Lebenslange Haft beantragt Im Prozess gegen die Soziologin Pinar Selek und vier weitere Angeklagte wurde lebenslange Haft beantragt. Sie sollen an einem Bombenanschlag im Jahr 1998 beteiligt gewesen sein. Eines der damals erstellten Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass damals auf dem ägyptischen Basar in Istanbul nicht eine Bombe sondern eine Gasflasche explodiert sei. Dabei waren im Juni 1998 sieben Personen ums Leben gekommen, 150 wurden verletzt. Aufgrund des Gutachtens wurde Pinar Selek und eine weitere aus der Haft entlassen, drei weitere Mitangeklagte verblieben in Haft. Der Prozess wurde fortgesetzt. Trotz gegenteiligen Gutachtens nahm die Staatsanwalt jetzt das polizeiliche Gutachten zur Grundlage um jetzt, sieben Jahre später, erneut lebenslange Haft gegen Pinar Selek und die Mitangeklagten zufordern. Der Prozess soll am 17. Mai 2006 weitergeführt werden. Auch dauert der Prozess gegen den bekannten Sänger Ferhat Tunc an. Gegen ihn war ein Verfahren wegen eines von ihm in der Tageszeitung Yeniden Özgür Gündem veröffentlichten Artikels eröffnet worden. Auch sein Verfahren fällt unter den umstrittenen Paragraf 301, der ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu drei Jahren vorsieht. Mit selbem Paragrafen ist nicht nur ein Prozess gegen Ferhat Tunc und Orhan Pamuk anhängig sondern auch eine Anzeige gegen den Co-Vorsitzenden der gemischten Türkei-Kommission des Europaparlaments Joost Langendijk. Seine Worte auf einer Versammlung der Grünen der Türkei in Istanbul am 19 Dezember dieses Jahres hatten viel Aufmerksamkeit erregt. Dort erklärte er: "Es ist notwendig, die Auseinandersetzung endlich mit den Mitteln des Dialogs fortzusetzen. Die Armee hat erneut mit Provokationen in der Region begonnen. Denn die Armee hat Interesse an Gefechten mit der PKK. Denn das macht sie wichtig und einflussreich." Diese Worte sind jetzt Anlass einer Anzeige und eines Ermittlungsverfahrens gegen den Europaparlamentarier nach Paragraph 301 unter dem Vorwurf der Beleidigung der türkischen Sicherheitskräfte und Einflussnahme in einem laufenden Verfahren. Das Ermittlungsverfahren löste breite Empörung aus. Langendijk selbst bezeichnete es als "Provokation".
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