Fraueninitiative für die Freiheit von Leyla Zana Herzlichen
Glückwunsch ! Es ist bereits der siebte Geburtstag von Leyla Zana hinter den Mauern des Zentralgefängnisses von Ankara. Nichts deutet darauf hin, dass sich an ihrer Situation irgend etwas ändert. Die wirtschaftliche Krise in der Türkei, die rücksichtslose Haltung der Regierung gegenüber den hungerstreikenden Gefangenen und ihr starres Festhalten an der Ignoranz gegenüber einer Lösung des Kurdistan-Konflikts Politik, sprechen dagegen. Am
8. Dezember 1994 verurteilte das Staatssicherheitsgericht die kurdische
Politikerin Leyla Zana wegen Hochverrats, Separatismus und angeblicher
PKK-Mitgliedschaft zu 15 Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft
hatte die Todesstrafe gefordert. In einer Blitzaktion wurde zuvor am 2.
März 1994 die parlamentarische Immunität der kurdischen Abgeordneten
und die weiterer kurdischer Kollegen aufgehoben. Ihr "Verbrechen":
Als erste kurdische Abgeordnete und eine von acht Frauen unter 450 Männern
tat Leyla Zana nach ihrer Wahl ins türkische Parlament im Jahre 1991
etwas Ungeheuerliches: der türkischen Eidesformel auf die Verfassung
fügte sie in türkischer und kurdischer Sprache hinzu: "Ich
zwar gezwungen, die verlangten Formalitäten zu erfüllen. Ich
kämpfe für das brüderliche Zusammenleben des kurdischen
und des türkischen Volkes unter demokratischen Bedingungen."
Mit diesen beiden Sätzen und weil sie während der Vereidigungszeremonie
ein Stirnband in den kurdischen Farben rot-gelb-grün trug, hatte
sie sich den abgrundtiefen Hass der Mehrheit der Parlamentarier zugezogen.
Aufgrund dieses Ereignisses gab es allen Ernstes im Parlament eine Debatte
um eine Veränderung der Ampelfarben. In
den letzten Jahren gab es zahlreiche internationale Bemühungen um
eine Freilassung von Leyla Zana und ihrer Kollegen. Für ihren Mut,
gegenüber dem Unrecht am kurdischen Volk nicht zu schweigen, erhielt
sie mehrere internationale Friedenspreise, so im Jahre 1996 den Sacharow-Preis
vom Europäischen Parlament. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit den Verfahren von Leyla Zana und fünf ihrer Kollegen: Am 26. November 1997 verurteilte er die Türkei zur Zahlung einer Entschädigung von rund 84.000 DM an die sechs kurdischen Abgeordneten. Beanstandet wurden die Umstände der Verhaftung und die Dauer des Polizeigewahrsams. In weiteren Verfahren sollen die Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und die 'Unabhängigkeit' des Staatssicherheitsgerichtshofes geprüft werden. Wir rufen dazu auf, die Bemühungen zur Freilassung von Leyla Zana und aller politischen Gefangenen fortzusetzen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklungen um die Einführung der F-Typ-Isolationsgefängnisse und der zahlreichen Toten im Kampf dagegen, ein dringendes Anliegen. Fraueninitiative
für die Freiheit von Leyla Zana, c/o DFG-VK Bildungsweg NRW Wir
Frauen e.V. Gemeinützig
anerkannt beim Finanzamt Dortmund
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