung von Foltervorwürfen durch. Dadurch leisteten sie unfairen Prozessen Vorschub. Oft wurden unter Folterungen erpresste Aussagen in den Verfahren als Beweismittel zugelassen. Die wenigen Schuldsprüche gegen Angehörige der Sicherheitskräfte waren mit milden Strafen verbunden.

Am 5. Dezember trat ein neues Gesetz über die Strafverfolgung von Staatsbediensteten in Kraft, das aber die Einleitung von Strafverfahren gegen die mutmaßlich für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen nach wie vor von der Zustimmung eines Vorgesetzten abhängig machte. amnesty international empfahl, die Entscheidung über Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Angehörige der Sicherheitskräfte, die solcher Taten verdächtigt sind, allein den Justizbehörden zu überlassen.

Amnesty international begrüßte ein neues Gesetz zur Verhinderung der Folter, das für Folterungen und Misshandlungen höhere Strafen vorsah und auch medizinisches Personal, das Folterungen vertuscht, mit Strafe bedrohte.

Tötungen unter umstrittenen Umständen

Am 26. September wurden in der geschlossenen Vollzugsanstalt in Ankara zehn Gefangene, die politischen Organisationen aus dem linken Spektrum angehörten, darunter zwei Mitglieder des Zentralkomitees der Türkischen Kommunistischen Arbeiterpartei (TKIP), von Sicherheitsbeamten getötet und zahlreiche weitere verletzt. Die Umstände ihres Todes waren umstritten, und weder ihre Rechtsanwälte noch ihre Angehörigen durften der Autopsie beiwohnen. Die Anwälte erstatteten gegen 49 Sicherheitsbeamte Anzeige.

Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern

Die Gefahr von Übergriffen gegen Mitarbeiter und Mitglieder des Türkischen Menschenrechtsvereins, der größten Menschenrechtsorganisation in der Türkei, erhöhte sich, als in einer am 25. Februar, kurz nach der Verhaftung von Abdullah Öcalan, vom Büro des türkischen Generalstabschefs veröffentlichten Presseerklärung ein Zusammenhang zwischen Menschenrechtsorganisationen und der PKK hergestellt wurde. Noch am gleichen Tag erhielten Mitglieder des Menschenrechtsvereins in Istanbul und in Ankara telefonische Morddrohungen.

Nach wiederholten Schikanen und einer Reihe von Festnahmen mussten die allwöchentlichen Mahnwachen der »Samstagsmütter« für ihre »verschwundenen« Angehörigen nach beinahe vier Jahren eingestellt werden.

Im Berichtsjahr wurden mehrere Büros des IHD und der islamisch orientierten Menschenrechtsvereinigung Mazlum Der vorübergehend geschlossen. Zehn Vorstandsmitglieder des IHD in Diyarbakir, die seit Oktober 1998 unter der gemäß den Bestimmungen des Anti-Terror-Gesetzes erhobenen Anklage der Herstellung von Propagandamaterial für die PKK vor Gericht standen, wurden im Mai 1999 freigesprochen. Das Gericht entschied allerdings nicht über den Antrag des IHD, seine seit Mai 1997 geschlossene Zweigstelle Diyarbakir - eine wichtige Informationsquelle über Menschenrechtsverletzungen im Südosten der Türkei - wieder öffnen zu dürfen.

Am 3. Juni wurde der damalige Vorsitzende des IHD Akin Birdal - kaum mehr als ein Jahr nach einem Attentatsversuch, der ihn beinahe das Leben gekostet hätte - unter eindeutiger Verletzung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft genommen. Ungeachtet seiner gesundheitlichen Probleme musste er zwei nach Artikel 312(2) des Strafgesetzbuches gegen ihn verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr verbüßen. Akin Birdal hatte 1995 und 1996 in mehreren Reden den Begriff »kurdisches Volk« benutzt und zu einer friedlichen Lösung des Kurdenproblems aufgerufen. Wegen seiner öffentlichen Erklärungen und seiner Tätigkeit als IHD-Vorsitzender waren mehrere Verfahren gegen ihn anhängig. amnesty international befürchtete, dass die Regierung mit seiner Inhaftierung vor allem die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern diskreditieren und behindern wollte. Im April ehrte die deutsche Sektion von amnesty international Akin Birdal mit einem Menschenrechtspreis. Im September wurde er aus gesundheitlichen Gründen für sechs Monate aus der Haft entlassen - ein begrüßenswerter, wenn auch keineswegs ausreichender Schritt. Nach wie vor war ihm sowohl jede politische Betätigung als auch die Ausreise aus der Türkei verboten.

Gewaltlose politische Gefangene

Nach wie vor wurden Schriftsteller, Verleger, Gewerkschafter, Lehrer, Politiker auf lokaler und nationaler Ebene, Menschenrechtsaktivisten und viele andere Personen, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten, inhaftiert oder vor Gericht gestellt. Besonders unerbittlich gingen die Behörden gegen Menschen vor, die sich zur Kurdenfrage oder zur Rolle des Islam in der Politik geäußert hatten. So wurde der 1994 zum Bürgermeister von Istanbul gewählte führende Vertreter der islamistischen Tugendpartei Recep Tayyip Erdoan wegen einer im Dezember 1997 gehaltenen Rede vom 26. März bis zum 25. Juli 1999 in Haft gehalten.

Im August wurden durch eine Gesetzesänderung sämtliche Strafen, Gerichtsverfahren und Ermittlungen, die im Zusammenhang mit über die Medien verbreiteten Äußerungen standen, ausgesetzt. Dies geschah jedoch nur unter der Bedingung, dass sich die Betroffenen innerhalb von drei Jahren nicht erneut eines Verstoßes strafbar machen. Anfang September erfolgte daraufhin die bedingte Freilassung von mindestens 22 Gefangenen. Auch Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten wie Eren Keskin, Zeynep Baran und Sanar Yurdatapan, gegen die Haftstrafen anhängig waren, kam diese Gesetzesänderung zugute. Andere gewaltlose politische Gefangene, die ihre Meinung nicht über die Medien zum Ausdruck gebracht hatten, blieben hingegen inhaftiert.

Den 54-jährigen blinden Rechtsanwalt Esber Yagmurdereli erwarteten mehr als 17 Jahre Haft, weil er sich gegen die Position der Regierung zum Status der kurdischen Bevölkerung ausgesprochen hatte. Er war im Juni 1998 in Ankara festgenommen worden, um den Rest einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe wegen einer 1991 gehaltenen Rede abzubüßen. Außerdem verlor er den Anspruch auf Erlass des Restes einer 1978 gegen ihn verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe. Dieses in einem unfairen Verfahren ergangene Urteil war 1991 unter der Auflage aufgehoben worden, dass er sich keiner weiteren politischen Vergehen schuldig machte.

Andere Menschenrechtsverstöße

Es trafen Berichte über eine Reihe von Todesfällen ein, bei denen es sich um extralegale Hinrichtungen gehandelt haben könnte. Am 19. Februar wurde in Kiziltepe in der Provinz Mardin der 17-jährige Necmettin Kahraman erschossen, als die Sicherheitskräfte auf friedliche Demonstranten, die eine unabhängige Beobachtung des Prozesses gegen Abdullah Öcalan forderten, das Feuer eröffneten. Im September erfuhr amnesty international, dass zu seinem Tod noch keine Untersuchung eingeleitet worden war. Am16. August wurde Berichten zufolge der 13-jährige Saban Cadiroglu von Polizisten in einem Lieferwagen zu Tode geprügelt. Der angebliche radikale Linke Erdinc Aslan wurde am 5. Oktober in seiner Wohnung getötet. Die Polizisten, die in die Wohnung seines Nachbarn Murat Bektas eingebrochen waren, erschossen ihn vor den Augen seiner Frau und seines kleinen Sohnes. Am 1. Dezember begann ein Gerichtsverfahren gegen sechs Polizisten, von denen einer in Haft gehalten wurde.

Bewaffneten oppositionellen Gruppen wurden mindestens 29 vorsätzliche und willkürliche Tötungen angelastet. Die PKK war vermutlich für nach der Festnahme von Abdullah Öcalan verübte Bombenanschläge und bewaffnete Überfälle verantwortlich. Die bewaffneten Gruppen DHKP-C und TIKKO brachten Berichten zufolge mehrere vermeintliche Spitzel um. Nach Angaben der Polizei kamen bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen zwei Flügeln der Hisbollah 13 Menschen ums Leben.

amnesty international setzte sich gegen die Zwangsrückführung iranischer Flüchtlinge in ihr Herkunftsland ein. Außerdem brachte die Organisation ihr Bedauern über die Zwangsrückführung der beiden Usbeken Rustam Mamatkulov und Zeyniddin Askarov zum Ausdruck, die ungeachtet eines formellen Ersuchens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die beiden Männer nicht abzuschieben, am 26. März 1999 in ihr Herkunftsland verbracht wurden.

Missionen von amnesty international

Im März und im November besuchten Vertreter von amnesty international die Türkei, um Ermittlungen über Menschenrechtsverletzungen anzustellen. Im Februar, April, Oktober, November und Dezember entsandte die Organisation Prozessbeobachter unter anderem zu den Verfahren gegen die Vorstandsmitglieder des IHD in Diyarbakir und gegen Polizisten, die im Zusammenhang mit der Folterung von Süleyman Yeter und anderer Häftlinge im Jahr 1997 beziehungsweise seinem Tod und dem von Alpaslan Yelden unter Anklage standen sowie zum Wiederaufnahmeverfahren gegen die der Folterung von Jugendlichen in Manisa beschuldigten Polizisten. Zu dem gegen Abdullah Öcalan geführten Gerichtsverfahren entsandte amnesty international zweimal einen Prozessbeobachter. Während er dem im April in Ankara geführten Prozess beiwohnen konnte, erlaubte man ihm im Juni nicht, die Insel Imrali zu betreten.

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